Kirche muss Schutzraum bieten Von Klaus Ulrich Ruof  | 

EmK-Bischofsrat reagiert auf »MeToo«-Bewegung

Der EmK-Bischofsrat wendet sich mit einer Stellungnahme an die weltweite EmK-Öffentlichkeit.
Der EmK-Bischofsrat wendet sich mit einer Stellungnahme an die weltweite EmK-Öffentlichkeit.
Grafik: Bischofsbrief Internationaler Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche
Auch in Kirchen ereignet sich sexuelles Fehlverhalten und sexueller Missbrauch. Deshalb ermutigt der EmK-Bischofsrat Fehlverhalten zu melden.
3 Minuten

Anlässlich der sich weltweit ausbreitenden »MeToo«-Bewegung wendet sich der internationale Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) zusammen mit der internationalen EmK-Kommission für die Gleichbehandlung und den Schutz von Frauenrechten mit einer Stellungnahme an die weltweite EmK-Öffentlichkeit.

Dulden von Fehlverhalten muss enden

In allen bekanntgewordenen Geschichten werde das vorherrschende Machtgefälle sichtbar, stellen die Verfasser fest. Die Reaktionen auf solche Veröffentlichungen reiche von »sofortiger Entlassung von Beschuldigten über Angebote von Schweigegeld bis hin zur Beschämung der Opfer«. In der Stellungnahme des Bischofsrats und der Kommission werden die in den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche ausgeführten Grundüberzeugungen zitiert. »Sexuelle Belästigung missbraucht eine Machtposition« und »wir verwerfen die irrige Auffassung, dass ein Geschlecht dem anderen überlegen sei«, heißt es dort. Sexuelle Übergriffe, egal unter welchen Umständen, seien falsch, und müssten auch in der Kirche in jeder Dienstebene benannt werden. Außerdem müsse noch eine weitaus größere Aufmerksamkeit und Auseinandersetzung erreicht werden, wie es dazu kommt, dass sexuelle Belästigung, Missbrauch und Körperverletzung geduldet und sogar gedeckt werden.

In Kirchen kommt »geistliche Gewalt« hinzu

Auch bei Fehlverhalten in der Kirche glichen sich die Geschichten, so die Stellungnahme. »Mutmaßliche Opfer zögern, sich zu melden. Sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird, dass sie mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen müssen oder dass ihnen die Veröffentlichung zum Vorwurf gemacht wird.« Das offenbare das grundlegende Problem, dass innerhalb von Kirche und Gesellschaft die Vormachtstellung von Männern noch immer gedeihe. In Kirchen, die eigentlich ein »Ort für geistliches Wachstum« sein müssten, sei sexuelles Fehlverhalten immer auch durch »geistliche Gewalt« begleitet. »Dieses Verhalten ist keinesfalls zu entschuldigen«, heißt es dazu in der Stellungnahme.

Schuldige zur Rechenschaft ziehen, Betroffenen helfen

Der Bischofsrat nimmt die Beratungen mit der Kommission zum Anlass, »Maßnahmen zum Schutz vor sexuellem Fehlverhalten zu veranlassen, Opfern Heilungsmöglichkeiten anzubieten und Wege zu finden, wie Tätern – auch wenn sie unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden müssen – die Liebe Christi nahegebracht werden kann«. Das Melden sexuellen Fehlverhaltens und sexueller Belästigung innerhalb der Kirche müsse entschieden gefördert und unterstützt werden. Bischofsrat und Kommission verpflichten sich in der Stellungnahme dazu, jede Beschwerde ernstzunehmen. Dazu gehöre auch die Entwicklung von Maßnahmen, um Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen und Betroffenen Heilungsmöglichkeiten anzubieten.

»MeToo« und »ChurchToo«

Die »MeToo«-Bewegung war aufgrund bekanntgewordener Vorwürfe sexueller Übergriffe durch den US-amerikanischen Star-Regisseur Harvey Weinstein ins Rollen gekommen. Seither melden sich weltweit Frauen unter dem Hashtag »#MeToo« zu Wort und erzählen von ähnlichen Erfahrungen. In Deutschland wird die Diskussion inzwischen durch Vorwürfe gegen den Regisseur Dieter Wedel befeuert. Weil sexuelle Übergriffe auch in Kirchen stattfinden, ist in den USA inzwischen unter dem Hashtag »#ChurchToo« eine Bewegung im Gange, die solche Übergriffe ebenfalls öffentlich macht. Darauf bezieht sich die aktuelle Stellungnahme des EmK-Bischofsrates.

Gemeinden müssen für Sicherheit und Unversehrtheit von Menschen sorgen

»Die EmK in Deutschland stellt sich unmissverständlich hinter dieses Anliegen«, erklärt Bischof Harald Rückert. Es sei nicht hinnehmbar, dass besonders Frauen und Mädchen solche Übergriffe befürchten müssten und davor Angst haben. »Als Kirche müssen wir uns in besonderer Weise darauf verpflichten, dass Menschen sich in einer geschützten Umgebung entfalten können«, erinnert Rückert an den Schutzauftrag der Kirche. Dafür habe die Kirche schon vor Jahren »Kontaktstellen gegen Missbrauch und Gewalt« eingerichtet. Mitarbeiter in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind außerdem verpflichtet, entsprechende Anforderungsprofile zu unterschreiben und Führungszeugnisse vorzulegen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen bestmöglich gewährleisten zu können. Darüber hinaus sei für alle Hauptamtlichen der Kirche der Besuch des eigens entwickelten Kurses verpflichtend, in dem es um den Schutzauftrag und die Beachtung und Einhaltung von Grenzen geht. »Wir wollen den Anforderungen für die Sicherheit und Unversehrtheit von Menschen in unserer Kirche und unseren Gemeinden gerecht werden. Da gibt es keine Abstriche!«, erklärt Rückert.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.

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#MeToo: Hashtag in der Bedeutung »mir ist das auch passiert« (wörtlich: »ich auch«)
#ChurchToo: Hashtag in der Bedeutung »auch in der Kirche« (wörtlich: »Kirche auch«