Sie sind hier: Startseite > Struktur der Kirche > 

Basisdemokratie

Die Bezirkskonferenz ist das grundlegende Gremium jeder Gemeinde der Evangelisch-methodistischen Kirche. Um eine möglichst weitgehende Mitwirkung der Glieder zu erreichen und insbesondere zur Durchführung von Wahlen, kann die Bezirkskonferenz als Bezirksversammlung einberufen werden, wobei alle anwesenden Kirchenglieder Stimm- und Wahlrecht haben.

Ein Bezirk besteht aus einer oder aus mehreren Gemeinden. Alle vier Jahre wird die Zusammensetzung der Bezirkskonferenz gewählt, die die gesamte kirchliche Arbeit und alle kirchlichen Einrichtungen des Bezirks verantwortet. Dieser Bezirkskonferenz gehören die Pastoren und Pastorinnen des Bezirks, gewählte Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinden und Vertreter der verschiedenen Arbeitsbereiche des Bezirks an: von der Arbeit mit Kindern bis zu den Senioren. Auch alle Laienprediger sind Mitglied der Bezirkskonferenz. Geleitet werden die Sitzungen der Bezirkskonferenz vom Superintendenten bzw. der Superintendentin.

Die Bezirkskonferenz wählt alle vier Jahre entsprechend der Anzahl ihrer Hauptamtlichen sogenannte Laiendelegierte, die den Bezirk bei den Tagungen der Jährlichen Konferenz vertreten.

Die Jährlichen Konferenzen

Eine oder mehrere Gemeinden bilden einen Bezirk, mehrere Bezirke bilden einen Distrikt und mehrere Distrikte bilden die sogenannte Jährliche Konferenz. Sie ist das jährlich tagende Kirchenparlament, das für die Gemeinden und Bezirke dieses Konferenzgebietes die Leitung und Entscheidungshoheit hat. Hier werden die für die Themen und Fragen des Glaubens, der Theologie, der Verwaltung bis hin zur Kirchenverfassung und Kirchenordnung beraten und entschieden. Themen und Fragen mit weiterer Bedeutung werden entweder in der Zentralkonferenz (für Deutschland zuständig) oder der für die weltweiten Belange zuständigen Generalkonferenz beraten und entschieden. Der Bischof bzw. die Bischöfin leitet die Sitzungen der Jährlichen Konferenzen und der Zentralkonferenz.

Insgesamt gibt es in Deutschland drei Konferenzen:

  • Norddeutsche Konferenz
    mit den Distrikten Berlin, Essen und Hamburg
    in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie teilweise Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Ostdeutsche Konferenz
    mit den Distrikten Dresden und Zwickau
    in den Bundesländern Sachsen sowie teilweise Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Süddeutsche Konferenz
    mit den Distrikten Heidelberg, Nürnberg, Reutlingen und Stuttgart
    in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie teilweise Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Die Zentralkonferenz in Deutschland

Alle vier Jahre tagt die Zentralkonferenz der EmK in Deutschland. Die Jährlichen Konferenzen wählen jeweils eine bestimmte Anzahl von Personen als Delegierte an diese Zentralkonferenz. Auch die Zentralkonferenz ist paritätisch mit Laien und Hauptamtlichen besetzt.

Die Aufgabe der Zentralkonferenz ist die Leitung der deutschlandweiten Kirche. So sind alle Werke und Einrichtungen der Kirche, die deutschlandweit arbeiten, hier berichtspflichtig. Sie sorgt auch dafür, dass die »Verfassung, Lehre und Ordnung« (VLO) der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland umgesetzt und mit Leben gefüllt wird.

Zwischen den Tagungen der Zentralkonferenzen leitet die Bischöfin, der Bischof die Kirche zusammen mit dem Kirchenvorstand. Dieses Gremium, zu dem auch die Superintendenten gehören,  ist ebenfalls paritätisch aus Laien und Hauptamtlichen zusammengesetzt.

Generalkonferenz

Das oberste Leitungsgremium der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. In dieser sind die Jährlichen Konferenzen aus weltweit allen Evangelisch-methodistischen Kirchen vertreten. Durch die gemeinsame »Verfassung, Lehre und Ordnung« wird weltweit der Zusammenhalt der Evangelisch-methodistischen Kirche gewährleistet.