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Glaube, der in der Liebe tätig ist

Martin Luther King kam in einer Rede im August 1967 auf das Gleichnis des barmherzigen Samariters zu sprechen. Er sagte zu dem Vorbild des Samariters, dass dies nur der Anfang sei. »Wahre Nächstenliebe, das ist mehr als das Lindern der Not eines Bedürftigen. Wahre Nächstenliebe versteht, dass die Straße umgebaut werden muss, die Bedürftige produziert.« Das neue Rahmenschutzkonzept der EmK dient nicht nur dazu, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Menschen Gewalt erfahren haben und weiteren Schaden abzuwehren. Es leitet dazu an, die »Straßen umzubauen« und Gewalt vorzubeugen.

Das Ziel ist: Die Evangelisch-methodistische Kirche bietet sichere Begegnungs- und Entfaltungsräume für alle Menschen.

Seine »Allgemeinen Regeln«, die Ratschläge John Wesleys an die Mitglieder seiner Gemeinschaft, beginnt er mit »erstens: Nichts Böses tun, sondern Böses aller Art meiden…« (II, 3.2 VLO). Vorbeugendes Denken und Handeln, also Prävention, erfordert von jeder Gemeinde, jeder kirchlichen Einrichtung große Anstrengungen und Sorgfalt. Denn die Zeit heilt keineswegs alle Wunden. Wir stehen vor der Herausforderung, uns das scheinbar »Unvorstellbare« vorzustellen, nämlich dass auch in unseren Räumen und Veranstaltungen Übergriffe stattfinden können.

Das vorliegende Rahmenschutzkonzept ist Grundlage für alle Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen, um Schutzkonzepte für ihren Kontext zu entwickeln.

»Lasst die Kinder zu mir kommen«, sagte Jesus zu jenen, die ihm nachfolgten. Heute würde Jesus nicht nur fortfahren »und hindert sie nicht daran«, sondern »und schützt sie!« – und zwar alle, Kleine wie Große, die von Übergriffen gefährdet sind. So ist die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes elementarer Bestandteil des Evangeliums in Wort und Tat. Schützen ist nicht, was die Kirche auch macht, sondern was sie ausmacht. Schutzkonzepte - mit Risiko-Potential-Analysen und Intervention bis hin zur Aufarbeitung – zielen immer darauf, möglichst zu verhindern, dass etwas passiert. Gleichzeitig geben sie allen Verantwortlichen Handlungssicherheit in Verdachtsmomenten und schützen sie selbst in ihrer Arbeit.

So steht die Umsetzung des neuen Rahmenschutzkonzeptes ganz im Sinne der methodistischen Tradition: ein »Glaube, der durch die Liebe tätig ist.« (Gal 5,6).

 

Das folgende Schutzkonzept bezieht sich auf die folgenden Ordnungen der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland und ist eine praktische Umsetzung derselbigen:

  • Kirchliche Ordnung zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt (Gewaltpräventionsordnung – GprävO) – VIII. 172 DHB ZK (Download PDF)
  • Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltenschutzrichtlinie - GSchR) – VIII. 173 DHB ZK (Download PDF)

Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern, wird das Rahmenschutzkonzept angepasst. Im Folgenden werden die Säulen des Rahmenschutzkonzeptes der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland kurz beschrieben.

Säulen des Rahmenschutzkonzeptes

Die Evangelisch-methodistische Kirche tritt entschieden dafür ein, Menschen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Sie duldet keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt. Sie wird alles ihr Mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene auszuschließen. 

Alle Mitarbeitenden sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes. Sie sind sensibilisiert und geschult in den Grundlagen der Präventionsarbeit. Sie haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, haben die Selbstverpflichtungserklärung und den Verhaltenskodex unterschrieben, kennen das Beschwerdeverfahren (kircheninterne Melde- und Ansprechstelle) und den Interventionsplan. 

Die kircheninterne Melde- und Ansprechstelle wird bei sämtlichen Vorfällen und Verdachtsmomenten kontaktiert. An dieser Stelle hat sie die Aufgabe, alle Beteiligten bestmöglich über das weitere Vorgehen zu beraten. Sie bietet durch eine lückenlose Dokumentation die Grundlage und Transparenz für eine individuelle Intervention, detaillierte Aufarbeitung und Wiedergutmachung.

Die Aufgaben der Melde- und Ansprechstelle sind folgende:

  • Die Melde- und Ansprechstelle der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland berät (Leitungs-)Personen bei aktuellem Verdacht von sexualisierter Gewalt durch kirchliche haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende.
  • Die Melde- und Ansprechstelle ist in der Kirchenkanzlei der Evangelisch-methodistischen Kirche angesiedelt.
  • Die Melde- und Ansprechstelle erfasst (Verdachts-)Fälle sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende und dokumentiert die Bearbeitung der Fälle.
  • Die Melde- und Ansprechstelle arbeitet vernetzt mit den Insoweit erfahrenen Fachkräften (ISOFA) der Kirche, den Präventionsbeauftragten in den Bezirken, den Kinder- und Jugendwerken der Jährlichen Konferenzen und mit ausgewählten externen Melde- und Beratungsstellen.
  • Die Melde- und Ansprechstelle übernimmt die Klärung von Anliegen Betroffener von (sexualisierter) Gewalt. Sie nimmt Anträge Betroffener zur Anerkennung erlittenen Leids entgegen und leitet weitere Schritte ein.
  • Die Melde- und Ansprechstelle arbeitet zusammen mit dem Interventionsteam an der Einschätzung und Aufarbeitung von aktuellen oder vergangenen Vorkommnissen. 

Das Ziel ist die Aufdeckung und die Anerkennung von erlittenem Leid. Dabei werden Strukturen und Mechanismen, welche die Taten ermöglicht und befördert haben, erkannt, aufgebrochen und verändert.

Innerkirchlich ist die Melde- und Ansprechstelle hauptverantwortlich für den Aufarbeitungsprozess. Das Interventionsteam arbeitet der Melde- und Ansprechstelle zu und unterstützt sie. Wo sinnvoll und notwendig wird eine externe unabhängige Stelle mit der Aufarbeitung beauftragt.

Bei hauptamtlichen Mitarbeitenden werden die entsprechenden rechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen in Absprache mit anderen kirchlichen Verantwortlichen getroffen.

Die Höhe von Zahlungen zur Anerkennung erlittenen Leids werden von einer externen Kommission festgelegt. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland arbeitet dabei mit der externen Kommission einer Evangelischen Landeskirche zusammen. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland unterhält einen Fonds für die Anerkennung erlittenen Leids.

Kontakte

Melde- und Ansprechstelle

Karin Toth
Fachkraft für Prävention und Intervention INSOFA, Systemische Beraterin DGSF

E-Mail: melde-ansprechstelle(at)emk.de
Telefon: 069 242521-177

 

»Wahre Nächstenliebe, das ist mehr als das Lindern der Not eines Bedürftigen. Wahre Nächstenliebe versteht, dass die Straße umgebaut werden muss, die Bedürftige produziert.«

Quelle: Zitat von Martin Luther King aus seiner Rede „I've Been to the Mountaintop” vom 3. April 1968

Außerkirchliche Kontaktstellen

Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
beauftragte-missbrauch.de

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
hilfe-portal-missbrauch.de

Zusammenfassung & Downloads

Das Rahmenschutzkonzept lebt vom Miteinander: Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung bilden ein Schutznetz für alle Menschen in unserer Kirche.

  • Rahmenschutzkonzept1 MB

    Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-methodistische Kirchen in Deutschland

  • Anlage 134 KB

    Verhaltenskodex zur Verhinderung von Gewalt

  • Anlage 224 KB

    Bericht Umsetzung

  • Anlage 369 KB

    Risiko-Potential-Analyse (Bezirk/Gemeinde/Einrichtung)

  • Anlage 428 KB

    Meldebogen im Verdachtsfall

  • Leitfaden zum Start600 KB

    Rahmenschutzkonzept erfolgreich umsetzen