Zentralkonferenz Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Kandidaten für Bischofswahl vorgestellt

Die Bischofswahl wird von einer Gebetsgruppe der Hamburger EmK-Gemeinden im Gebet intensiv begleitet
Die Bischofswahl wird von einer Gebetsgruppe der Hamburger EmK-Gemeinden im Gebet intensiv begleitet
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Die Kommission für das Bischofsamt hat die Kandidaten und das Wahlverfahren für die Bischofswahl vorgestellt.
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»Heute ist ein besonderer Tag! Wir wählen einen neuen Bischof oder Bischöfin.« Mit dieser Aussage eröffnete Joachim Blechschmidt, der Vorsitzende der Kommission für das Bischofsamt, die Information zum Wahlverfahren für das Bischofsamt. Am Ende der Vormittagssitzung der in Hamburg tagenden Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) stellten sich die vier von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten den Delegierten der Zentralkonferenz vor. Zur Wahl stehen, Pastor Dr. Lothar Elsner, Pastor Dr. Hans-Martin Niethammer, Pastor Werner Philipp D.Min. und Pastor Harald Rückert. Philipp ist Pastor der Ostdeutschen Konferenz, die anderen drei Kandidaten sind Pastoren der Süddeutschen Konferenz.

Am Nachmittag des heutigen Tages wird unter Leitung von Bischof Paul Leeland, Gesandter des internationalen Bischofsrats der EmK, die Wahl eröffnet. Zur Wahl ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gesamte Wahl wird von Personen aus Hamburger EmK-Gemeinden im Gebet begleitet. Auch aus anderen Gemeinden und sogar aus dem Ausland gibt es Informationen darüber, dass Gebetskreise die Wahl begleiten. So schreibt Olav Schmidt, der für die EmK-Weltmission in Malawi ist: »Bei uns treffen sich mindestens 15 Mitglieder der Galilea-Gemeinde hier in Blantyre, um diese Wahl im Gebet zu begleiten.«

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.

Weitere Informationen

Zentralkonferenz
Die alle vier Jahre tagende Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche ist das für die Bundesrepublik Deutschland kirchenrechtlich zuständige Organ innerhalb der weltweit verfassten Gesamtkirche. Diese Konferenz hat die Aufgabe, die von der verfassunggebenden Generalkonferenz verabschiedeten und für das Gebiet der Zentralkonferenz relevanten Beschlüsse so umzusetzen, dass sie im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung stehen und in die für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland gültige »Verfassung, Lehre und Ordnung« integriert und rechtlich in Kraft gesetzt werden. Dafür entsenden die Norddeutsche Jährliche Konferenz, Ostdeutsche Jährliche Konferenz und Süddeutsche Jährliche Konferenz 82 gewählte Delegierte, je zur Hälfte Pastoren bzw. Pastorinnen und Laien. Darüber hinaus findet im Rahmen der Zentralkonferenz die Bischofswahl oder die Verlängerung der Amtszeit des Bischofs oder der Bischöfin statt. Die Wahl ins Bischofsamt gilt in der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre.

Bischofsamt
Die Hauptaufgaben des bischöflichen Dienstes in der Evangelisch-methodistischen Kirche sind (1) die Leitung der jährlich tagenden Konferenzen im Bischofsgebiet, (2) die Mitarbeiterführung durch Dienstzuweisungen der Hauptamtlichen in Gemeindebezirke und Dienstaufgaben als Ausdruck der missionarisch angelegten Sendungsstruktur der Kirche, (3) die Verbindung der Gemeindebezirke und Konferenzen untereinander und zu den Evangelisch-methodistischen Kirchen in den benachbarten Ländern sowie die Mitwirkung im internationalen Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche und die Gestaltung der ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und (4) vielfältige geistliche und repräsentative Aufgaben.