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Freitag, 4. Mai 2012

Generalkonferenz: Entscheidungen am laufenden Band

Rund 1.200 Anträge waren an die Generalkonferenz (GK) 2012 der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) eingereicht worden.

Nachdem zunächst Ausschüsse über die Anträge beraten hatten, wurden in den Plenarsitzungen Anfang der Woche mehrere Beschlüsse gefasst – und einige Anträge abgelehnt.

Der Antrag, den Bischofsrat zu ermächtigen, eines seiner Mitglieder zum vollzeitlichen Präsidenten bzw. zur vollzeitlichen Präsidentin zu wählen, erreichte nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Ein anderer Antrag, die Amtszeit der Bischöfinnen und Bischöfe in den USA zu beschränken, wurde abgelehnt. Die Bischöfinnen und Bischöfe werden in den USA weiterhin auf Lebenszeit gewählt.

Die »garantierte Dienstzuweisung« für Pastorinnen und Pastoren wurde von den GK-Delegierten abgeschafft. Sie war 1956 eingeführt worden war, um gezielt Frauen im Pastorenamt sowie Pastorinnen und Pastoren, die zu einer ethnischen Minderheit gehören, zu schützen.

Fünf vom Kirchenvorstand in Deutschland eingebrachte Anträge zur Änderung der Sozialen Grundsätze wurden, teils geändert, mit großen Mehrheiten angenommen. Sie betreffen den Umgang mit den Energie-Ressourcen (u. a. Aufruf zum Energiesparen und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien), die Nahrungsmittelsicherheit (Forderung nach einer klaren Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel), den verantwortlichen Umgang mit der Gentechnik (u. a. Ablehnung gentechnisch veränderter Futtermittel in der Tieraufzucht), die Gewalt in den Medien (u. a. Ablehnung sexistischer und gewaltverherrlichender Bilder) sowie den Wehrdienst (u. a. Forderung einer seelsorgerlichen Begleitung jener, die Wehrdienst leisten, und jener, die den Wehrdienst verweigern).

Ein von der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa eingebrachter Antrag zur geografischen Ausweitung dieses Gebiets um Rumänien und Belgien wurde angenommen. Ein ähnlich gelagerter, aber die Situation in Afrika betreffender Antrag fand ebenfalls deutliche Zustimmung. Beide Vorlagen sind Ausdruck davon, dass sich die Arbeit der EmK ausdehnt. Angenommen wurde auch die Schaffung eines vierten Bischofsgebietes in der Demokratischen Republik Kongo.

In Schweden hatte sich die Evangelisch-methodistische Kirche im vergangenen Jahr mit zwei weiteren Kirchen zu einer neuen Kirche (»Gemensam Framtid«, Gemeinsame Zukunft) zusammengeschlossen. Die Generalkonferenz verlieh ihr mit großer Mehrheit den Status einer affiliierten vereinigten Kirche.

Die Generalkonferenz beauftragte den Ständigen Ausschuss für Belange der Zentralkonferenzen, jene Teile der Kirchenordnung auszuwählen, die künftig von den Zentralkonferenzen außerhalb der USA angepasst werden dürfen.

Urs Schweizer
Assistent des Bischofs Patrick Streiff, Zürich

Foto: Kathleen Barry, UMNS

 

 

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