Generalkonferenz Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Der Weg zum Miteinander bleibt auf der Strecke

Der Moment der Entscheidung: Der »Traditional Plan« mit dem Ziel, die Ordnung der Kirche in den Fragen zur Homosexualität wie bisher zu bewahren, erzielt die Mehrheit der Stimmen.
Der Moment der Entscheidung: Der »Traditional Plan« mit dem Ziel, die Ordnung der Kirche in den Fragen zur Homosexualität wie bisher zu bewahren, erzielt die Mehrheit der Stimmen.
Bildnachweis: Paul Jeffrey, UMNS
Die EmK bestätigt ihre bisherige Ordnung der Kirche in allen bisherigen Regelungen zur Homosexualität. Die Mehrheit ist knapp, die Betroffenheit groß.
6 Minuten

Um 16:55 Uhr ist es »amtlich«: Der sogenannte »Traditional Plan«, bei dem in der Frage zum Umgang mit Homosexualität und Homosexuellen in der Kirche die bisherige Ordnung der Kirche bewahrt werden sollte, erhält auch in der letzten und entscheidenden Abstimmung die nötige Mehrheit. Mit der Zustimmung von 438 Delegierten beschließt das höchste gesetzgebende Gremium der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) diesen Entwurf bei 384 Gegenstimmen.

Beschluss mit Vorbehalt

Seit dem vergangenen Samstag, 23. Februar, hatte die Generalkonferenz der EmK in St. Louis im US-amerikanischen Bundesstaat Missouri getagt. Einziges Thema der aus weltweit allen Jährlichen Konferenzen angereisten 864 Teilnehmer war die Frage, wie die Evangelisch-methodistische Kirche eine Lösung in den strittigen Fragen zur menschlichen Sexualität findet. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss wurde die bestehende Ordnung der EmK bestätigt. Praktizierte Homosexualität wird als nicht vereinbar mit christlicher Lehre bezeichnet. Die Ordination homosexueller Menschen und die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bleiben verboten. Außerdem werden zusätzliche Abschnitte in die Ordnung eingefügt, die die konsequente Anwendung der bisherigen Regelungen sicherstellen sollen. Die Entscheidung der Generalkonferenz steht unter Vorbehalt und wurde zur Prüfung der Vereinbarkeit mit der Verfassung der Kirche an den Rechtshof verwiesen. Deshalb sind viele Einzelheiten einer konsequenteren Anwendung zurzeit noch unklar. Für die Zentralkonferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche außerhalb der Vereinigten Staaten wurde zur Umsetzung eine wichtige Regelung getroffen, die besagt, dass diese Entscheidungen erst nach der nächsten ordentlichen Zentralkonferenztagung wirksam werden. Für Deutschland ist dies erst im November 2020 der Fall.

Wie ein roter Faden: knappe Mehrheiten

Mit diesem Beschluss ist das lange Ringen in der Evangelisch-methodistischen Kirche vorerst mit einem Schlusspunkt versehen. Seit 1972 hat sich jede der alle vier Jahre tagenden Generalkonferenzen mit dieser Frage befassen müssen. Die nach der letzten Generalkonferenz eingesetzte Kommission »Ein Weg in die Zukunft« hatte im Auftrag der Generalkonferenz drei Vorschläge unterbreitet, von denen jetzt der »Traditional Plan« die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Das Geschehen der beiden Sitzungstage vom Montag und dem gestrigen Dienstag zeigt aber an, dass diese Frage die Kirche weiterhin beschäftigen wird. Einer Mehrheit von gut 53 Prozent der Delegierten steht eine sehr starke Minderheit von fast 47 Prozent gegenüber. Dieses Stimmenverhältnis zog sich durch viele Abstimmungen der beiden letzten Sitzungstage hindurch. Auch der allgemeine Verweis des beschlossenen »Traditional Plan« an den Rechtshof der Kirche zur Überprüfung, ob alle getroffenen Regelungen verfassungskonform sind wurde bei 405 Ja-Stimmen nur mit einer knappen Mehrheit von 10 Stimmen befürwortet. Der Rechtshof wird sich bei seiner nächsten Sitzung in Evanston im US-Bundesstaat Illinois in knapp zwei Monaten mit dieser Überprüfung beschäftigen.

Die Enttäuschung bricht sich Bahn

Wie sehr dieses knappe Stimmenverhältnis die Kirche belastet, zeigte die der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses folgende Phase im Plenum der Generalkonferenz und im gesamten Auditorium des Konferenzzentrums. Auf den Rängen stimmten die Unterstützer einer Öffnung der Kirche für mehr Inklusion von Homosexuellen Lieder an. Im Konferenzplenum sammelte sich eine große Anzahl Delegierter zu einem großen Kreis und stimmte in die auf den Rängen angestimmten Lieder mit ein. Gleichzeitig bildete sich ebenfalls im Plenumsbereich der Delegierten ein anderer, kleinerer Kreis der Befürworter der getroffenen Entscheidung. Tanzend und ebenfalls singend brachten sie ihre Freude zum Ausdruck. Um diesen emotionalen Äußerungen Zeit zu lassen, unterbrach die vorsitzende Bischöfin Cynthia Fierro Harvey, die für die Louisiana-Konferenz im Süden der USA zuständig ist, die Sitzung. Auf den Rängen aber beruhigten sich die Unterstützer einer Öffnung der Kirche bis zum Schluss der Generalkonferenztagung nicht mehr. Diese Gruppe war im großen Rund des Konferenzzentrums an Stickern, bunten Schals und anderen Accessoires die Tage zuvor schon präsent und gut erkennbar. Geradezu auffällig war die Zurückhaltung, die mit viel Hoffnung gepaart war. Nach dieser neuerlichen Ablehnung einer offeneren Regelung im Rahmen der Ordnung der Kirche brach sich die Enttäuschung Bahn.

Junge Leute können »progressiv« und »konservativ« sein

Diese Enttäuschung bahnte sich bereits in der Diskussion und den Entscheidungen zu verschiedenen Anträgen zur Ergänzung oder Änderung einzelner Passagen und der verschiedenen vorliegenden Anträge an. So hatte eine Gruppe um Tom Berlin, Pastor im US-Bundesstaat Virginia, am Vormittag ein Minderheitenvotum eingebracht. Damit sollte der sogenannte »One Church Plan« zur Bewahrung der Einheit der Kirche noch einmal ins Gespräch gebracht werden. Dieser Versuch scheiterte mit dem wiedererkennbaren Stimmenverhältnis von 449 Gegenstimmen bei 374 Befürwortern. Etliche Unterstützer des »Traditional Plans« hoben immer wieder auf die biblische Begründung ab und die kulturelle Umgebung, in der eine Öffnung der Kirche in Fragen der Homosexualität völlig unverständlich wäre. Die Beteuerungen der Befürworter einer Öffnung der Kirche in diesen Fragen, dass der »One Church Plan« weder Konferenzen noch Gemeinden dazu zwinge, verfingen nicht. Lyndsey Stearns, angehende Pastorin aus der West-Ohio-Konferenz und eine der Jugenddelegierten, teilte den Delegierten mit, dass sie in den 24 Stunden zuvor 15.529 Unterschriften von jungen Menschen aus der gesamten EmK gesammelt hatte, die eine Erklärung unterschrieben, mit der sie den Wunsch nach Einheit der Kirche unterstützten. Dem stand die Aussage einer anderen jungen Delegierten gegenüber, Aislinn Deviney aus der Rio-Texas-Konferenz, die sich als »evangelikal« bezeichnete und auch als eine der jungen Personen trotzdem den »Traditional Plan« unterstützt.

Auf der Strecke geblieben

Bei diesen unverrückbar erscheinenden Mehrheiten war auf Beobachterseite immer mehr erkennbar, dass der Versuch der Kommission »Ein Weg in die Zukunft«, einen Weg des Miteinanders ausfindig zu machen und zu unterbreiten, auf der Strecke blieb. Das zeigte sich dann auch darin, dass beide Gruppierungen zu taktischen und parlamentarischen Mitteln griffen, um den Weg der Entscheidung zu erschweren oder zu erzwingen. Dazu gehörten eine Vielzahl an Änderungsanträgen und Anträgen zur Geschäftsordnung sowie verschärfende Anträge, die die Absurdität einiger Passagen des vorliegenden Entwurfes auf die Spitze treiben sollten. Am Ende des Tages und der Generalkonferenz stand das Ergebnis, das bereits im Priorisierungsprozess am Sonntag in Erscheinung getreten war. Die Gruppe, die sich zum Ziel gesetzt hatte, die bisherige Ordnung der Kirche bestätigt zu sehen und sogar noch zu verschärfen, hatte im Priorisierungsprozess schon 459 Stimmen erzielen können und behielt in der Schlussabstimmung mit 438 Stimmen auch die Oberhand.

Rückert: An der Einheit arbeiten und für die Vielfalt werben

Der Abschluss der Generalkonferenztagung geriet wegen Zeitdrucks förmlich »unter die Räder« und war der Situation, in der sich die Kirche nach diesem Votum befindet, nicht angemessen. Aber aufgrund vertraglicher Vereinbarungen war die Veranstaltungshalle um 18:30 Uhr für den Umbau zu einer am nächsten Tag stattfindenden Monster-Truck-Show zu räumen. So irritierend dieser Schluss geriet, ist er auch Zeichen dafür, wie viel Arbeit jetzt vor den Bischöfen und Bischöfinnen der Kirche in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt. »Wir müssen jetzt viel Zeit investieren und vor allem mit den Progressiven Kontakt aufnehmen, weil besonders sie sich durch das Geschehene verletzt fühlen«, erklärte Kenneth H. Carter, Bischof der Florida-Konferenz und Vorsitzender des EmK-Bischofsrats, in einer Pressekonferenz nach Abschluss der Generalkonferenz. »Wir werden ihnen sagen, dass wir sie berücksichtigen.« Jetzt müsse noch deutlicher gelehrt werden, dass alle Menschen in der Kirche willkommen seien und alle heilig seien.

Harald Rückert, der für die EmK in Deutschland zuständige Bischof, bringt seinen Schmerz zum Ausdruck, dass den Homosexuellen in der EmK mit diesem Beschluss erneut Schmerzen zugefügt wurden. »Es bleibt eine große Herausforderung«, betont der seit knapp zwei Jahren im Amt befindliche Bischof, »am Thema der Einheit der Kirche zu arbeiten und für die Vielfalt zu werben.« Dankbar sei er dafür, dass die Zentralkonferenzen außerhalb der USA bis Ende 2020 Zeit haben werden, sich mit den aus der Entscheidung erwachsenden Folgen zu beschäftigen. »Diese Zeit werden wir brauchen und auch nützen.«

Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Weiterführende Links

Zur Information
Die Bedeutung der Generalkonferenz für die Evangelisch-methodistische Kirche
Als oberstes kirchenleitendes Gremium der Evangelisch-methodistischen Kirche kann allein die Generalkonferenz Fragen zur weltweiten Ordnung der Kirche entscheiden und beschließen. Deshalb sind die Delegierten gefordert, über Fragen der Fortentwicklung biblischer Lehre, kirchlicher Praxis und gesellschaftlicher Relevanz zu ringen wie es aktuell in der Auseinandersetzung um Fragen zur Homosexualität der Fall war. Je zur Hälfte sind die Delegierten Laien und Pastoren bzw. Pastorinnen. Die Bischöfe nehmen an der Generalkonferenz teil, haben aber kein Rederecht und auch kein Stimmrecht. Nur diejenigen Bischöfe, die als Vorsitzende die Sitzungen der Generalkonferenz leiten, haben Rederecht zur Erfüllung ihrer formalen Aufgabe. Andere Bischöfe haben nur dann Rederecht, wenn es ihnen von den Delegierten ausdrücklich zugestanden wird.
Aus Deutschland waren bei der Generalkonferenz neben Bischof Harald Rückert und seiner Amtsvorgängerin Rosemarie Wenner sechs Delegierte vor Ort. Aus jeder der drei deutschen Jährlichen Konferenzen je ein pastorales und ein Laienmitglied. Aus Norddeutschland waren dies Kai Uwe Dannenberg aus Clausthal-Zellerfeld und Pastorin Anne Detjen aus Eberswalde, aus Ostdeutschland Steffen Landrock aus Leipzig und Pastor Werner Philipp aus Dresden sowie aus Süddeutschland Christine Flick aus Wendlingen und Superintendent Markus Jung aus Nürnberg.