Erstmals in Europa Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Internationaler Rechtshof der EmK tagt in Zürich

Mitglieder des internationalen Rechtshofs der EmK 2016 bis 2020.
Mitglieder des internationalen Rechtshofs der EmK 2016 bis 2020. (v. l.) Vordere Reihe: Ruben T. Reyes (Vizepräsident), N. Oswald Tweh Sr. (Präsident), Pastor Luan-Vu Tran (Sekretär). Hintere Reihe: Deanell Reece Tacha, Lídia Romão Gulele, Pastor Øyvind Helliesen, Pastor Dennis Blackwell, Pastor J. Kabamba Kiboko. (Nicht auf dem Bild: Beth Capen)
Bildnachweis: UMNS
Der Rechtshof soll auf Antrag schon vor der außerordentlichen Generalkonferenz Rechtsfragen klären. Ob er das tun wird, ist die große Frage.
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Der Rechtshof (Judicial Council) der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) tagt erstmals in seiner Geschichte in Europa. Seit dem gestrigen Dienstag und noch bis zum Freitag (23. bis 26. Oktober) treffen sich die Mitglieder dieses Gremiums in Zürich in der Schweiz. Allgemeine Aufgabe des Rechtshofs ist es, auf Basis von eingereichten Anträgen zu prüfen, ob bischöfliche Entscheidungen und Konferenzbeschlüsse der verschiedenen Strukturebenen der Evangelisch-methodistischen Kirche mit dem Kirchenrecht übereinstimmen. Die Entscheidungen des Rechtshofs sind endgültig.

Von der Ruhestandsregelung bis zur Teilnahmegebühr

Bei der Tagung in Zürich wird ein Beschluss der Generalkonferenz aus dem Jahr 2016 zur Ruhestandsregelung für Bischöfe und Bischöfinnen verhandelt. Außerdem geht es um Verfahrensfragen bei Statusänderungen pastoraler Mitglieder. Ebenfalls wird entschieden, ob es rechtens ist, dass Besucher der im kommenden Jahr stattfindenden außerordentlichen Generalkonferenz eine Gebühr für Anmeldung und Teilnahme bezahlen müssen.

Vorausgehende verfassungsrechtliche Prüfung

Von Brisanz könnte ein Antrag auf vorausgehende Prüfung der drei Antragspakete sein, die auf der außerordentlichen Generalkonferenz im kommenden Jahr verhandelt werden und alle mit der Haltung der EmK zur Homosexualität zusammenhängen. Die Entscheidung bei der außerordentlichen Generalkonferenz wird je nach Beschlusspaket unterschiedliche Rechtsänderungen zur Folge haben. Mit der nun vorgesehenen Prüfung sollen schon im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken erkannt und ausgeräumt werden. Der Rechtshof kann den Antrag auf vorausgehende Rechtsprüfung auch zurückweisen und erst nach der Entscheidung der außerordentlichen Generalkonferenz tätig werden.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Die Meldung wurde erstellt auf Basis von Informationen von Erik Senz und Urs Schweizer. Erik Senz ist Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der EmK in der Schweiz, Urs Schweizer ist Assistent von EmK-Bischof  Dr. Patrick Streiff, Zürich.

Weiterführende Links

www.umc.org/who-we-are/judicial-council (Englisch)

Zur Information

Der Rechtshof ist das oberste Recht sprechende Gremium der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche und tagt in der Regel zweimal jährlich. Die jetzt in Zürich stattfindende Herbsttagung ist erst die zweite, die außerhalb der USA stattfindet, und die erste in Europa. Die neun gewählten Mitglieder, vier Frauen und fünf Männer, tagen in nichtöffentlichen Sitzungen. Es können jedoch mündliche Anhörungen stattfinden, die dann allerdings öffentlich durchzuführen sind. Termine, Inhalte und Entscheidungen der Tagungen veröffentlicht der Rechtshof jeweils im Internet.

Weitere Informationen zum Rechtshof (PDF)