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Die pastoralen Ämter und der Verkündigungsdienst in der Kirche

In der Evangelisch-methodistischen Kirche können Männer und Frauen gleichberechtigt alle Ämter der Kirche ausüben. Das gilt für alle Bereiche in der Gemeindearbeit über den Dienst der Pastoren und Pastorinnen bis hin zum Bischofsamt.

Pastoren und Pastorinnen

In der Evangelisch-methodistischen Kirche werden Männer und Frauen für den pastoralen Dienst ordiniert. Sie sind bevollmächtigt, das Wort Gottes zu predigen und zu lehren, Menschen seelsorglich beizustehen, die Sakramente der Taufe und des Heiligen Abendmahls zu verwalten und das Leben der Gemeinde für Mission und Dienst zu ordnen und zu leiten. Ihre Anstellung erfolgt über die Jährliche Konferenz. Sie sind also nicht »Angestellte« der jeweiligen Gemeinde. Sie erhalten vom Bischof oder der Bischöfin eine Dienstzuweisung in einen Gemeindebezirk. Diese Dienstzuweisung wird jährlich bei der Tagung der Jährlichen Konferenz erneuert. In der Regel bleiben Pastoren und Pastorinnen acht bis zwölf Jahre in einem Gemeindebezirk.

Superintendenten und Superintendentinnen

Meist bilden mehrere Gemeinden vor Ort einen Bezirk. Mehrere solcher Bezirke bilden zusammen einen Distrikt. Dieser wird von einem Superintendenten oder einer Superintendentin geleitet. Sie sind die Vorgesetzten der Pastoren und Pastorinnen und leiten die Bezirkskonferenzen in den Gemeindebezirken. Zusammen mit dem Bischof oder der Bischöfin bereiten sie die Dienstzuweisungen der Pastoren und Pastorinnen in die Gemeinden vor.

Superintendenten und Superintendentinnen sind Pastoren oder Pastorinnen, die von den Jährlichen Konferenzen nominiert und dann vom Bischof oder von der Bischöfin berufen werden. Die Amtszeit beträgt in der Regel acht bis maximal zehn Jahre.

Das Bischofsamt

Der Bischof oder die Bischöfin hat die besondere Aufgabe, die Einheit der Kirche zu wahren und die zum Bischofsgebiet gehörenden Jährlichen Konferenzen zu leiten. In den Abstimmungsprozessen und Entscheidungen der Jährlichen Konferenzen haben die Bischöfe kein Stimmrecht. »Nach außen« sind Bischöfe die Repräsentanten der Kirche und vertreten die von den Konferenzen erarbeiteten Standpunkte und Beschlüsse.

Das Bischofsamt in der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland ist ein Amt auf Zeit. Die Wahl ins Bischofsamt findet bei der alle vier Jahre tagenden Zentralkonferenz statt und gilt für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die Dienstzeit beträgt maximal zwölf Jahre. Für die drei Jährlichen Konferenzen in Deutschland ist ein Bischof oder eine Bischöfin zuständig.

Mitarbeit in der Verkündigung

Der Verkündigungsdienst in der Evangelisch-methodistischen Kirche ist nicht nur ordinierten Pastoren und Pastorinnen vorbehalten. Auch Laien, also Männer und Frauen, die kein Theologiestudium absolviert haben und ehrenamtlich tätig sind, können als Predigthelfer oder Laienprediger im Verkündigungsdienst mitwirken. Laienprediger absolvieren dazu in der Regel eine zwei- bis dreijährige theologische Fortbildung. Die Bezirkskonferenz erteilt für den Verkündigungsdienst als Predigthelfer und Laienprediger eine Predigterlaubnis, die jedes Jahr erneuert wird.

Informationen zu den Ausbildungsgängen im Verkündigungsdienst für Laien