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Kontaktstellen für Missbrauchsopfer innerhalb der Evangelisch-methodistischen Kirche

Die Evangelisch-methodistische Kirche bietet Missbrauchsopfern ihre Hilfe an. Wenn Sie Rat oder Hilfe suchen, können Sie mit den nachstehend aufgeführten Personen Kontakt aufnehmen. Auf Wunsch oder bei Bedarf werden gerne auch weitere Kontaktpersonen oder Beratungsstellen vermittelt.

 

Armin Krohe-Amann - 0170 7102336

Dr. Julia Rödl - 0170 7106663

Dr. Gunter Vulturius - 0170 8805025

Wie geht die Evangelisch-methodistische Kirche mit sexualisierter Gewalt um?

Die Evangelisch-methodistische Kirche hat erstmalig im Jahr 2012 eine Kontaktstelle für Missbrauchsopfer eingerichtet und drei Kontaktpersonen benannt, an die sich Opfer sexualisierter Gewalt wenden können. Darüber hinaus hat das Kinder- und Jugendwerk der Evangelisch-methodistischen Kirche Materialien erarbeitet und herausgegeben, mit denen Gemeinden und Verantwortliche im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für dieses Thema sensibilisiert werden. 

Im Januar 2019 hat der Bischof zusammen mit den Kontaktpersonen ein Auswertungsgespräch geführt. Bis zu diesem Termin hatten sich keine Opfer direkt gemeldet. Es meldeten sich einerseits Personen, die für andere Personen etwas erfragen wollten. Andererseits meldeten sich Personen, die Hilfe dafür erbaten, wie sie sich Opfern gegenüber verhalten sollten, wenn diese sich ihnen gegenüber offenbaren oder offenbart hatten. 

Schulungsangebote = Pflicht

Für die Evangelisch-methodistische Kirche gibt es seit 2017 deutschlandweit ein Schulungsangebot unter dem Titel »Grenzen kennen«, an dem die Hauptamtlichen im Gemeindedienst alle vier Jahr teilzunehmen haben. Die Schulung wird ausgewertet und unter der Führung der Superintendenten und Superintendentinnen fortlaufend weiterentwickelt. 

Neben der Einrichtung der Kontaktstelle und regelmäßigen Schulungen ist das Thema sexualisierte Gewalt in der Kirche regelmäßiger Gesprächspunkt im Gespräch des Bischofs mit den Superintendenten und Superintendentinnen in den Kabinettssitzungen. Da das Beziehungsgeflecht innerhalb kirchlicher Arbeit sehr dicht ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt vorkommt. Sobald Anzeichen dafür erkennbar sind oder belastbare Informationen vorliegen, haben die Hauptamtlichen im Gemeindedienst sowie die Superintendenten und Superintendentinnen eine Meldepflicht. 

Liegen Informationen über sexualisierte Gewalt durch Hauptamtliche der Kirche vor, gibt es eine konkrete Handlungsanweisung. Handelt es sich um pastorale Mitglieder der Jährlichen Konferenz, gelten die Regelungen des Artikels 362 der »Verfassung, Lehre und Ordnung« (Vorgehen bei Beschuldigung). Darin ist ein klarer Weg für das Handeln der Verantwortlichen und der zuständigen Gremien beschrieben. Handelt es sich um Personen aus den Gemeinden, die in keinem dienstrechtlichen Verhältnis zur Kirche stehen, steht diesen Personen der Weg über die innerkirchliche Gerichtsbarkeit (Untersuchungsausschuss, Gerichtsausschuss) offen. Auch für Hauptamtliche ist dieser Weg möglich. Die Gremien sind aufgefordert, unbedingt zu prüfen, ob Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren sind und ob der Klageweg vor einem Gericht in Deutschland beschritten werden muss. 

Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-methodistischen Kirche (PDF)

Was tun? Ein Notfallplan. Gewalt, Vernachlässigung, Sexueller Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen (PDF)

Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (mit Selbstverpflichtung und Gesetzestexten) (PDF)