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Alle Meldungen 2006
Dienstag, 3. Oktober
Die Mitte der Gemeinden
Dienstag, 3. Oktober
EmK-Mobil in Oranienburg
Dienstag, 3. Oktober
»Gott geht in die Schule«
Samstag, 30. September
Aktuelles der EmK-Weltmission
Montag, 25. September
Clowns im Bethesda-Brunnen
Montag, 18. September
Johannesburg zu Gast
Donnerstag, 7. September
Vandalismus in Oranienburg
Donnerstag, 7. September
Jubiläum in Abtsdorf
Donnerstag, 7. September
Natur Pur
Donnerstag, 7. September
Faszination Leben(s)Gemeinschaft
Mittwoch, 6. September
Aufsichtspastor im Gefängnis
Montag, 28. August
Bischof Done Peter Dabale verstorben
Donnerstag, 17. August
Drama auf den Philippinen
Donnerstag, 10. August
Jungscharzeltlager
Montag, 7. August
Laien in der Leitung
Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Am 23. Juli 2006 haben anlässlich der Konferenz des Weltrates der Methodistischen Kirchen (World Methodist Council) deren Mitgliedkirchen mit ihren 70 Millionen Anhängern ihre Zustimmung zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GE), die 1999 in Augsburg zwischen der Katholischen Kirche und dem Lutherischen Weltbund vereinbart wurde, gegeben.
Die »Offizielle Gemeinsame Bestätigung« - wie dieses Dokument heißt - wurde unterzeichnet von Kardinal Walter Kasper, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Rom, durch den Generalsekretär des Lutherischen Weltbunds, Pfarrer Dr. Ishmael Noko, Genf. Für die methodistischen Kirchen haben der gegenwärtigen Präsident des World Methodist Council (WMC), Bischof Sunday Mbang (Methodistische Kirche in Nigeria) und der Generalsekretär des WMC Pastor Dr. George Freeman die »Offizielle Gemeinsame Bestätigung« unterzeichnet.
Der »Offiziellen Gemeinsamen Bestätigung« ist eine »Methodistische Stellungnahme« vorangestellt. Darin wird die Stellung der Methodisten zur bereits verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung dargelegt. Weiter wird das eigene theologische Profil im Rahmen des gemeinsamen Verständnisses entsprechend der Erklärungen kurz entfaltet. Das entspricht der Darlegung der speziell lutherischen oder römisch-katholischen Positionen, wie sie in den Paragraphen 21-21, 23-24, 26-27, 29-30, 32-33, 35-36 und 38-39 der GE erfolgte.

