Ökumenische Fortschritte Von Klaus Ulrich Ruof  | 

30 Jahre Kirchengemeinschaft zwischen EmK und EKD

Mit einer Handreichung zur Kirchengemeinschaft laden EmK und EKD die Gemeinden ein, die Gemeinschaft der beiden Kirchen zu vertiefen.
Mit einer Handreichung zur Kirchengemeinschaft laden EmK und EKD die Gemeinden ein, die Gemeinschaft der beiden Kirchen zu vertiefen.
Bildnachweis: Ausschnitt aus dem Titel der Broschüre »Handreichung zur Kirchengemeinschaft zwischen EKD und EmK«
Im Jahr 1987 proklamierten die EmK und die EKD die volle Kirchgengemeinschaft. Zur 30-Jahr-Feier veröffentlichen die beiden Kirchen eine Handreichung.
2 Minuten

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben eine gemeinsame »Handreichung zur Kirchengemeinschaft« veröffentlicht, die ab sofort in den Gemeinden beider Kirchen zur Erinnerung und weiteren Vertiefung der Kirchengemeinschaft beitragen soll. »Das Heft soll unsere Gemeinden, Kirchenämter und unsere Geschwister aus der Ökumene über die Gemeinschaft zwischen unseren Kirchen informieren und zur vertieften Kenntnis voneinander beitragen«, erklären der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und die EmK-Bischöfin Rosemarie Wenner im Vorwort der Publikation. Bischof Bedford-Strohm und Bischöfin Wenner betonen ihre Dankbarkeit für die gelebte Kirchengemeinschaft. Die aktuelle Broschüre zeige »wie vielfältig die Kooperationen unserer Kirchen in der Praxis sind«.

Das Heft erzählt vom Weg, den beide Kirchen bis zur Proklamation der vollen Kirchengemeinschaft 1987 in einem Gottesdienst in der Nürnberger St.-Lorenz-Kirche zurücklegten und gibt kurze Selbstbeschreibungen beider Kirchen. Der Hauptteil informiert über die Bedeutung der Kirchengemeinschaft für das Leben der Gemeinden in den Bereichen von Taufe, Abendmahl, Eheschließung, Bestattung, Patenamt und pastoraler Vertretung. Drei Beispiele aktuell gelebter Kirchengemeinschaft illustrieren die Möglichkeiten des Zusammenwirkens beider Kirchen. Die Broschüre enthält außerdem Informationen zum Kirchenübertritt und eine Ordnung für einen gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst.

Ausgangspunkt für den großen ökumenischen Schritt in die gegenseitig erklärte Kirchengemeinschaft war ein befremdliches Ereignis. In der ersten Auflage des 1978 im Auftrag des Lutherischen Kirchenamts herausgegebenen Standardwerks »Handbuch Religiöse Gemeinschaften« fand sich im Kapitel über die Evangelisch-methodistische Kirche der Hinweis, dass evangelisch-lutherische Christen »nicht an methodistischen Abendmahlsfeiern teilnehmen (sollten)«. Nachfragen vonseiten der EmK bei der die Publikation verantwortenden VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) wollten die theologische Begründung dieser Abgrenzung wissen. Entgegen der Empfehlung hatte es damals schon eine weitgehend praktizierte gegenseitige eucharistische Gastfreundschaft von Gemeinden beider Kirchen gegeben. Infolgedessen kam es von 1980 bis 1982 in drei Dialogrunden zu klärenden theologischen Lehrgesprächen zwischen der EmK und der VELKD. Diese führten 1987 zur Proklamation der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, die zu diesem Zeitpunkt auch die Arnoldshainer Konferenz, einen Zusammenschluss der meisten anderen Mitgliedskirchen der EKD, und die Württembergische Landeskirche einschloss, die in ihren jeweiligen Gremien die Kirchengemeinschaft ebenfalls beschlossen hatten. Im Gebiet der ehemaligen DDR wurde die Kirchengemeinschaft erst im Januar 1990 in Kraft gesetzt.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.

Weitere Informationen

Handreichung zur Kirchengemeinschaft zwischen EKD und EmK.
Bestellung: Kirchenamt der EKD (helga.meyer(at)ekd.de, Tel. 0511 2796222)
Internet-Download: www.emk.de/Handreichung-EmK-EKD