70 Jahre Frauenordination Von Michael Löffler  | 

Siebzig Jahre Frauenordination: Berufung und Verantwortung

Auf einer Bühne stehen links zwei Männer und rechts daneben drei Frauen, dazwischen ein Mikrofon auf einem Ständer. Im Hintergrund sitzt der Bläserkreis. Aufsteller tragen den Text »Evangelisch-methodistische Kirche« und das Logo der Region Deutschland.
Bischof Werner Philipp (links) ordiniert bei der Süddeutschen Jährlichen Konferenz 2025 Susanne Meister und Annette Schöllhorn zu Pastorinnen sowie Nadine Katrin Skarke zur Diakonin.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Frauenordination ist in der EmK gelebte Realität – zugleich zeigt sich, dass der Weg zur Gleichstellung noch nicht abgeschlossen ist.
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Sieben Jahrzehnte nach dem Beschluss der Generalkonferenz der damaligen Methodistenkirche vom 4. Mai 1956 ist die Ordination von Frauen in der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) gelebte Realität. Frauen leiten Gemeinden, verkündigen das Evangelium und übernehmen Verantwortung in allen Bereichen kirchlichen Lebens. In der EmK in Deutschland liegt der Anteil der Pastorinnen heute bei rund einem Drittel, während etwa zwei Drittel der aktiven Geistlichen Männer sind.

Prägende Erfahrungen und Vorbilder

Ein wichtiger Meilenstein dieser Entwicklung war die Wahl von Rosemarie Wenner zur Bischöfin im Jahr 2005. Bis 2017 leitete sie den deutschen Teil der Kirche und war die erste Bischöfin der EmK außerhalb der USA. Als sie 1981 ordiniert wurde, gehörte sie in Deutschland zu den ersten Frauen im pastoralen Dienst und prägte dessen Entwicklung über viele Jahre. Sie erinnert sich: »Als ich 1981 ordiniert wurde, war ich die dritte Frau in der Zentralkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland. In meiner aktiven Dienstzeit war ich in allen Aufgabenfeldern die erste Frau, die den Dienst ausübte. Ich musste oft erklären, warum ich diesen Beruf wählte, obwohl in der Bibel steht: ›Das Weib schweige in der Gemeinde‹.«

Zugleich berichtet sie, dass Gemeinden und Konferenzen sich mit ihr auf den Weg gemacht hätten und weitere Frauen ihre Berufung entdeckt hätten. Für sie werde daran sichtbar, dass Berufung nicht nur persönliche Gewissheit sei, sondern in der Bestätigung durch die Gemeinschaft der Kirche wachse. Auch wenn heute vieles selbstverständlich erscheine, betont Rosemarie Wenner, dass der Weg noch nicht zu Ende sei und Geschlechtergerechtigkeit eine bleibende Aufgabe bleibe.

Wurzeln im frühen Methodismus

Der Entscheidung von 1956 ging ein längerer Klärungsprozess voraus. Bereits im frühen Methodismus übernahmen Frauen Verantwortung im geistlichen Leben. Susanna Wesley prägte mit ihren Versammlungen in Epworth auch ihren Sohn John Wesley, der später Frauen ermutigte, ihren Glauben öffentlich zu bezeugen. Frauen wie Sarah Crosby traten öffentlich auf und übernahmen Aufgaben, die dem Predigtdienst nahekamen. Eine wichtige Klärung brachte Mary Bosanquet Fletcher. In einem Brief von 1771 formulierte sie die Überzeugung, dass Gott Frauen einen »außerordentlichen Ruf« zum Dienst geben könne – auch über bestehende Ordnungen hinaus. John Wesley griff diese Einsicht auf und stärkte Frauen in ihrer Berufung. Früh setzte zudem eine Auseinandersetzung darüber ein, wie biblische Aussagen im Zusammenhang zu verstehen sind. Dabei ging es auch um die Rolle von Frauen im Licht der gesamten Überlieferung.

Ringen um biblisches Verständnis

Diese Auseinandersetzung setzte sich fort: Biblische Aussagen wurden im Zusammenhang neu bedacht, Hinweise auf Frauen als Zeuginnen der Auferstehung und als Mitarbeitende in den ersten Gemeinden gewannen an Bedeutung. Dennoch blieb der Weg nicht frei von Widerständen. Auf Phasen der Öffnung folgten mehrfach Rückschritte. Der Beschluss von 1956 markiert daher nicht den Anfang, sondern den Durchbruch in einem langen Prozess.

Ein vorsichtiger Beginn in Deutschland

In Deutschland begann die Entwicklung zurückhaltend. 1959 wurde mit Hildegard Grams erstmals eine Frau im deutschen Methodismus ordiniert – in der Nordostdeutschen Jährlichen Konferenz. Ihre Ordination erfolgte auf Grundlage der neuen kirchenrechtlichen Regelung und umfasste alle pastoralen Rechte; in der damaligen Wahrnehmung wurde sie jedoch häufig vor allem mit ihrem Missionsdienst verbunden.

Erst allmählich setzte sich die Frauenordination in den einzelnen Jährlichen Konferenzen unterschiedlich schnell durch:

1969 Christel Grüneke (Norddeutsche Jährliche Konferenz), 1970 Dorothea Meinhold (Ostdeutsche Jährliche Konferenz, damalige Zentralkonferenz DDR), 1976 Gertrud Michelmann (Südwestdeutsche Jährliche Konferenz) und 1989 Sabine Schober (Süddeutsche Jährliche Konferenz).

Die Entwicklung zeigt, wie sehr die Umsetzung des Beschlusses von 1956 von den jeweiligen kirchlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt war.

Erfahrungen im Dienst

Mit der weiteren Entwicklung blieb der Weg nicht spannungsfrei. Pastorinnen berichten von Unterstützung, aber auch von Vorbehalten. Zweifel richteten sich etwa auf die Frage nach der Eignung für den pastoralen Dienst oder auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Veränderungen vollzogen sich häufig im persönlichen Miteinander. Entscheidend war die Erfahrung vor Ort: Wo Gemeinden die Gaben von Frauen erlebten, wuchs Vertrauen. So wurde Berufung im Alltag sichtbar und anerkannt.

Fortschritte und bleibende Herausforderungen

Die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen im geistlichen Amt geht weiter. Viele Frauen sind ihrer Berufung gefolgt – häufig mit Mut und im Vertrauen auf Gottes Führung, teils auch gegen Widerstände. Auch die Zahlen zeigen Fortschritte. Zugleich bleibt die Kirche in vielen Bereichen männlich geprägt: So setzt sich etwa das Kabinett der Regionalkonferenz in Deutschland aus sieben Superintendenten und einer Superintendentin zusammen. Demgegenüber stellen in der Region USA derzeit Frauen die Mehrheit der aktiven Bischöfe. Neben der zahlenmäßigen Entwicklung stellen sich weiterhin strukturelle Fragen, etwa im Blick auf Leitungsverantwortung und Rahmenbedingungen des Dienstes. Vorbilder spielen eine wichtige Rolle. Wo Frauen im pastoralen Dienst stehen, wird dieser Weg auch für andere vorstellbar. So wächst die Selbstverständlichkeit, dass Berufung zunehmend unabhängig vom Geschlecht wahrgenommen und gelebt werden kann.

Gottes Ruf gilt allen

Die Frauenordination erinnert daran, was Kirche im Kern ausmacht: Menschen lassen sich von Gott rufen und senden. Der Beschluss von 1956 war Ausdruck eines grundlegenden Vertrauens: dass Gottes Geist wirkt und Menschen in seinen Dienst stellt. Dieser Ruf wird persönlich erfahren – und zugleich in der Gemeinschaft der Kirche geprüft, bestätigt und getragen.

So verweist die Entwicklung der Frauenordination auf eine grundlegende Einsicht: Gottes Ruf gilt allen.

 

Weiterführende Links

Dokumente, die die General Commission on the Status and Role of Women zum Jubiläum bereitstellt.

Liturgische Arbeitshilfe zur Frauenordination (EmK, 2026)
Auf Seite 18-21 ist ein eucharistisches Gebet von Bischöfin i.R. Rosemarie Wenner in deutscher und englischer Sprache.

Der Autor

Michael Löffler ist Theologischer Leiter der EmK-Kirchenkanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de