Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Nobelpreis mit Folgen

Die Welt soll friedlicher werden. Der jetzt in Kraft getretene Atomwaffenverbotsvertrag soll dazu beitragen.
Die Welt soll friedlicher werden. Der jetzt in Kraft getretene Atomwaffenverbotsvertrag soll dazu beitragen. UN-Generalsekretär António Guterres sieht darin eine »bedeutende Verpflichtung hin zu einer kompletten Beseitigung von Nuklearwaffen«.
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Die Initiative zur Abschaffung von Atomwaffen erhielt 2017 den Friedensnobelpreis. Jetzt tritt der Vertrag in Kraft, der die Welt friedlicher machen soll.
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Der 22. Januar ist ein Tag mit einem besonderen Ereignis, von dem viele möglicherweise gar nichts mitbekommen: Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) der Vereinten Nationen (United Nations, UN) tritt völkerrechtlich in Kraft. Viele der Unterzeichner drängen auf Ratifizierungen durch weitere Länder.

Bedeutende Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen

Das bei der UN-Generalversammlung im Juli 2017 unterzeichnete Abkommen ächtet die Entwicklung, die Tests, die Produktion, die Lagerung, die Stationierung, die Weitergabe, den Einsatz und die Drohung mit Atomwaffen. Mit der Ratifizierung durch den 50. UN-Staat am 24. Oktober des vergangenen Jahres trat die festgelegte 90-Tage-Frist in Kraft. Mit Ablauf dieser Frist tritt der Vertrag mit dem heutigen 22. Januar in Kraft. António Guterres, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, sieht in diesem Vertrag eine »bedeutende Verpflichtung hin zu einer kompletten Beseitigung von Nuklearwaffen«. Der Vertrag ist allerdings nur für die Unterzeichnerstaaten ein völkerrechtlich bindendes Dokument. Nicht dabei sind unter anderem die großen Atommächte USA, Russland, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich und die mit ihnen verbündeten Länder, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Auch die weiteren Atomwaffenstaaten Israel, Nordkorea, Indien und Pakistan verweigern sich dem Abkommen.

Ein historischer Moment

Für diesen Vertrag kämpfte die internationale Friedensbewegung jahrelang, allen voran die »Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen« ( International Campaign to Abolish Nuclear weapons, ICAN). Dafür erhielt die Organisation 2017 den Friedensnobelpreis.

»Es ist wirklich ein historischer Moment, den wir gerade erleben«, sagt Antje Heider-Rottwilm und freut sich über diesen Erfolg. Sie ist Vorsitzende von »Church and Peace« (Kirche und Frieden), das sich als europäisches ökumenisches Netzwerk versteht. Die daran beteiligten Friedenskirchen, christlichen Gemeinschaften, Kirchengemeinden, Ausbildungsstätten, Friedensorganisationen und Friedensdienste beteiligen sich am Dialog über Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und unterstützen und organisieren gemeinsame Initiativen und Projekte.

Abkommen entspricht dem EmK-Standpunkt

Denise Courbain freut sich ebenfalls über dieses bedeutsame Ereignis. Die Vorsitzende der »Fachgruppe Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung« und Referentin für diakonische und gesellschaftspolitische Verantwortung der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) in Deutschland ist in ihrem Aufgabengebiet mit dieser Thematik bestens vertraut. Das jetzt in Kraft getretene Abkommen entspreche dem EmK-Standpunkt. Auf internationaler Ebene und auch in Deutschland fordere die EmK seit Jahrzehnten die Ächtung und Abschaffung von Atomwaffen. Verankert ist diese kirchliche Haltung in den »Sozialen Grundsätzen«, die Teil der Ordnung der EmK sind. Dort heißt es, »dass für die Regierungen bei der Festlegung ihrer Prioritäten menschliche Werte schwerer wiegen müssen als militärische Forderungen«. Deshalb müssten Herstellung, Verkauf und Verteilung von Waffen »eingeschränkt und kontrolliert« werden. Und: »Produktion, Besitz und Gebrauch von Atomwaffen müssen geächtet werden.«

Mit dem Bischofsbrief »Gottes erneuerte Schöpfung« unterstrich der Bischofsrat der weltweiten EmK 2009 diese Haltung. Für den deutschen Teil der Kirche veröffentlichte die Kommission für diakonische und gesellschaftspolitische Verantwortung 2017 unter dem Titel »Frieden gestalten: gewaltfrei, gerecht und schöpfungsgemäß« ein Friedenswort mit Impulsen, um die EmK-Gemeinden in Deutschland zum Reden und Handeln in diesen gesellschaftspolitischen und friedensethischen Fragen anzuleiten.

Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Veröffentlichungen der Evangelisch-methodistischen Kirche zum Thema
Die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche 
Friedenswort: Frieden gestalten: gewaltfrei, gerecht und schöpfungsgemäß 
Bischofsbrief: Gottes erneuerte Schöpfung – Ein Aufruf zum Hoffen und Handeln 

Weiterführende Links
Fachgruppe GFS der Kommission für diakonische und gesellschaftspolitische Verantwortung der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland  

Zur Information
Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist eine internationale Vereinbarung, die Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Kernwaffen sowie die Drohung mit diesen Waffensystemen verbietet. Im Dezember 2016 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) eine Resolution an, die einen solchen Vertrag aushandeln sollte. Die erste Verhandlungsrunde fand im März 2017 in New York statt, die zweite im Juli 2017. An der ersten Konferenz beteiligten sich 132, an der zweiten 124 der 193 Mitgliedstaaten. Die offiziellen und de-facto-Atommächte sowie die NATO-Staaten mit Ausnahme der Niederlande nahmen an den Verhandlungen nicht teil.
Der ausgearbeitete Vertrag wurde am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen; die Niederlande stimmten dagegen, Singapur enthielt sich. Auf der UN-Generalversammlung unterzeichneten im September 2017 zunächst 53 Staaten das Abkommen. Bis zum 24. Oktober 2020 hatten 84 Staaten unterzeichnet, 50 Staaten hatten den Vertrag ratifiziert. Vertragsgemäß tritt der Vertrag neunzig Tage nach der 50. Ratifizierung am 22. Januar 2021 in Kraft.