EmK-Bischofsrat tagte Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Klarheit geschaffen, wo Klarheit erforderlich ist

»Wir haben unser Bestes getan, um Klarheit zu schaffen, wo Klarheit erforderlich ist« – Bischöfin Cynthia Fierro Harvey bei der Frühjahrstagung des Bischofsrats der Evangelisch-methodistischen Kirche.
»Wir haben unser Bestes getan, um Klarheit zu schaffen, wo Klarheit erforderlich ist« – Bischöfin Cynthia Fierro Harvey bei der Frühjahrstagung des Bischofsrats der Evangelisch-methodistischen Kirche. Hier ist sie zu sehen bei der Tagung der Generalkonferenz 2019 in St. Louis während der Abschlusssitzung.
Bildnachweis: Mike DuBose, UMNS
Der Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche bestätigt, dass Wahlen ins Bischofsamt erst nach der Generalkonferenz 2022 möglich sind.
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In der vergangenen Woche (26. bis 30. April) führte der Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) turnusgemäß seine Frühjahrstagung durch. Über hundert aktive und pensionierte Bischöfinnen und Bischöfe aus Afrika, Asien, Europa und Nordamerika nahmen an dem per Videokonferenz durchgeführten Treffen teil.

Klarheit für Wahlen ins Bischofsamt: erst nach der Generalkonferenz 2022

Mit Spannung erwartet wurde die Klärung der Frage, ob und wann Wahlen ins Bischofsamt durchgeführt werden können. Der Bischofsrat bestätigte die bisher schon praktizierte Auslegung der Ordnung der Kirche, dass Neuwahlen ins Bischofsamt sowie Wahlen zur Verlängerung der Amtsperiode erst nach der Generalkonferenz 2022 getätigt werden können. Erst die ordentlichen Tagungen der Jurisdiktionalkonferenzen (in den USA) und Zentralkonferenzen (außerhalb der USA) nach der Generalkonferenz könnten solche Wahlen durchführen. Dieselbe Regelung gelte auch für die Vorsitzenden und Mitglieder der auf der Ebene der Generalkonferenz organisierten Gremien und Kommissionen, die international aus den verschiedenen Regionen der Kirche besetzt sind. Die Klärung war nötig geworden, weil die für Mai 2020 geplante Generalkonferenz, das höchste Leitungsgremium der EmK, bereits zweimal verschoben wurde und erst für Ende August bis Anfang September 2022 angesetzt ist.

Die Entscheidung zur Verschiebung der Bischofswahlen betrifft im deutschsprachigen Europa die Bischöfe Patrick Streiff und Harald Rückert. Die anstehende Wahl für eine  weitere Amtsperiode von Bischof Rückert ist somit auf die Tagung der Zentralkonferenz Deutschland im November 2022 verschoben. Die Amtszeit von Patrick Streiff, Bischof für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, hätte mit dem Eintritt in den Ruhestand bereits 2020 enden sollen. Streiff erklärte seine Bereitschaft, den Eintritt in den Ruhestand bis zur Bischofsneuwahl zu verschieben. Die nächste Tagung seiner Zentralkonferenz findet ebenfalls im November 2022 statt.

Mit Herz und Verstand den Zeitraum nutzen

Cynthia Fierro Harvey, Vorsitzende des Bischofsrats und Bischöfin für das Gebiet der Jährlichen Konferenz Louisiana im Süden der Vereinigten Staaten, betonte, dass sich die Kirche »in herausfordernden Zeiten« befinde. »Wir sind nicht immer einer Meinung«, wird sie in der Pressemitteilung des Bischofsrats angesichts kontrovers diskutierter Themen in der weltweiten Kirche und auch innerhalb des Bischofsrats zitiert, »aber ich glaube, dass wir aus einem Gefühl der Liebe und des Respekts füreinander und einer tiefen Verpflichtung gegenüber dem Evangelium Jesu Christi heraus handeln.« Der Bischofsrat, so Harvey weiter, habe »sein Bestes getan, um Klarheit zu schaffen, wo Klarheit erforderlich ist«. In der durch die Terminverschiebungen entstandenen Hängepartie »haben wir unser Herz und unseren Verstand darauf konzentriert, den durch den Aufschub der Generalkonferenz bis zum Herbst 2022 entstandenen Zeitraum gut zu nutzen«.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.

Zur Information

Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche
Der Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) sorgt für die allgemeine Aufsicht und das Voranbringen der Belange der auf vier Kontinenten wirkenden Kirche. Er trifft sich in der Regel zweimal im Jahr. Ihm obliegt dabei die besondere Aufgabe, die Einheit der Kirche zu wahren und für die Durchführung der von der Generalkonferenz gefassten Beschlüsse zu sorgen. Zum Bischofsrat gehören alle aktiven und im Ruhestand befindlichen Bischöfe und Bischöfinnen der EmK. Zurzeit sind dies 46 aktive Bischöfe und Bischöfinnen in den USA und 20 in Afrika, Asien und Europa sowie rund hundert Ruhestandsbischöfe.

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