Generalkonferenz in Charlotte Von Klaus Ulrich Ruof (par)  | 

Regelkunde Verfassungsänderung

Im Vordergrund spricht Bischöfin Malone: Kurzhaarfrisur, gebleichte Haare, große Ohrringe. Im Hintergrund zeigt die Anzeigetafel das Abstimmungsergebnis: 586 Ja-Stimmen oder 78,13 Prozent dafür und 164 Nein-Stimmen.
Die sogenannte »weltweite Regionalisierung« ist auf den Weg gebracht. Bischöfin Tracy Smith Malone gibt das Abstimmungsergebnis bekannt. Mit über 78 Prozent der Stimmen ist die nötige Zweidrittelmehrheit mehr als erreicht.
Bildnachweis: Paul Jeffrey, UM News
Die Generalkonferenz stimmt einem Antrag mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zu. Aber die Umsetzung dauert. Ein Erklär-Video beschreibt, warum.
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Am zweiten vollen Sitzungstag, Donnerstag, 25. April, stimmten die Delegierten der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) über eine weitreichende Verfassungsänderung ab. Mit 78 Prozent Zustimmung, deutlich mehr als die nötige Zweidrittelmehrheit, wurde die sogenannte Regionalisierung auf den Weg gebracht. Der Weg für die Evangelisch-methodistische Kirche ist eröffnet, eine wirklich internationale und auch in Strukturfragen gleichberechtigte Kirche zu werden. Der Weg bis die Änderung in Kraft treten kann ist noch lang.

Regionalisierung soll zu mehr kirchlicher Gleichberechtigung führen

Außerhalb der Vereinigten Staaten werden zunächst lediglich die Zentralkonferenzen in Regionalkonferenzen umbenannt. Für den US-Teil der Kirche hingegen ist die Veränderung immens. Dort soll erstmalig eine Regionalkonferenz gebildet werden, in der ausschließlich Fragen, die den US-Teil der Kirche betreffen, diskutiert und entschieden werden können. Bisher wurden diese Entscheidungen auf der Ebene der Generalkonferenz getroffen, was zur Folge hatte, dass sich zuletzt fast die Hälfte der Delegierten mit Fragen befassen musste, die für sie völlig irrelevant waren. Dies soll sich nun ändern, um sicherzustellen, dass alle Teile der Kirche in den verschiedenen Weltregionen gleichberechtigt sind.

Der Abstimmung folgt ein langer Weg zur Umsetzung

Die Abstimmung markiert den Anfang eines langen Weges. Die Verfassung kann nämlich nicht durch die Generalkonferenz allein geändert werden. Die erfolgreiche Abstimmung bei der Generalkonferenz ist erst der Anfang des Prozesses. Ein Erklär-Video beschreibt den weiteren Weg bis zur Inkraftsetzung einer Verfassungsänderung. Es wird zusammen mit dieser Meldung veröffentlicht.

 

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[27.04.2024, 15:36 Uhr MESZ] Gegenüber der Erstveröffentlichung dieses Artikels um 08:53 Uhr, ist der Artikel an einigen Stellen inhaltlich weiterbearbeitet und konkretisiert worden.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Generalkonferenz
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit verfasste und strukturierte Kirche. Ihr höchstes Kirchenparlament ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Sie legt das Recht und die Lehre der EmK fest und entwickelt sie weiter. Die Delegierten, je zur Hälfte Geistliche und Laien, diskutieren und entscheiden über die der Generalkonferenz vorliegenden Beschlussanträge. Beschlussanträge werden zunächst in Ausschüssen beraten. Erhalten sie dort die erforderliche Zustimmung, wird darüber im Plenum diskutiert und beschlossen. Bischöfe leiten die Sitzungen, haben aber weder Sitz noch Stimme.

Unterhalb der Generalkonferenz sind innerhalb der USA die Jurisdiktionalkonferenzen und außerhalb der USA die Zentralkonferenzen angesiedelt. Sie tagen ebenfalls alle vier Jahre innerhalb eines Jahres nach der Generalkonferenz. Sie wählen Bischöfe oder Bischöfinnen innerhalb des jeweiligen Gebiets und setzen Beschlüsse der Generalkonferenz in Kraft. Die Zentralkonferenzen sind außerdem befugt, Änderungen und Anpassungen an Teilen des Kirchenrechts der Evangelisch-methodistischen Kirche vorzunehmen, wenn es die missionarische Situation oder unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Gebieten erfordern.

Weiter unterhalb der Jurisdiktionalkonferenzen und der Zentralkonferenzen arbeiten die Jährlichen Konferenzen. Sie entsenden mindestens zwei Personen als Delegierte in die Generalkonferenz. Wie viele Delegierte eine Jährliche Konferenz entsenden darf, entscheidet sich an der Zahl ihrer ordinierten Mitglieder und der Zahl der Kirchenglieder in ihrem Gebiet.