Fragen und Antworten zum Verständnis von Taufe, Kirchlichem Unterricht und Kirchengliedschaft in der Evangelisch-methodistischen Kirche
Die Taufe ist ein Zeichen dafür, dass Gott uns Menschen liebt. Gott möchte uns nahe sein. »Ich bin bei euch bis ans Ende der Welt« (Matthäus 28,20). So hat es Jesus versprochen. Diese Verbindung wird durch Wasser und Segen in der Taufe spürbar
Die Taufe ist – wie auch das Abendmahl – ein Sakrament. Sie ist ein sicht-bares Zeichen für Gottes Wirken in uns. Wasser reinigt, schenkt Leben und erfrischt. Im Wasser wird deutlich, dass etwas Neues geschehen kann. Altes vergeht und wird weggewaschen. Neues Leben entsteht.
Viele Bibelstellen beschreiben die Taufe in Bildern – beispielsweise in Römer 6,3-4 und Galater 3,27-28:
Ihr wisst doch: Wir alle, die wir auf Christus Jesus getauft wurden, sind einbezogen worden in seinen Tod. Und weil wir bei der Taufe in seinen Tod mit einbezogen wurden, sind wir auch mit ihm begraben worden. Aber Christus wurde durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt. So werden auch wir ein neues Leben führen. (Römer 6,3-4)
Ihr alle habt in der Taufe Christus angezogen. Und durch sie gehört ihr nun zu ihm. Es spielt keine Rolle mehr, ob ihr Juden seid oder Griechen, Sklaven oder freie Menschen, Männer oder Frauen. Denn durch eure Verbindung mit Christus Jesus seid ihr alle wie ein Mensch geworden. (Galater 3,27-28)
Jesus wurde von Johannes dem Täufer getauft. Er selbst taufte niemanden, aber hat seine Jüngerinnen und Jünger dazu beauftragt: »Geht nun hin zu allen Völkern und ladet die Menschen ein, meine Jünger und Jüngerinnen zu werden. Tauft sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes!« (Matthäus 28,19)
Wir taufen im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Damit ist die Taufe die Aufnahme in die Gemeinschaft der weltweiten christlichen Kirche und zugleich der Gemeinde vor Ort.
In der Evangelisch-methodistischen Kirche können sowohl Kinder als auch Erwachsene getauft werden.
Die Taufe findet in der Regel in einem Gottesdienst der Gemeinde statt. Sie besteht aus zwei Elementen: dem Bekenntnis zum dreieinigen Gott und dem Ritual mit Wasser.
Zuerst spricht die Gottesdienstgemeinde das Glaubensbekenntnis. Damit wird die Verbindung zur weltweiten Gemeinschaft der Christinnen und Christen deutlich. Das Bekenntnis des gemeinsamen Glaubens ist die Grundlage, auf der sich die Gemeinde zum dreieinigen Gott bekennt und die
Gemeinschaft bekräftigt, in die der Täufling aufgenommen wird.
Erst dann folgt das persönliche Bekenntnis des Täuflings oder, bei einer Kindertaufe, das Bekenntnis der Sorgeberechtigten des Täuflings. Bei Erwachsenen kann das Bekenntnis beispielsweise in der Form von Fragen stattfinden, auf die der Täufling antwortet:
- Glaubst du an Jesus Christus und willst du ihm nachfolgen?
- Bist du bereit, dich vom Bösen abzuwenden und mit Gottes Hilfe an einer besseren Welt mitzuarbeiten?
- Bist du davon überzeugt, dass Gott dich liebt, und willst du dein Leben so ausrichten, dass Gottes Geist dich befreien und verändern kann?
- Willst du mit uns auf der Grundlage der Bibel den christlichen Glauben entdecken und teilen?
- Willst du das Kind in der einen Kirche Christi aufwachsen lassen, sodass es durch dein Vorbild angeleitet wird, Gottes Gnade für sich selbst zu akzeptieren, seinen Glauben offen zu bekennen und nach dem Beispiel Christi zu leben?
Daraufhin wird mit Wasser getauft – im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der Täufling und gegebenenfalls seine Sorgeberechtigten werden gesegnet. Der Täufling erhält einen Taufspruch und mancherorts eine Taufkerze oder Bibel. Die Gemeinde heißt den Täufling willkommen.
Gemeindegruppen oder die Familie des Täuflings können sich in die Gottesdienstgestaltung einbringen.
Der Taufspruch ist ein Bibelvers, der dem Täufling auf seinen weiteren Lebensweg mitgegeben wird. Er kann von der Pastorin, dem Pastor oder der Familie ausgesucht werden. Oft wird der Taufgottesdienst auf diesen Bibelvers ausgerichtet. Er spielt häufig im Leben des Täuflings eine besondere Rolle. Aber auch ohne Taufspruch ist eine Taufe möglich und gültig.
In der Evangelisch-methodistischen Kirche übernimmt die Gemeinde das Patenamt. Sie trägt eine Mitverantwortung, den Täufling auf seinem Weg im Glauben zu unterstützen. So kann der Täufling in die Gemeinde und somit in die christliche Kirche hineinwachsen.
Es können jedoch Taufzeugen benannt werden, die aktiv im Taufgottesdienst mitwirken und eine besondere Rolle im Leben des Täuflings einnehmen können. Hierfür gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Taufzeugen bezeugen die stattfindende Taufe im Gottesdienst. Sie können darüber hinaus auch Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner für den Täufling zu Fragen des christlichen Glaubens sein. Sie bezeugen den Glauben an Jesus Christus durch Worte und Taten.
Die Kindertaufe
Mit der Säuglingstaufe wird der Täufling schon ganz am Anfang seines Lebens in die Gemeinschaft der christlichen Kirche aufgenommen. Auf unvergleichliche Weise kommt in der Taufe von Kindern zum Ausdruck, dass Gottes Liebe zu uns bedingungslos ist. Das ist ein Geschenk – es ist Gnade. In der methodistischen Theologie wird das als »vorlaufende Gnade« bezeichnet. Diese kann man sich nicht verdienen – weder als Kind noch als Erwachsener. Denn auch Erwachsene können Gottes Handeln niemals ganz begreifen. In der Taufe eines Kindes wird vor allem Gottes Handeln für uns und an uns deutlich. Die Antwort des Täuflings an Gott findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Werden Säuglinge oder kleine Kinder in der Evangelisch-methodistischen Kirche getauft, werden sie als »getaufte Kirchenglieder« oder als »Kirchenangehörige« in die Gemeinschaft von Kirche und Gemeinde aufgenommen. Sie sind damit Teil der weltweiten christlichen Kirche. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihr Ja zu Gottes Handeln finden und ihren persönlichen Glauben zu Jesus Christus bekennen, wird dies in der Evangelisch-methodistischen Kirche mit einem Gottesdienst zur Aufnahme in die bekennende Kirchengliedschaft gefeiert.
Zu einer Taufe gehört immer ein Bekenntnis. Bei der Taufe von Kindern übernehmen die Sorgeberechtigten die Verantwortung dafür, dass das Kind christlich erzogen wird. Dieses Bekenntnis zielt darauf ab, dass der Täufling später selbst die Antwort auf die Taufe findet und dann den eigenen Glauben bekennt. Sonst bleibt die als Kind empfangene Taufe ein unausgepacktes oder nicht angenommenes Geschenk.
Es reicht, dass mindestens ein Elternteil den christlichen Glauben durch die Tauffragen bekennt, um so für das Kind einzutreten und mit einem Ja auf die letzte Tauffrage antworten zu können: »Willst du das Kind in der einen Kirche Christi aufwachsen lassen, sodass es durch dein Vorbild angeleitet wird, Gottes Gnade für sich selbst zu akzeptieren, seinen Glauben offen zu bekennen und nach dem Beispiel Christi zu leben?«
Die Tauffragen sind – bis auf diese letzte Frage – identisch mit den Fragen zur Aufnahme in die bekennende Kirchengliedschaft. Diese Fragen setzen also das eigene Bekenntnis zum christlichen Glauben voraus. Wenn ein Erwachsener nach der eigenen Säuglingstaufe noch kein eigenes Ja zum christlichen Glauben gefunden hat, ist es inkonsequent, sich nur bei der Taufe des eigenen Kindes zu diesem Glauben zu bekennen. Wenn das Bekenntnis gesprochen werden kann, ist es konsequent, mit dem Taufgottesdienst des Kindes selbst bekennendes Kirchenglied zu werden.
Im Einzelfall kann auch eine nahestehende Person, beispielsweise ein Großelternteil, die Fragen beantworten und damit die Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes übernehmen.
Nein. Die Eltern müssen sich allerdings einig sein, dass das Kind getauft werden soll, sofern das Sorgerecht bei beiden Elternteilen liegt.
Eine Taufe ist in jedem Lebensalter möglich. Der Taufgottesdienst kann je nach Alter und Reife des Täuflings angepasst werden. Es ist möglich, dass sowohl das Kind als auch die Sorgeberechtigten jeweils einen Teil der Tauffragen beantworten.
Bis zur Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren folgt der Taufe eines Kindes der Eintrag ins Kirchenbuch als »getauftes Kirchenglied« beziehungsweise »Kirchenangehöriger«. In der Regel ab der Religionsmündigkeit kann der Täufling selbst über die Taufe entscheiden. Diese ist dann mit der Aufnahme in die bekennende Kirchengliedschaft verbunden.
Bei einer Kindersegnung erbitten wir Gottes Segen für das Kind und seinen Lebensweg. Wir danken Gott für das Kind. Für eine Kindersegnung gibt es keine Bedingungen, und aus ihr ergeben sich auch keine Verpflichtungen. Gottes Segen kann immer für eine Person erbeten werden. Die im Kindesalter gesegnete Person kann später selbst entscheiden, ob sie sich taufen lassen möchte.
Die Kindersegnung ist auch eine Möglichkeit für Sorgeberechtigte, das Kind dem Segen Gottes und der Obhut der Gemeinde anzubefehlen, auch wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Glauben zu bekennen.
Die Einsegnung und die Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen
In der Evangelisch-methodistischen Kirche gibt es für Jugendliche – üblicherweise im Alter zwischen 12 und 14 Jahren – den Kirchlichen Unterricht. Hier können sich die Jugendlichen ihr Wissen über die Bibel, den Glauben und die Kirche aneignen und vertiefen. Dieser Unterricht zu den Fragen des christlichen Glaubens und Lebens ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem mündigen Christsein und zum persönlichen Glauben. Der Unterricht endet mit einem festlichen Gottesdienst, in dem die Jugendlichen für ihren weiteren Weg ins Erwachsensein gesegnet werden. Aus diesem Grund wird der Gottesdienst und die damit verbundene Handlung auch als »Einsegnung« bezeichnet.
Eine Aufnahme in die Kirchengliedschaft erfolgt meistens unabhängig davon zu einem anderen Zeitpunkt.
Die Einsegnung ist eine Segensfeier zum Abschluss des Kirchlichen Unterrichts. Dieser Segen ist unabhängig vom Bekenntnis zum christlichen Glauben. Deshalb können auch Kinder, die nicht getauft sind, eingesegnet werden. Hingegen ist die Konfirmation die persönliche Bekräftigung des Taufversprechens und geht mit einem Glaubensbekenntnis einher.
Als Evangelisch-methodistische Kirche sind wir davon überzeugt, dass eine bewusste Glaubensentscheidung und die damit verbundene bekennende Kirchengliedschaft nicht jahrgangsweise im Alter von ungefähr 14 Jahren von Jugendlichen erwartet werden kann.
Wenn sich jemand im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter taufen lässt, antwortet der Täufling auf die »vorlaufende Gnade« Gottes, die uns Menschen schon vor allem Begreifen und ohne menschliche Mitwirkung bedingungslos gilt. Der Taufe geht eine bewusste Entscheidung voraus: Der Täufling möchte sein Leben mit Gott und in der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und Kirche führen.
Der Täufling beantwortet im Taufgottesdienst Fragen zum persönlichen Glauben. Er wird mit Wasser auf den Namen des dreieinigen Gottes getauft und gesegnet. So wird Gottes Zusage seiner Liebe spürbar.
Eine Erwachsenentaufe findet im Gottesdienst der Gemeinde statt. Wenn gewünscht, kann die Taufe auch an einem anderen Ort stattfinden, wo der Täufling ganz im Wasser untergetaucht werden kann, beispielsweise in einem See oder Fluss.
Nein. Die Taufe – sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter – ist ein öffentliches Bekenntnis des Glaubens an Gott und ist Ausdruck für die Einbindung in die christliche Kirche. Darum feiern wir die Taufe in einem öffentlichen Gottesdienst der Gemeinde. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit, kann die Taufe im privaten Umfeld stattfinden.
Die Aufnahme in die bekennende Kirchengliedschaft in der Evangelisch-methodistischen Kirche wird auch kurz »Gliederaufnahme« genannt. Sie wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem die Personen, die sich als bekennende Kirchenglieder aufnehmen lassen, ihren Glauben zu Jesus Christus öffentlich bekennen. Dazu beantworten sie die »Gliederaufnahmefragen«, die – bis auf die Frage zur Zugehörigkeit zur Evangelisch-methodistischen Kirche – identisch sind mit den Tauffragen. Personen, die sich aufnehmen lassen, geben damit ihre persönliche Antwort auf das, was ihnen als Kind in der Taufe bedingungslos zugesprochen wurde.
Wer sein Leben mit Gott führen und sich taufen lassen möchte, wird mit der Taufe sowohl in die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche als auch in die allumfassende Gemeinschaft der Christenheit aufgenommen. Denn in der Taufe bekennt der Täufling seinen Glauben, der ihn mit der christlichen Gemeinschaft verbindet. In der Gemeinde vor Ort wird der Glaube praktisch gelebt. Dort wird Unterstützung und Gemeinschaft praktiziert. Die neu aufgenommenen Kirchenglieder bringen sich mit ihren Fähigkeiten und Gaben ein.
Die Gliederaufnahme ist Teil eines Gottesdienstes der Gemeinde.
Hier werden vor der Gemeinde mehrere Fragen beantwortet, beispielsweise in dieser Form:
- Bekennst du dich zu Jesus Christus als deinem Befreier, vertraust du allein auf seine Gnade und versprichst du, ihm als deinem Herrn nachzufolgen? So antworte: Ja.
- Nimmst du Gottes befreiende Kraft an, um allem Bösen und aller Ungerechtigkeit zu widerstehen und Gutes zu tun? So antworte: Ja.
- Entsagst du dem Bösen und wendest du dich von der Sünde ab? So antworte: Ja.
- Willst du ein treues Glied der einen Kirche Christi bleiben und dich an ihrem Dienst in der Welt beteiligen? So antworte: Ja.
- Willst du dich zur Evangelisch-methodistischen Kirche halten und sie in ihrem Auftrag unterstützen? So antworte: Ja.
- Willst du dich am Leben der Gemeinde beteiligen und sie durch Gebet, Mitarbeit und regelmäßige Gaben fördern? So antworte: Ja.
- Willst du dich mit uns im Bekenntnis des Glaubens verbinden, wie er uns in den Schriften des Alten und Neuen Testaments bezeugt ist? So antworte: Ja.
Anstelle dieser Fragen kann sich die Person, die sich in die Kirchengliedschaft aufnehmen lässt, auch zu ihren Glaubenserfahrungen befragen lassen oder frei von ihrem Glauben und ihrem Leben mit Gott erzählen, beispielsweise als Antwort auf die folgenden Fragen:
- Erzähle uns von deinem Glauben an Jesus Christus.
- Was bedeutet dir die Bibel?
- »Von Gott verändert, Böses lassen und Gutes tun« – wie wird das in deinem Leben konkret?
- Was bedeutet es für dich, zur Evangelisch-methodistischen Kirche und zu dieser Gemeinde zu gehören?
Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine Kirche, die von der Beteiligung der Menschen lebt, die ihr angehören. Das bedeutet, dass sich Kirchenglieder ins Gemeindeleben vor Ort einbringen: durch Mitarbeit, im Gebet und auch mit Geld.
Die Vorbereitung des Kirchenkaffees, die musikalische Begleitung des Gottesdienstes, die Leitung von Gemeindegruppen, die Übernahme von Predigt¬diensten oder die Pflege des Gemeindegartens – fast alles geschieht durch ehrenamtliche Mitarbeit. Außerdem wird Geld benötigt für die Bezahlung von Gehältern, den Unterhalt von Gebäuden oder die Unterstützung finanziell schwächerer Gemeinden – auch in anderen Ländern. Das alles wird finanziell von der Gemeinschaft getragen. Dazu geben Kirchenglieder das, was sie nach ihren Möglichkeiten geben können.
Einige Kirchenglieder geben traditionell den sogenannten »biblischen Zehnten«, also zehn Prozent ihres Einkommens, an die Kirche. Die Evangelisch-methodistische Kirche legt bewusst keinen bestimmten Prozentsatz oder Betrag fest, weil Menschen in unterschiedlichen finanziellen und materiellen Situationen leben. Trotzdem sollte sich jede Person bewusstmachen, dass die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und Gemeinschaft auch bedeutet, sich für den finanziellen Bedarf der Gemeinschaft mitverantwortlich zu wissen und sich daran angemessen zu beteiligen. In besonderen Lebensphasen oder Situationen – beispielsweise ohne regelmäßiges Einkommen oder bei Krankheit – trägt die Gemeinde diese Menschen selbstverständlich mit, auch wenn sie sich finanziell nicht oder nur wenig beteiligen können.
Nein. Als Evangelisch-methodistische Kirche glauben wir, dass Gott in der Taufe handelt. Es ist Gott, der einem Kind bei dessen Taufe zuspricht: »Ich bin bei dir. Bedingungslos. Voraussetzungslos.« Gott hat somit bereits einen Bund mit dem Täufling geschossen, auf den diese Person später mit dem persönlichen Glauben antworten kann. In diesem Sinne ist die Taufe ein einmaliges und unwiederholbares Geschehen. Sie bleibt ein Leben lang gültig, auch wenn der Täufling später aus der Institution Kirche austritt. Denn die Zusage Gottes in der Taufe ist unaufhebbar.
Wir haben großes Verständnis für den Wunsch, die Taufe bewusst zu erleben. Eine Wiederholung der Taufe wertet allerdings die Kindertaufe ab, weil damit das Handeln Gottes darin als unwirksam betrachtet würde. Im ökumenischen und vertrauensvollen Miteinander der christlichen Kirchen ist es uns wichtig, theologisch verantwortlich und respektvoll mit den verschiedenen Tauftraditionen umzugehen. Deshalb bieten wir statt einer erneuten Taufhandlung die Möglichkeit einer Tauferinnerung an.
Wer als Kind oder schon vor vielen Jahren getauft wurde, kann sich an seine Taufe vielleicht nicht oder nur noch kaum erinnern. Auch fehlt die körperliche Wahrnehmung, die eine Taufe im Erwachsenenalter, möglicherweise sogar mit Untertauchen im Wasser, erfahrbar macht. Eine Tauferinnerung kann diese Erfahrung wiederaufleben lassen und den Glauben stärken. Erneut wird spürbar: Ich gehöre zu Gott und zu dieser Gemeinde.
Bei der Tauferinnerung können solche spürbaren und erfahrbaren Elemente wie ein mit Wasser gezeichnetes Kreuz auf die Hand oder auf die Stirn die Glaubenserfahrung stärken und bestätigen. Dabei kann die möglicherweise bei der Kindertaufe erhaltene Taufkerze entzündet oder an den Taufspruch erinnert werden.
Häufig wird in einem Taufgottesdienst auch die Möglichkeit zur Tauferinnerung gegeben.
Nein. Gottesdienstliche Feiern sind in der Evangelisch-methodistischen Kirche grundsätzlich kostenlos. Das gilt auch für eine Taufe, ob im Kindes- oder Erwachsenenalter.
Außerdem sollte eine Taufe nicht daran scheitern, dass kein Geld für eine Tauffeier vorhanden ist. Im Gespräch mit der Gemeinde vor Ort kann in vielen Fällen Unterstützung angeboten werden, beispielsweise durch eine Tauffeier in Verbindung mit dem Kirchenkaffee.
