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Mitarbeit in der Kirche

Es ist eine Besonderheit der EmK, dass Leitung und Entscheidungsfindung in paritätisch zusammengesetzten Gremien stattfindet. Das heißt: sowohl Laien als auch die hauptamtlichen Pastorinnen und Pastoren bilden zusammen und in jeweils gleicher Zahl die Jährliche Konferenz (so nennt sich das jährlich tagende Parlament der Kirche; vergleichbar mit den Synoden anderer Kirchen). Auch die alle vier Jahre tagende Zentralkonferenz (zuständig für Deutschland) und die für die weltweiten Belange zuständige, ebenfalls alle vier Jahre tagende Generalkonferenz sind so zusammengesetzt.

Als Laien werden Personen bezeichnet, die in der Regel keine Theologen sind und sich ehrenamtlich in der Kirche engagieren.

Mitarbeit in der Verkündigung

Nicht nur studierte Pastorinnen und Pastoren predigen in der Evangelisch-methodistischen Kirche. Sie hat schon immer viel Wert auch auf die Verkündigung durch Laien gelegt, also Personen, die kein Theologiestudium absolviert haben und ehrenamtlich tätig sind. So gibt es heute Predigthelfer und Laienprediger. Letztere haben eine zweijährige theologische Fortbildung absolviert. Sowohl Predigthelfer als auch Laienprediger erhalten durch die Bezirkskonferenz eine Predigterlaubnis, die jedes Jahr erneuert werden muss.

Pastorinnen und Pastoren

In der Evangelisch-methodistischen Kirche können Frauen und Männer gleichberechtigt alle Ämter der Kirche ausüben, angefangen bei allen Bereichen in der Gemeindearbeit über Pastorinnen und Pastoren bis hin zum Bischofsamt.

Die Anstellung der hauptamtlichen Pastorinnen bzw. Pastoren erfolgt über die Jährliche Konferenz, also nicht durch die einzelne Gemeinde. Sie erhalten vom Bischof oder der Bischöfin eine Dienstzuweisung in einen Gemeindebezirk. Diese Dienstzuweisung wird jährlich bei der Tagung der Jährlichen Konferenz erneuert. In der Regel bleiben Pastorinnen und Pastoren zwischen acht und zwölf Jahren in einem Gemeindebezirk.

Superintendenten und Superintendentinnen

Meist bilden mehrere Gemeinden vor Ort einen Bezirk. Je nach Größe eines solchen Bezirks arbeiten dort ein oder auch mehrere Hauptamtliche. Mehrere solcher Bezirke bilden zusammen einen Distrikt. Diese insgesamt neun Distrikte in Deutschland werden von jeweils einem Superintendenten oder einer Superintendentin geleitet. Die Superintendenten sind die Vorgesetzten der Pastorinnen und Pastoren und leiten auch die Bezirkskonferenzen in  den Gemeindebezirken. Zusammen mit dem Bischof bzw. der Bischöfin bereiten sie die Dienstzuweisung der Hauptamtlichen in die Gemeinden vor.

Superintendentinnen und Superintendenten sind Pastorinnen oder Pastoren, die von den Konferenzen nominiert und dann vom Bischof oder von der Bischöfin ernannt werden. Das Amt des Superintendenten ist ein Amt auf Zeit, in der Regel für acht bis maximal zehn Jahre.

Bischofsamt

Bischöfin Rosemarie Wenner leitet alle drei Jährlichen Konferenzen in Deutschland. Bei den Tagungen der Jährlichen Konferenzen hat sie selbst kein Stimmrecht. Obwohl sie die offizielle Repräsentantin der Kirche ist, ist sie an die von den Konferenzen demokratisch getroffenen Entscheidungen gebunden. Auch das Bischofsamt ist ein gewähltes Amt auf Zeit (maximal 12 Jahre).

Die Wahl für das Bischofsamt findet bei der alle vier Jahre zusammen tagenden Zentralkonferenz statt. Für ganz Deutschland gibt es einen Bischof bzw. eine Bischöfin.