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Name des Begriffes: Zentralkonferenz
Beschreibungen des Begriffes:

Zentralkonferenz

Die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Gebiete der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) sind in Zentralkonferenzen organisiert. In Europa sind dies die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sowie die Zentralkonferenz Deutschland. Diese drei Zentralkonferenzen erstrecken sich über 32 Länder und zehn Zeitzonen in Europa und Asien. 

Die Zentralkonferenzen sind der Generalkonferenz, dem höchsten Leitungsgremium der EmK, nachgeordnet und für die jeweilige Region zuständig. Sie tagen alle vier Jahre, um formale, finanzielle und die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden in den Zentralkonferenzen die für diese Region verantwortlichen Bischöfe oder Bischöfinnen gewählt oder deren Amtszeit verlängert. Für die Zentralkonferenz Deutschland gilt die Wahl ins bischöfliche Amt für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre. 

Der für die Zentralkonferenz Deutschland zuständige Bischof ist Harald Rückert. Sein Dienstsitz ist in Frankfurt am Main.

Der für Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa zuständige Bischof ist Dr. Patrick Streiff. Sein Dienstsitz ist in Zürich, Schweiz.

Für die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sind zwei Bischöfe zuständige. Bischof Christian Alsted für Nordeuropa. Sein Dienstsitz ist in Kopenhagen, Dänemark. Bischof Eduard Khegay ist für Eurasien zuständig. Sein Dienstsitz ist in Moskau, Russland.

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