US-Ausstieg aus Klimaabkommen Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Politik hinterfragen, die der Umwelt schadet

Bischof Bruce R. Ough, der Vorsitzende des internationalen Bischofsrats der EmK
Bischof Bruce R. Ough, der Vorsitzende des internationalen Bischofsrats der EmK
Bildnachweis: Mike DuBose, UMNS
Die Bischöfe der EmK bitten den US-Präsidenten Donald Trump, den Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen zu überdenken.
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In einer Erklärung vom vergangenen Freitag kommentiert der Vorsitzende des internationalen Bischofsrats der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), Bischof Bruce R. Ough, den Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Entscheidung von Präsident Trump sei »entmutigend« und würde »den Zustand unseres Planeten weiter verschlimmern, der durch Überkonsum und Ressourcenverschwendung schon jetzt schwer getroffen ist«. Außerdem würde diese Entscheidung die USA »von bedeutenden und notwendigen Gesprächen und Verhandlungen zum Klima und Energieverbrauch abkoppeln«.

Der Bischofsratsvorsitzende forderte Präsident Trump auf, »sich den Maßnahmen von fast 200 Ländern wieder anzuschließen, die sich freiwillig zur Reduktion von CO2-Emissionen bereiterklärt haben«. Mit Verweis auf die »Sozialen Grundsätze« der EmK betonte Ough, dass die EmK »die Bemühungen aller Regierungen, die Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzlich festzuschreiben« unterstützt. Deshalb fordere die EmK schon lange Maßnahmen, die sich mit der gegenwärtigen und zunehmenden Gefahr des Klimawandels befassten. Schon im Jahr 2009 hatte der Bischofsrat die Erklärung »Gottes erneuerte Schöpfung. Ein Aufruf zum Hoffen und Handeln« veröffentlicht und sich darin verpflichtet, in hoffnungsvoller Weise zum Schutz der Umwelt beizutragen. In der jetzigen Erklärung weisen die Bischöfe besonders darauf hin, dass viele Menschen der weltweiten EmK in Küstengebieten leben, die bereits jetzt von den Auswirkungen des Klimawandels in besonderer Weise betroffen sind, wobei sie »für die Luftverschmutzung am wenigsten verantwortlich sind«.

Deshalb werde sich die EmK weiterhin »für eine Politik starkmachen, die in Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit wurzelt«, und »diejenigen hinterfragen, deren Politik und Praxis die Armen vernachlässigt, die Schwachen ausbeutet und der Umwelt schadet«.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.

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Zur Information

Das Pariser Klimaabkommen
Vom 30. November bis 12. Dezember 2015 fand in Paris die 21. UN-Klimakonferenz statt. Am 12. Dezember unterzeichneten 195 Länder ein Klimaabkommen, das als historische Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen, die die globale Erwärmung verursachen, angesehen wird. In der Vereinbarung stimmte jede Nation zu, die Emissionen auf der Grundlage der jeweils vorgelegten Ziele zu verringern. Ziel ist, die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C – möglichst 1,5 °C – im Vergleich zu vorindustriellen Levels. Um das gesteckte 1,5°-Ziel erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit zwischen 2045 und 2060 auf Null zurückgefahren werden und anschließend ein Teil des zuvor emittierten Kohlenstoffdioxids wieder aus der Erdatmosphäre entfernt werden.

Die Vereinbarung, die nicht rechtsverbindlich ist, wird Übereinkommen von Paris oder Pariser Klimaabkommen genannt und trat am 4. November 2016 in Kraft, 30 Tage, nachdem 55 Staaten, die zudem mindestens 55 Prozent der Emissionen verursachen, die Ratifizierung abgeschlossen hatten. Am 3. November 2016, einen Tag vor Inkrafttreten des Abkommens, hatten insgesamt 92 Staaten das Abkommen ratifiziert. Zudem hatten 163 Staaten Klimaschutzpläne ausgearbeitet. Am 8. Mai 2017 waren es mit der Ratifizierung Georgiens 145 Staaten, die insgesamt 82,95 Prozent der globalen Emissionen entsprechen.

Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Umsetzung im Klimaschutzplan 2050 mit einer langen Liste von Einzelmaßnahmen festgehalten, die politisch umstritten sind. In der Schweiz wird das seit dem Jahr 2000 gültige Klimaschutzgesetz angepasst und nun Bundesgesetz über die Verminderungen von Treibhausgasemissionen genannt.