Generalkonferenz vor großen Entscheidungen
Vom 23. April bis 3. Mai tagt die Generalkonferenz in Charlotte, im Süden des US-Bundesstaates North Carolina. Nach coronabedingt mehrfacher Verschiebung kann das weltweit höchste Kirchenparlament der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) endlich seine Beratungen abhalten. Die erfolgte Verschiebung führt zu einer erklärungsbedürftigen Zählweise: Die kommende Tagung zählt als »verschobene Generalkonferenz 2020« und wird daher als »Generalkonferenz 2020« bezeichnet und trägt nicht die Jahreszahl 2024.
Weltweite Kirche mit internationalem Entscheidungsgremium
Zu dieser Generalkonferenz treffen sich insgesamt 862 stimmberechtigte Delegierte. Je zur Hälfte Laiendelegierte und pastorale Delegierte von vier Kontinenten. Davon kommen 482 (rund 56 Prozent) aus den Vereinigten Staaten, 278 (32 Prozent) aus Afrika, 52 (sechs Prozent) von den Philippinen sowie 40 (nicht ganz fünf Prozent) aus Europa und der zugehörigen eurasischen Region. Weitere zehn Delegierte werden von Kirchen entsandt, die in engen Verbindungen mit der Evangelisch-methodistischen Kirche stehen.
Während der Tagung werden viele Entscheidungen getroffen, wie sie für jede große und internationale Organisation üblich sind. Dazu gehören die Verabschiedung eines Haushaltsplans für die nächsten vier Jahre und die Festlegung der Budgets für die verschiedenen weltweiten Arbeitsbereiche der Kirche. Außerdem werden Mitglieder für Gremien und Kommissionen gewählt, die im kommenden Jahrviert unter paritätischen und internationalen Gesichtspunkten die Geschicke der Kirche in den konkreten Arbeitsfeldern gestalten.
Drei Themen stehen in der Mitte der Aufmerksamkeit
Inhaltlich finden drei Themen weite Beachtung: Unter dem Begriff »weltweite Regionalisierung« geht es um die stärkere Betonung der Regionen der internationalen Kirche. Außerdem liegt eine Neufassung der Sozialen Grundsätze vor. Das dritte Thema ist der Trennungsprozess der Kirche, der in den USA und für die Regionen außerhalb der Vereinigten Staaten in unterschiedlichen Geschwindigkeiten verläuft.
Bildung gleichberechtigter Regionen
Unter dem Stichwort »weltweite Regionalisierung« geht es schon viele Jahre um eine Organisation der Kirche, die das Prädikat »weltweit« zu Recht trägt. Bisher ist die Kirche in vielen Belangen eher US-zentriert mit internationaler Ergänzung. Der »Ständige Ausschuss für Belange der Zentralkonferenzen« (Standing Committee on Central Conference Matters) legt der Generalkonferenz dazu ein Antragspaket vor. Ziel ist, die verschiedenen Weltregionen der Kirche gleichberechtigt zu organisieren. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem »Connectional Table«, einer Art Runder Tisch, der viele, meist international arbeitende Einrichtungen der Kirche vernetzt. Mit der gemeinsamen Vorlage durch zwei wichtige Gremien verbindet sich die Hoffnung höherer Akzeptanz für die Beschlussfassung durch die Delegierten der Generalkonferenz.
Gemäß dem Vorschlag würde sich die Kirche weltweit in acht Regionen organisieren: drei Regionen in Afrika, drei Regionen in Europa und Eurasien, eine Region auf den Philippinen sowie eine weitere Region in den Vereinigten Staaten. Jede Region hätte die gleichen Befugnisse, um die gemeinsame Ordnung der Kirche dem eigenen missionarischen Kontext anzupassen. Besonders für den US-amerikanischen Teil der Kirche ist dieser Vorschlag herausfordernd, weil damit eine Eingliederung in die Gestalt der weltweiten Kirche erfolgt und die Vorrangstellung des US-Teils der Kirche beschnitten wird. Gleichzeitig, und das ist ein durchaus verlockendes Angebot, erhielte die US-Region die gleichen Rechte und Anpassungsmöglichkeiten der Ordnung, die ihr bisher nicht zustanden.
Weil der Antrag zur Regionalisierung in die bisherige Verfassung der Kirche eingreift, ist für eine Beschlussfassung mindestens eine Zweidrittelmehrheit nötig. Außerdem erforderlich ist im Nachgang zur Generalkonferenz die Ratifizierung dieses Beschlusses. Dafür ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit aller Stimmen aller Jährlichen Konferenzen der EmK weltweit nötig.
Neufassung der Sozialen Grundsätze
Mehr als acht Jahre überarbeitete eine Arbeitsgruppe die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche. Der Auftrag erfolgte bereits bei der Generalkonferenz im Jahr 2012 auf gemeinsamen Antrag der drei europäischen Zentralkonferenzen. Erklärtes Ziel war, eines der grundlegenden Dokumente der Evangelisch-methodistischen Kirche »global relevanter, theologisch fundierter und prägnanter« (more globally relevant, theologically founded and succinct) zu machen. Der Start sollte gleichsam »auf einem weißen Blatt Papier« erfolgen. Für die Neufassung wurden von der Arbeitsgruppe über viertausend Rückmeldungen aus allen Teilen der weltweiten Kirche berücksichtigt.
Ausgangspunkt für die Neufassung war eine den Sozialen Grundsätzen innewohnende Schwierigkeit: Die Grundsätze sollten weltweit in völlig unterschiedlichen Lebenswelten und gesellschaftlichen Wirklichkeiten anwendbar sein. Dass dies nicht wirklich gelingt, trat nicht nur in den Aussagen zur Homosexualität zutage. Auch bei vielen anderen Themen wie Polygamie, Landwirtschaft oder Umgang mit Suchtmitteln waren die verschiedenen Lebenswelten erkennbar unterschiedlich. Die vorliegende Neufassung soll daher eine Basis zentraler Aussagen bieten, mit der für die jeweiligen Lebenswelten praktische Schlussfolgerungen getroffen werden können. Mit der Revision soll ebenfalls die bisherige Orientierung an der US-amerikanischen Gesetzgebung und der starke Blickwinkel aus der US-amerikanischen Gesellschaft überwunden werden.
Hoffnung auf respektvollen Trennungsprozess
Bei der Generalkonferenztagung 1972 wurden die Sozialen Grundsätze beschlossen. Während der Plenardebatte über die Akzeptanz homosexueller Menschen erhielt die entsprechende Textstelle einen Zusatz, dass Homosexualität mit der christlichen Lehre unvereinbar sei. Seit damals tobt ein erbitterter Streit über den Platz für homosexuelle Menschen oder für die heute so bezeichnete LGBTQ-Gemeinschaft (die englische Abkürzung steht für lesbisch, schwul, bi- und transsexuell sowie queer) in der EmK.
Die Auseinandersetzungen gipfelten in der außerordentlichen Generalkonferenz von 2019. Dort wurden die bis dahin geltenden Regelungen gegen praktizierte Homosexualität verschärft und sogar noch mit harten Strafen belegt. Seither kam die Kirche nicht mehr zur Ruhe. Der damals ausgelöste Trennungsprozess führte in den USA bis heute zu einem Verlust von rund einem Viertel an Gemeinden und Kirchengliedern inklusive des damit verbundenen Rückgangs finanzieller Mittel für die Gesamtkirche.
Für die Gebiete außerhalb der Vereinigten Staaten sind die Auswirkungen noch nicht klar ersichtlich. Die Hoffnung ist, dass viele dieser Gebiete die mit der Regionalisierung verbundenen Freiheiten als Chance zum Verbleib in der Kirche ansehen. Wo die Trennung trotzdem angestrebt wird, verbindet sich damit die Hoffnung auf faire und respektvoll gestaltete Prozesse. »Erst wenn die Trennung abgeschlossen ist, sind wir als Evangelisch-methodistische Kirche frei für die Zukunft«, sagt der für Deutschland zuständige Bischof Harald Rückert.
Dabei verweist Rückert in großer Dankbarkeit auch auf die wegweisende Entscheidung für die Zentralkonferenz Deutschland im November 2022. Trotz unterschiedlicher Überzeugungen wurde dort beschlossen, dass sich der deutsche Teil der Kirche für die uneingeschränkte Integration homosexueller Menschen in die Kirche öffnet. Gleichzeitig bestätigte die Zentralkonferenz, dass Menschen mit traditioneller Haltung und Überzeugung in der Kirche weiterhin ihre Heimat haben. Ob der Generalkonferenz erste Schritte gelingen können, die Ordnung der Kirche von diskriminierender Sprache und von harten Strafen zu befreien, ist noch nicht abzusehen.
Mit gutem Willen den Weg in die Zukunft gestalten
Die Vorlagen für die genannten Themenfelder sollen dazu verhelfen, die EmK in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Trotz logischer und zielführender Ansätze werden zu diesen Fragen heftige Diskussionen erwartet. Auch wenn die Themen der Regionalisierung und der Neufassung der Sozialen Grundsätze nicht in erster Linie mit sexualethischen Fragen zu tun haben, wird befürchtet, dass viele Voten genau diese Verbindung herstellen wollen.
Zwar hat sich mit der Globalen methodistischen Kirchen (Global Methodist Church) bereits eine traditionalistisch ausgerichtete, neue methodistische Denomination gebildet. Trotzdem sind noch Delegierte bei der Generalkonferenz, die im Begriff sind, die Kirche zu verlassen und dennoch die Diskussionen über die Zukunft der Evangelisch-methodistischen Kirche noch ein letztes Mal in ihrem Sinn zu beeinflussen.
Wohin der Weg der Evangelisch-methodistischen Kirche führt, ist momentan noch nicht ausgemacht. Die Hoffnung ist, dass ein Weg des respektvollen Miteinanders in die Zukunft gestaltet werden kann. Trotzdem bleibt zum jetzigen Zeitpunkt die drängende und im Gebet zu begleitende Frage: Quo vadis, EmK? – Wohin gehst du, EmK?
Weiterführende Links
Internetpräsenz der Generalkonferenz der EmK
Leitfaden zur Generalkonferenz (Englisch, PDF)
Die Tagungsunterlagen der Generalkonferenz »Advance Daily Christian Advocate« können in den Konferenzsprachen Englisch, Französisch, Portugiesisch und Kiswahili heruntergeladen werden.
Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.
Zur Information
Generalkonferenz
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit verfasste und strukturierte Kirche. Ihr höchstes Kirchenparlament ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Sie legt das Recht und die Lehre der EmK fest und entwickelt sie weiter. Die Delegierten, je zur Hälfte Geistliche und Laien, diskutieren und entscheiden über die der Generalkonferenz vorliegenden Beschlussanträge. Beschlussanträge werden zunächst in Ausschüssen beraten. Erhalten sie dort die erforderliche Zustimmung, wird darüber im Plenum diskutiert und beschlossen. Bischöfe leiten die Sitzungen, haben aber weder Sitz noch Stimme.
Unterhalb der Generalkonferenz sind innerhalb der USA die Jurisdiktionalkonferenzen und außerhalb der USA die Zentralkonferenzen angesiedelt. Sie tagen ebenfalls alle vier Jahre innerhalb eines Jahres nach der Generalkonferenz. Sie wählen Bischöfe oder Bischöfinnen innerhalb des jeweiligen Gebiets und setzen Beschlüsse der Generalkonferenz in Kraft. Die Zentralkonferenzen sind außerdem befugt, Änderungen und Anpassungen an Teilen des Kirchenrechts der Evangelisch-methodistischen Kirche vorzunehmen, wenn es die missionarische Situation oder unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Gebieten erfordern.
Weiter unterhalb der Jurisdiktionalkonferenzen und der Zentralkonferenzen arbeiten die Jährlichen Konferenzen. Sie entsenden mindestens zwei Personen als Delegierte in die Generalkonferenz. Wie viele Delegierte eine Jährliche Konferenz entsenden darf, entscheidet sich an der Zahl ihrer ordinierten Mitglieder und der Zahl der Kirchenglieder in ihrem Gebiet.