Reformationsjubiläum Von Michael Wetzel  | 

Warnung vor den »Einflüsterungen« der Methodisten

Pfarrer der lutherischen Landeskirche übernahmen den volkstümlichen Predigtstil der Methodisten. Hier der Kirchengründer John Wesley auf einem Portrait von William Hamilton (1751–1801).
Pfarrer der lutherischen Landeskirche übernahmen den volkstümlichen Predigtstil der Methodisten. Hier der Kirchengründer John Wesley auf einem Portrait von William Hamilton (1751–1801).
wikipedia.org / Gemeinfrei
Die Beziehungen zwischen Lutheranern und Methodisten waren in Sachsen nicht immer spannungsfrei. Der Historiker Michael Wetzel zeigt auf, warum.
4 Minuten

Etwas Anstößiges, der evangelischen Lehre Widersprechendes, das Seelenheil ... Gefährdendes habe ich weder ... in dem gehörten Vortrag [der Predigt] noch bei dem ganzen Gottesdienste irgend wahrnehmen können.« So äußerte sich der lutherische Superintendent Schmidt über eine von ihm besuchte methodistische Versammlung in Leubsdorf bei Werdau am 23. September 1866. Das Urteil anderer lutherischer Amtsträger über die Methodisten fiel deutlich negativer aus. »Manipulierendes Werben«, »Sektenunwesen « und »aufdringliches Kolportieren « waren noch milde Ausdrücke.

Methodistische Verlautbarungen über die lutherische Landeskirche standen dem an Ambivalenz kaum nach. Solange ein Übertritt zur Methodistenkirche rechtlich nicht möglich war, engagierten sich viele für eine geistliche Belebung ihrer lutherischen Gemeinde. Wer dann später doch ausgetreten war, sprach häufig davon, in seiner bisherigen Kirche »nicht selig geworden « zu sein oder beklagte deren »Weltlichkeit«. Auch vom »Sündenbabel « war gelegentlich die Rede.

Diese Frontstellung war im 19. Jahrhundert auch in anderen deutschen Territorien vorhanden, doch trat sie in Sachsen am deutlichsten hervor und bestimmte den schwierigen Umgang miteinander bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Das hatte mit beiderseitigen Vorurteilen zu tun, mit der Diskrepanz zwischen staatskirchlichem und freikirchlichem Selbstverständnis, mit gesellschaftlicher Dominanz und verweigerter Gleichberechtigung Lutheraner und Methodisten in Sachsen Warum saß die Ablehnung so tief? und damit, dass der Methodismus in Sachsen eben nicht nur punktuell auftrat, sondern sich in zwei bevölkerungsreichen Regionen, dem Erzgebirge und dem Vogtland, beinahe flächendeckend verbreitete.

Gerade in Sachsen hatte sich das Luthertum von jeher besonders selbstbewusst gezeigt. Hier, an der Wiege der Reformation, war man beständig bestrebt gewesen, das Erbe Luthers hochzuhalten. Nach Luthers Tod hatte man den Calvinismus abgewehrt, und seit mit August dem Starken 1697 die wettinische Herrscherdynastie zum Katholizismus konvertiert war, führte das Luthertum einen leidenschaftlichen Kampf gegen die Papstkirche. Die gegen rationalistische Tendenzen begründete sächsische Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts schien sich zunächst in ein konfessionsbewusstes Luthertum kanalisieren zu lassen, doch waren es letztlich gerade erweckliche innerkirchliche Kreise, aus denen die ersten Anhänger des Methodismus stammten. Dass ausgerechnet aus der Mitte der Gemeinden heraus Menschen, die die Pfarrer als besonders treu und glaubenseifrig kannten, zu den Methodisten »überliefen«, musste konfessionelle lutherische Amtsträger tief schmerzen. Parallelen zu deutschen Auswanderergemeinden in Amerika wurden gezogen. Briefe von dort klagten über »heftige Angriffe der angelsächsischen Secten« auf die (deutsche) kirchliche Identität. Solche Agitation fand in den sächsischen »Luther-Vereinen« Gehör. Die kirchliche Presse warnte vor den »Einflüsterungen« der Methodisten und in Predigten kam die Gefährlichkeit dieses »angelsächsischen, dem deutschen Wesen fremden Gewächses« für die Einheit der Kirche zur Sprache.

Hinter dieser Propaganda stand ein volkskirchliches Selbstverständnis, das von einem identischen Personenkreis zwischen politischer und kirchlicher Gemeinde ausging, mithin ein Monopol auf das geistliche Leben der Bevölkerung beanspruchte. Die Arbeit der methodistischen Prediger galt deshalb als unstatthaft, weil sie an getauften Menschen stattfand, die allesamt nominell der Landeskirche angehörten und ihrer Seelsorge unterstanden. Dass es sich oft um entkirchlichte Personen handelte, spielte für diese Bewertung kaum eine Rolle. Demgegenüber betonten die Methodisten, allen Menschen das Evangelium schuldig zu sein und darin Wesleys Grundsatz (»Die Welt ist mein Kirchspiel«) zu folgen.

Das Beharren auf der Rechtsposition als Staatskirche führte zu Maßnahmen, die von den Methodisten als gesellschaftlich diskriminierend und persönlich verletzend empfunden wurden. Zwar ermöglichte das Dissidentengesetz von 1870 einen Übertritt zur Methodistenkirche, doch führte das nachteilige Versammlungsrecht im Verbund mit polizeilicher Überwachung die landeskirchliche Machtposition unangenehm vor Augen. Nahmen die Methodisten Geldstrafen und Versammlungsverbote duldsam hin und fanden sie einen Weg, mit der subtil oder offen daherkommenden Beurteilung als »Abgefallene« zu leben, so berührte die Verweigerung von Glockengeläut und einem normalen Begräbnisplatz für verstorbene Methodisten auf landeskirchlichen Friedhöfen doch auch seelsorgerlich sensible Bereiche. Gerade solch schmerzliche Erfahrungen haben die Abneigung vieler Methodisten gegen die »Staatskirche « noch befestigt. Im Gegenzug stieß es ernsthafte Lutheraner vor den Kopf, wenn die Frömmigkeit ihrer Kirche pauschal als seicht abqualifiziert wurde und Methodisten sich als die »besseren« Christen – gelegentlich nicht ohne den Hang zur Gesetzlichkeit – darstellten. Denn in Reaktion auf den Methodismus veränderte sich auch in der lutherischen Kirche einiges: Pfarrer übernahmen den volkstümlichen Predigtstil der Methodisten, die methodistischen Sonntagsschulen färbten auf die Arbeit mit Kindern ab, in den landeskirchlichen Gemeinschaften etablierten sich innerkirchliche Erneuerungskräfte. Insgesamt bedurfte es langer Veränderungsprozesse, ehe sich das Verhältnis zwischen Lutheranern und Methodisten zu einem geschwisterlichen Miteinander entwickeln konnte. Mit der rechtlichen Gleichstellung in der Weimarer Republik war es nicht getan. Eine Annäherung brachte erst die ökumenische Bewegung nach dem Zweiten Weltkrieg. Doch trotz Gründung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) 1948 blieben die bilateralen Beziehungen in Sachsen kühl. Noch 1978 galt die Empfehlung für Lutheraner, am methodistischen Abendmahl nicht teilzunehmen. Danach haben »Lehrgespräche« eine Klärung gebracht, die bis zur Vereinbarung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft reichte.

Insofern hat sich die Einsicht des Eingangszitats, die beide Kirchen fest auf dem Fundament der reformatorischen Lehre sieht, durchgesetzt. Damit wird die Vergangenheit nicht ausradiert. Aber sie tritt zurück hinter dem Blick für das Gemeinsame, dem Dank für Möglichkeiten der Zusammenarbeit und dem Respekt dafür, dass beide Kirchen auch künftig ihr je eigenes Profil besitzen werden.

Entnommen aus »unterwegs« 9/2017