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Kontaktstelle für Menschen verschiedener Lebens- und Liebensweisen

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot der Kontaktstelle richtet sich an Menschen aus dem Raum der Evangelisch-methodistischen Kirche, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität mit sich oder ihrem Umfeld in Konflikt geraten, oder Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren. Auch Personen, die vor Ort kein vertrauensvolles Gegenüber für die Bearbeitung aufgeworfener Fragen und Nöte finden, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. 

Warum gibt es dieses Angebot?

Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist im Auftrag Jesu Christi für die Menschen da. Das gilt für alle Lebenslagen. Es gibt aber auch Situationen und Begegnungen, in denen es vor Ort in der Gemeinde schwierig ist, mit den persönlichen Herausforderungen des Lebens Gehör zu finden. Dies gilt im Besonderen auch für den Bereich der sexuellen oder geschlechtlichen Identität. Deshalb bietet die Kirche außerhalb der Ortsgemeinde die Möglichkeit an, Kontakt aufzunehmen und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was ist die Haltung der EmK?

Die in Deutschland für die EmK zuständige Zentralkonferenz beschloss am 25. November 2022, dass sich der deutsche Teil der weltweiten Kirche für die umfassende Integration homosexueller Menschen ins Leben der Kirche öffnet. Das bedeutet die Möglichkeit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen einer kirchlichen Trauung sowie die Ordination homosexueller Menschen für den pastoralen Dienst.

Für diese Entscheidung wurden in der für die EmK aktuell gültigen Verfassung, Lehre und Ordnung (VLO) an drei Stellen1) Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Mit diesen Änderungen und durch den Verzicht auf ausgrenzende Formulierungen zur Homosexualität und gegenüber homosexuellen Personen eröffnet diese Entscheidung die Möglichkeit zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung.

International sind immer noch die offiziellen kirchlichen Regelungen gültig, die von der alle vier Jahre tagenden Generalkonferenz für die weltweit verfasste Kirche verabschiedet werden. Diese Regelungen drücken eine ambivalente Haltung aus. Einerseits wird betont, dass alle Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung in den Gemeinden der EmK willkommen sind. So heißt es zum Beispiel in den Sozialen Grundsätzen: »Wir flehen Familien und Gemeinden an, lesbische und schwule Kirchenglieder und Kirchenzugehörige/Personen aus dem Freundeskreis nicht abzulehnen oder zu verurteilen. Wir verpflichten uns zum Dienst an und mit allen Menschen.« Andererseits steht im gleichen Passus: »Eine Mehrheit in der Kirche interpretiert die Bibel so, dass sie die Ausübung der Homosexualität nicht gutheißen kann.«2) Außerdem steht in den Ordnungstexten der Kirche, dass evangelisch-methodistische Pastoren und Pastorinnen in unseren Gemeinden keine Trauungen oder Segnungen von homosexuellen Paaren durchführen sollen.3)

Der deutsche Teil der Kirche schlägt mit der getroffenen Entscheidung den Weg ein, auch Personen in ihrer verschiedenen sexuellen oder geschlechtlichen Identität eine Heimat zu bieten.

Das Angebot der Kontaktstelle

Die Lebenssituation von homo-, bi-, asexuell, trans- oder intergeschlechtlich lebenden Menschen und ihren Angehörigen ist trotz Öffnung der Kirche für diese Anliegen ein sensibler Bereich. Mit der Kontaktstelle will die EmK dem Ziel näherkommen, eine einladende Kirche zu sein, in der alle Menschen willkommen sind. Menschen sollen darin unterstützt werden, unterschiedliche Lebensrealitäten anzunehmen, und sie sollen erfahren, dass verantwortungsvoll mit ihnen umgegangen wird.

Kontakt

Pastorin Damaris Hecker
E-Mail: kontaktstelle.verschiedene.liebensweisen(at)emk.de
Telefon: 069 242521-155


1)  Es handelt sich in der »Verfassung, Lehre und Ordnung« (VLO; Ausgabe 2017) um die Artikel 161 C und 161 G aus den »Sozialen Grundsätzen« sowie den Artikel 341.6, der zum Abschnitt gehört, in dem es um »Besondere Regelungen« im Rahmen des Dienstes von Pastoren und Pastorinnen geht. In der Beschlussfassung wird ausdrücklich die Gewissensfreiheit handelnder Personen und Gemeinden betont. Das bedeutet, dass Pastoren oder Pastorinnen nicht verpflichtet werden können, »gegen das eigene Gewissen anlässlich einer kirchlichen Trauung Ehepaare zu segnen«. Dem vergleichbar ist auch den Gemeinden die Freiheit eingeräumt, sich für »die Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare anlässlich einer kirchlichen Trauung in der eigenen Gemeinde (zu) entscheiden«. Eine Verpflichtung, dass Gemeinden sich dafür öffnen müssen, besteht nicht.

2)  VLO, Ausgabe 2017, S. 68 und S. 67.

3)  VLO, Ausgabe 2017, Art. 341.6, S 122.

Kontakt

Pastorin Damaris Hecker
E-Mail: kontaktstelle.verschiedene.liebensweisen(at)emk.de
Telefon: 069 242521-155