Methodistische Landkarte in Europa vor Neuordnung
Die Bischöfe der drei europäischen Zentralkonferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) unterbreiten Vorschläge für die weitere Entwicklung der Evangelisch-methodistischen Kirche in Europa. Grund für diese Überlegungen ist die anhaltende Diskussion über den Kurs der Kirche in sexualethischen Fragen, besonders hinsichtlich Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ordination Homosexueller.
Kraft zur Integration oder Tendenzen zur Trennung?
Angesichts dieser Fragen wird bei der Generalkonferenz, dem weltweit höchsten Leitungsgremium der EmK, im Spätsommer 2022 eine Trennung von Teilen der Kirche erwartet. Vorlagen für diese Konferenz bieten für die Lösung des seit Jahrzehnten schwelenden Konflikts eine respektvolle und faire Trennung an. Sollte die Generalkonferenz so beschließen, können Zentralkonferenzen und Jährliche Konferenzen die Kirche verlassen, um eine neue methodistische Denomination zu gründen oder sich mit dieser zu vereinigen. Diese Situation stellt die EmK in verschiedenen Regionen vor die Frage, ob und wie unterschiedliche Überzeugungen in der fortbestehenden EmK integriert werden können oder wie stark die Tendenzen zur Trennung sind.
Neuordnung der EmK in Europa zeichnet sich ab
Die vier europäischen Bischöfe, Christian Alsted, Eduard Khegay, Harald Rückert und Patrick Streiff, stoßen deshalb für die Zukunft der Kirche in Europa Überlegungen an, um auf mögliche Trennungen und eine dann eventuell nötige Neuordnung der methodistischen Landkarte Europas vorbereitet zu sein.
Aktuell stellt sich die Lage der EmK in Europa folgendermaßen dar: Einige Jährliche Konferenzen und der eurasische Teil der Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien signalisierten bereits, die Kirche zu verlassen, wenn die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und die Ordination Homosexueller ermöglicht werden sollte. Für andere ist die Möglichkeit der Öffnung wesentliches Merkmal der zukünftigen Evangelisch-methodistischen Kirche. Einige Jährliche Konferenzen wollen die Tagung der Generalkonferenz noch abwarten, um dann eine umfassendere Sicht für ihre Entscheidung zu haben. Andere Jährliche Konferenzen machten bereits deutlich, dass sie einer künftigen, sich in sexualethischen Fragen öffnenden Evangelisch-methodistischen Kirche weiterhin angehören wollen, wenn diese auch offen ist für Personen und Gemeinden, die ihre traditionelle Sichtweise in diesen Fragen beibehalten wollen.
Mit ihrem Vorstoß zielen die vier Bischöfe darauf ab, dass in den verschiedenen Ebenen der Kirche eine informierte Entscheidung über die weitere Zugehörigkeit zur Kirche oder über eine Trennung getroffen werden kann. Dazu schlagen sie die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die nach der Tagung der Generalkonferenz im Herbst 2022 ihre Arbeit aufnimmt. Deren Aufgabe ist, die Arbeit der EmK in Europa neu zu ordnen, wenn auf Weltebene der Kirche eine Trennung erfolgte. Alle Jährlichen Konferenzen, die sich für einen Verbleib in der Evangelisch-methodistischen Kirche entscheiden, werden Mitglieder in die Arbeitsgruppe entsenden, um über neue Strukturen, sich ändernde geografische Einteilungen und die Auswirkungen auf die bischöfliche Leitung zu beraten.
Den Weg in die Zukunft aufrichtig gehen
Harald Rückert, der für Deutschland zuständige Bischof, sieht in dem gemeinsam getragenen Vorstoß »ein sehr starkes Signal«. Trotz unterschiedlicher Meinungen innerhalb der EmK in Europa gehe es darum »ein ehrliches und respektvolles, mutiges und zukunftsorientiertes Gespräch zu führen«. Dafür seien »die über viele Jahrzehnte gewachsenen Beziehungen, die selbst die Zeiten der politischen Trennung Europas überdauert haben, eine gute Basis«.
Der für Eurasien zuständige Bischof Eduard Khegay bedauert, dass sich seine »geliebte weltweite Evangelisch-methodistische Kirche spalten könnte«. Wenn die Generalkonferenz allerdings die Öffnung der Kirche in sexualethischen Fragen ermögliche, werde er zusammen mit dem Bischofsgebiet Eurasien »das traditionelle Verständnis von Ehe und Ordination beibehalten« wie es im auf Weltebene gültigen Kirchenrecht der EmK festgelegt ist.
Auf die in manchen Ländern sehr unterschiedliche Situation hinsichtlich staatlicher Gesetzgebung, christlich oder muslimisch geprägter religiöser Umgebung und anderer Themen verweist Patrick Streiff. Der Bischof für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa weckt außerdem Verständnis dafür, dass sich im Gebiet dieser Zentralkonferenz evangelisch-methodistische Christen finden, »die – in gutem Glauben – die Bibel hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Beziehungen unterschiedlich lesen und verstehen, auch wenn sie alle an Jesus Christus als ihren Herrn und Retter glauben«.
Die Notwendigkeit, vorausschauend aktiv zu werden, betont Christian Alsted, der als Bischof für das Gebiet Nordeuropa und Baltikum zuständig ist. »Wir können nicht einfach die Hände in den Schoß legen und warten, bis die Generalkonferenz gehandelt hat.« Es gehe darum, die »größtmögliche Einheit und missionarische Kraft zu bewahren«. Allerdings gelinge das nur, wenn alle Beteiligten »ihren Weg in die Zukunft aufrichtig gehen können«.
Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.
Weiterführende Links
Text der Pressemeldung (deutsch; PDF)
Text der Pressemeldung (englisch; PDF)
Vereinbarung: Versöhnung und Gnade durch Trennung (PDF)
Zur Information
Zentralkonferenzen der Evangelisch-methodistischen Kirche
Die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Gebiete der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) sind in Zentralkonferenzen organisiert. In Europa sind dies die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sowie die Zentralkonferenz Deutschland. Diese drei Zentralkonferenzen erstrecken sich über 32 Länder und zehn Zeitzonen in Europa und Asien.
Die Zentralkonferenzen sind der Generalkonferenz, dem höchsten Leitungsgremium der EmK, nachgeordnet und für die jeweilige Region zuständig. Sie tagen alle vier Jahre, um formale, finanzielle und die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden in den Zentralkonferenzen die für diese Region verantwortlichen Bischöfe oder Bischöfinnen gewählt oder deren Amtszeit verlängert.