EmK hebt Verbot für Ordination Homosexueller auf
Eilmeldung: Ohne Debatte im Plenum hat die Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) das bisher geltende Verbot aufgehoben, Personen zu ordinieren, die sogenannte »bekennende praktizierende Homosexuelle« sind.
Die Generalkonferenzdelegierten stimmten während der Plenarsitzung am Vormittag, 1. Mai, dieser Änderung im Rahmen des sogenannten »Konsenskalenders« zusammen mit einem Paket von 22 weiteren Regelungen zu. Dieses Verfahren ermöglicht es im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens mehrere Vorlagen und Beschlussanträge gemeinsam zu verabschieden, ohne dass darüber diskutiert wird. Voraussetzung dafür ist, dass solche Konsensvorlagen vom entsprechenden Ausschuss eine überwältigende Zustimmung erhielten und keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Verfassung haben.
Gegen 10 Uhr Ortszeit war es so weit, dass der unheilvolle Ordnungsparagraf mit der Abstimmung über den Konsenskalender bei einem Verhältnis von 692 zu 51 Stimmen Geschichte ist. Die Zustimmung lag bei 93 Prozent. Ein vor Jahren unvorstellbarer Wert!
Das Ergebnis wurde mit Beifall, aber nicht mit überbordendem Jubel aufgenommen. Mit Eintritt in die Pause trafen sich am Übergang zwischen Plenum und Zuschauerbereich Menschen, die ihrer Freude über dieses Ergebnis Ausdruck verliehen. Mit Tränen in den Augen, Umarmungen und ungläubigem Staunen umstanden viele Delegierte und Zuschauer dieses Geschehen. Beeindruckend war die Atmosphäre der Dankbarkeit und Freude, keinesfalls aber überheblicher Gewinnerjubel.
Der Beschluss tritt für die USA mit Ablauf der Generalkonferenz-Tagung in Kraft, für die Zentralkonferenzen außerhalb der USA nach 12 Monaten oder nach der nächsten Tagung der jeweiligen Zentralkonferenz. Für die Zentralkonferenz Deutschland und die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa hat diese Entscheidung keine direkte Auswirkung. Denn deren Kirchenordnungen enthalten keinen entsprechenden Inhalt.
Weiterführende Links
- Livestream zur Generalkonferenz (Englisch)
- Meldungsübersicht zur Generalkonferenz auf emk.de
- Tagungsraster der Generalkonferenz (Englisch, PDF)
- Übersicht über die Generalkonferenz-Gottesdienste (Englisch, PDF)
- Leitfaden zur Generalkonferenz (Englisch, PDF)
- Internetpräsenz der Generalkonferenz der EmK (Englisch)
- You-Tube-Kanal der EmK: www.youtube.com/@emkde
Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.
Zur Information
Artikel 304.3 der »Verfassung, Lehre und Ordnung« der EmK
Die jetzt bei der Generalkonferenz getroffene Entscheidung bezieht sich auf den zweiten Teil des Artikel 304.3 im (amerikanischen) »Book of Discipline« (deutsch: »Verfassung, Lehre und Ordnung«, VLO). Im englischen Text heißt es dort: »The practice of homosexuality is incompatible with Christian teaching. Therefore self-avowed practicing homosexuals are not to be certified as candidates, ordained as ministers, or appointed to serve in The United Methodist Church.« (Deutsch: Praktizierte Homosexualität ist mit der christlichen Lehre unvereinbar. Bekennende praktizierende Homosexuelle können daher weder als Kandidaten für den pastoralen Dienst zugelassen, als Pastor oder Pastorin ordiniert werden noch eine Dienstzuweisung für den Dienst in der Evangelisch-methodistischen Kirche erhalten.) In der deutschen VLO ist dieser zweite Teil des Artikels nicht wiedergegeben, weil die Zentralkonferenz Deutschland hier von ihrem Adaptionsrecht Gebrauch machte und diese Passage in die deutsche Fassung nicht übernahm. Dasselbe gilt für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa.