Konferenz mit Aufbruchstimmung
Die Generalkonferenz, das höchste Kirchenparlament der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), geht ihrem Ende entgegen. Der gestrige Donnerstag, 2. Mai, war der vorletzte Sitzungstag. Viel Zeit benötigten Wahlen für die verschiedensten Gremien. Die weitere Beschlussarbeit an der Neufassung der Sozialen Grundsätze wurde dabei fast an den Rand gedrängt.
Hoffnung auf bessere Aufnahme in den Gemeinden
Der Auftrag zur Neufassung der Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche erfolgte bereits bei der Generalkonferenz im Jahr 2012. Aus den geplanten acht Jahren bis zur Vorlage bei der Generalkonferenz wurden pandemiebedingt zwölf Jahre. Die Hoffnung ist groß, dass die Neufassung eine breitere Aufnahme in den Gemeinden erfährt. So erklärte Sally Dyck, Bischöfin im Ruhestand und die Beauftragte für Ökumene des Bischofsrats, bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Neufassung gegenüber der Presse: »Die Menschen in den Gemeinden haben die Sozialen Grundsätze bisher nicht wirklich gelesen. Die Hoffnung ist, dass das jetzt anders wird.«
Die umfangreiche und detaillierte bisherige Fassung sei in dieser Hinsicht eine Schwäche gewesen. Mit dem erklärten Ziel, eines der grundlegenden Dokumente der Evangelisch-methodistischen Kirche »global relevanter, theologisch fundierter und prägnanter« zu machen, erhofft sich die Arbeitsgruppe, dass diese Neufassung viel Aufnahme in den Gemeinden erfährt.
Diskussion um die Ehe-Formulierung
Überraschend war, dass ähnlich wie bei den anderen »großen Themen« der Generalkonferenz eine kontroverse inhaltliche Auseinandersetzung ausblieb. Im Wesentlichen wurden alle Vorlagen ohne Änderungen angenommen. Am gestrigen Tag sorgte der Passus zur »Ehe« für eine lange Diskussion und eine auf Antrag beschlossene Änderung. Die zuvor nur vage Formulierung, dass die Ehe »von zwei gläubigen Personen« geschlossen werden könne, wurde geändert. Jetzt heißt dieser Passus: »Wir sehen die Ehe als einen heiligen, lebenslangen Bund an, der zwei gläubige Menschen (einen erwachsenen Mann und eine erwachsene Frau im heiratsfähigen Alter oder zwei erwachsene Personen im heiratsfähigen Alter) miteinander verbindet.«
Nach der Verabschiedung der gesamten Neufassung der Sozialen Grundsätze treten diese in den USA am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Für die Zentralkonferenzen außerhalb der Vereinigten Staaten gilt der übliche Weg, dass erst mit der Tagung und Beschlussfassung durch die der Generalkonferenz folgende Zentralkonferenz die Neufassung der Sozialen Grundsätze in Kraft treten kann. Bis dahin sind auch die Übersetzungen in die verschiedenen Landessprachen nötig, was auch noch eine Herausforderung sein dürfte.
Diakone dürfen jetzt Sakramente verwalten
Ebenfalls beschlossen die Delegierten der Generalkonferenz, dass Diakone künftig am Ort ihrer Dienstzuweisung die Sakramente verwalten dürfen, ohne dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Bischofs zu benötigen. Die sporadische Erlaubnis gab es auch bisher schon. Das Neue ist, dass den Diakonen die generelle Befugnis verliehen wird, in ihrem Amt die Sakramente zu verwalten. Damit können sie am Ort ihrer Dienstzuweisung das Abendmahl austeilen und Taufen durchführen.
Das mit einer Ordination versehene Diakonenamt ist im deutschen Raum der Kirche nicht so bekannt. In den USA und anderen Teilen der Weltkirche gibt es dieses Amt. Die Amtsträger zählen wie Pastoren und Pastorinnen als Geistliche. Ihr Dienst zählt mehr als Brücke zwischen Kirche und Welt, während der Schwerpunkt pastoraler Arbeit der Dienst für und in der Gemeinde.
Da es in Deutschland bereits erste Diakone in den Gemeinden gibt, wird dieser Beschluss in seiner Umsetzung auch für Deutschland eine Bedeutung haben. Mit dem zunehmenden Personalmangel könnte dieses Berufsfeld mit einer etwas anderen Ausrichtung des Dienstes künftig auch interessant für die Kirche sein, um sonst vakante Stellen besetzen zu können.
Eine besondere Atmosphäre
Zum Abschluss der jetzt nur noch einen Sitzungstag dauernden Generalkonferenz teilen die deutschen Delegierten in kurzen Videobeiträgen ihre Einschätzung der zu Ende gehenden Tagung mit. Den Auftakt machten die Hamburger Pastorin Anne Detjen und der für den Distrikt Nürnberg zuständige Superintendent Markus Jung. Beide bestätigen, dass die Diskussionen und die Atmosphäre besonders gegenüber der letzten außerordentlichen Generalkonferenztagung völlig anders gewesen sei. Jungs Resümee: »Die Konferenz war von einer Aufbruchstimmung getragen.«
Weiterführende Links
- Abschlussvideo Anne Detjen und Markus Jung (You-Tube-Video)
- Livestream zur Generalkonferenz (Englisch)
- Meldungsübersicht zur Generalkonferenz auf emk.de
- Tagungsraster der Generalkonferenz (Englisch, PDF)
- Übersicht über die Generalkonferenz-Gottesdienste (Englisch, PDF)
- Leitfaden zur Generalkonferenz (Englisch, PDF)
- Internetpräsenz der Generalkonferenz der EmK (Englisch)
- You-Tube-Kanal der EmK: www.youtube.com/@emkde
Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.
Zur Information
Generalkonferenz
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit verfasste und strukturierte Kirche. Ihr höchstes Kirchenparlament ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Sie legt das Recht und die Lehre der EmK fest und entwickelt sie weiter. Die Delegierten, je zur Hälfte Geistliche und Laien, diskutieren und entscheiden über die der Generalkonferenz vorliegenden Beschlussanträge. Beschlussanträge werden zunächst in Ausschüssen beraten. Erhalten sie dort die erforderliche Zustimmung, wird darüber im Plenum diskutiert und beschlossen. Bischöfe leiten die Sitzungen, haben aber weder Sitz noch Stimme.
Unterhalb der Generalkonferenz sind innerhalb der USA die Jurisdiktionalkonferenzen und außerhalb der USA die Zentralkonferenzen angesiedelt. Sie tagen ebenfalls alle vier Jahre innerhalb eines Jahres nach der Generalkonferenz. Sie wählen Bischöfe oder Bischöfinnen innerhalb des jeweiligen Gebiets und setzen Beschlüsse der Generalkonferenz in Kraft. Die Zentralkonferenzen sind außerdem befugt, Änderungen und Anpassungen an Teilen des Kirchenrechts der Evangelisch-methodistischen Kirche vorzunehmen, wenn es die missionarische Situation oder unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Gebieten erfordern.
Weiter unterhalb der Jurisdiktionalkonferenzen und der Zentralkonferenzen arbeiten die Jährlichen Konferenzen. Sie entsenden mindestens zwei Personen als Delegierte in die Generalkonferenz. Wie viele Delegierte eine Jährliche Konferenz entsenden darf, entscheidet sich an der Zahl ihrer ordinierten Mitglieder und der Zahl der Kirchenglieder in ihrem Gebiet.