Hinweisgebersystem installiert Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Die Kirche macht sich antastbar

Auch in der Kirche gibt es Fehlverhalten, Missstände und Vergehen, die gemeldet werden müssen. Die EmK bietet dafür ein Hinweissystem an.
Auch in der Kirche gibt es Fehlverhalten, Missstände und Vergehen, die gemeldet werden müssen. Die EmK bietet dafür ein Hinweissystem an.
Bildnachweis: Peggy_Marco, pixabay.com
Die Kirche ist keine Insel der Seligen. Auch dort müssen Vergehen, Missstände und Fehlverhalten gemeldet werden. Die EmK bietet dafür ein Hinweissystem an.
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»Die Kirche« gehörte einmal zu den angesehensten und vertrauenswürdigsten Institutionen. Verdachtsmomente wie Korruption, Steuervergehen, Veruntreuung, unangemessene Verhaltensweisen von Vorgesetzten sollten »in der Kirche« eigentlich gar nicht vorkommen. Allein nüchternes Nachdenken mahnte schon immer zur Vorsicht. Die vielen Nachrichten über Missbrauch von Schutzbefohlenen in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen taten ein Übriges. Der Nimbus der Unantastbarkeit der Kirche gehört der Vergangenheit an.

Wie Unternehmen müssen sich deshalb auch Kirchen den heute üblichen »Compliance«-Auflagen stellen. Das englische Wort beschreibt die Zusicherung, sich regelgerecht zu verhalten. Menschen, die die Dienste von Unternehmen und eben auch einer Kirche in Anspruch nehmen, müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Vertrauen gerechtfertigt ist und nicht missbraucht wird. Weil es trotz aller Zusicherungen zu Regelverletzungen, Betrug, Missbrauch und anderen Vergehen kommen kann, muss es die Möglichkeit geben, Vergehen zu melden.

Deshalb steht es Kirchen und kirchlichen Einrichtungen gut zu Gesicht, sich antastbar zu machen. Der deutsche Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) richtete deshalb ein sogenanntes »Hinweisgebersystem« ein, das seit Januar in den Internetauftritt der Kirche integriert ist. Mit diesem Angebot kann jede Person, die von illegalen oder fragwürdigen Geschehnissen in der EmK weiß oder davon Kenntnis erlangt, Meldung machen. Sowohl Mitarbeiter der Kirche als auch Betroffene oder auf andere Art mit der Kirche in Beziehung stehende Personen können das Angebot nutzen, um auf Fehler, Fehlverhalten oder Missstände hinzuweisen.

In der beispielhaften Aufzählung im Rahmen des Meldesystems wird neben Diskriminierung und Belästigung auch Finanzkriminalität, Bestechung oder Unterschlagung genannt. Aber auch von Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit oder von der Verursachung von Umweltschäden ist die Rede. Die Meldung kann auf Wunsch vollständig anonym erfolgen. Mithilfe des Hinweisgebersystems kann schnell und einfach mitgeteilt werden, wo Fehlverhalten und Vergehen das Wohlergehen von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen beeinträchtigen oder auch das Ansehen der Kirche in Mitleidenschaft ziehen.

Eingehende Meldungen werden umgehend von Compliance-Verantwortlichen der Kirche angenommen und geprüft. Im weiteren Verlauf wird mittels sicherer und vertraulicher Kommunikation das gemeldete Geschehen bearbeitet. »Damit nehmen wir unsere Verantwortung wahr, als Kirche das in uns gesetzte Vertrauen zu bestätigen«, sagt Jörg Hammer, der neue Leiter der in Frankfurt am Main ansässigen EmK-Kirchenkanzlei. »Wir müssen dazu stehen, dass es auch in der Kirche Fehlverhalten und Vergehen geben kann. Deshalb gehört die Bereitschaft dazu, uns antastbar zu machen und alles dafür zu tun, dass solche Missstände aufgedeckt und bearbeitet werden.« Das Hinweisgebersystem sei neben den Kontaktangeboten für Menschen mit Missbrauchserfahrungen oder unterschiedlicher sexueller Identitäten ein weiterer Baustein dafür, dass Kirche und Gemeinden ein sicherer Ort seien.

 

Weiterführende Links

EmK-Hinweisgebersystem
Kontaktstellen für Missbrauchsopfer 
Kontaktstelle für Menschen verschiedener Lebens- und Liebensweisen

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de