Falscher Wortlaut in Vorlage Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Fehler macht Wiederholung nötig

Plenumsdebatte am 19. Mai 2016 bei der Generalkonferenz in Portland im US-Bundesstaat Oregon
Plenumsdebatte am 19. Mai 2016 bei der Generalkonferenz in Portland im US-Bundesstaat Oregon
Bildnachweis: Maile Bradfield, UMNS
Allen Jährlichen Konferenzen weltweit lagen fünf Verfassungsänderungen vor. Drei wurden angenommen, zwei abgelehnt. Eine der abgelehnten war irregulär.
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Bei der Frühjahrstagung des internationalen Bischofsrats der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) Ende April und Anfang Mai dieses Jahres lagen Abstimmungsergebnisse aus den Jährlichen Konferenzen zu Verfassungsänderungen vor. Dabei ging es um fünf von der Generalkonferenz im Jahr 2016 beschlossene Verfassungsänderungen. Erst durch Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder aller Jährlichen Konferenzen weltweit werden diese Änderungen bestätigt und werden daraufhin vom Bischofsrat in Kraft gesetzt. Von den beantragten fünf Verfassungsänderungen wurden drei angenommen. Die anderen beiden haben die erforderliche Mehrheit knapp verfehlt. Neben der Enttäuschung über die Ablehnung der beiden Änderungen gibt es jetzt noch formale Schwierigkeiten: Eine der Abstimmungen muss wiederholt werden, weil den Jährlichen Konferenzen versehentlich ein falscher Text vorgelegt worden war.

Knappes Aus für zwei Verfassungsänderungen

Bei den Verfassungsänderungen ging es um (1) Geschlechtergerechtigkeit, (2) den Schutz bestimmter Personengruppen vor Ausgrenzung, (3) die Wahlen von Delegierten zur Generalkonferenz, (4) die Präzisierung des Zeitpunkts von Bischofswahlen in Zentralkonferenzen sowie (5) um die Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht einzelner Mitglieder des Bischofsrats. Die beiden ersten Verfassungsänderungen scheiterten knapp mit 66,5 Prozent und 61,3 Prozent Zustimmung, während die drei anderen mit über 80 bis fast 93 Prozent Zustimmung deutlich angenommen wurden. In Deutschland votierten die Mitglieder aller drei Jährlichen Konferenzen mit jeweils deutlicher Mehrheit für die Annahme aller fünf Verfassungsänderungen.

Bischofsrat tritt für die Gleichberechtigung für Frauen ein

Die Annahme oder Ablehnung von Verfassungsänderungen als Ergebnis einer demokratischen Willensbildung wird vom Bischofsrat in der Regel unkommentiert bekanntgegeben. Weil die beiden abgelehnten Verfassungsänderungen zentrale methodistische Überzeugungen fortschrieben, zeigt sich der EmK-Bischofsrat in diesem Fall von der Ablehnung überrascht und bestürzt. Deshalb wendet er sich mit einer Stellungnahme an die EmK-Öffentlichkeit. Auch wenn nicht ganz klar zu erkennen sei, warum die Zweidrittelmehrheit jeweils knapp verfehlt wurde, betont der Bischofsrat: »Wir stellen ausdrücklich fest, dass wir für die Gleichstellung der Frauen eintreten und beziehen das auf alle Ebenen unserer Kirche.« Im weiteren Verlauf der Erklärung bekennen die Mitglieder des Bischofsrats, »dass es noch ein langer Weg ist, bis wir die Gleichstellung der Frauen in unseren vielen Ländern und im Leben der Evangelisch-methodistischen Kirche umfassend praktizieren«.

Gesunde Beziehungen vorleben

Die aktiven und im Ruhestand befindlichen Bischöfinnen innerhalb des Bischofsrats wenden sich mit einem eigenen Schreiben an die Öffentlichkeit. Darin machen sie deutlich, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen, »dass allen Menschen Respekt, Mitgefühl und Gnade entgegengebracht wird und dass allen der Zugang zu leitenden Aufgaben eröffnet wird«. Weiter heißt es in dem Brief, den alle Bischöfinnen unterzeichneten: »Wie Rahel um ihre Kinder weint, so weinen wir als leitende Bischöfinnen um unsere Kirche. Wir weinen wegen des physischen, mentalen, emotionalen und geistlichen Schadens, der durch diese Abstimmung Frauen und Mädchen zugefügt wurde.« Ausdrücklich erwähnen die Bischöfinnen auch die Aus- und Abgrenzungen, die Menschen wegen ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Befähigung, Alter, Familienstand oder wirtschaftlicher Bedingungen in der Kirche noch immer erleben. Sie versprechen, dass sie selbst gesunde Beziehungen vorleben werden. Außerdem würden sie nachforschen, »wodurch wir eine Welt fördern können, in der alle Menschen in Sicherheit, Gerechtigkeit und Liebe leben können«.

»Es gibt noch viel zu tun, um das wahr werden zu lassen, was wir gern bekennen: Alle Menschen sind von Gott mit gleichem Wert und gleicher Würde ausgestattet«, kommentierte Rosemarie Wenner dieses Abstimmungsergebnis. Es sei zwar nicht möglich, solche Abstimmungen zu interpretieren, aber es stehe fest, dass die Nicht-Annahme der Verfassungsänderungen »bei vielen Menschen Unverständnis und Enttäuschung auslöst«. Deshalb sei es wünschenswert, dass sich die Frauenwerke der damit verbundenen Themen weiterhin annehmen.

Formale Panne macht Wiederholung nötig

In die Bestürzung über die Ablehnung der beiden Verfassungsänderungen platzte die Nachricht, dass die erste der Abstimmungen zur Geschlechtergerechtigkeit wiederholt werden muss. Niemandem war aufgefallen, dass die zur Abstimmung über diese Verfassungsänderung versandte Textversion weiterhin einen Satz enthielt, der bereits vor der endgültigen Beschlussfassung der Generalkonferenz 2016 durch eine gesonderte Abstimmung gestrichen worden war. Damit ist diese Abstimmung formal ungültig und zu wiederholen.

Der den Mitgliedern der Jährlichen Konferenzen erneut vorzulegende Text lautet in seiner vollständigen und berichtigten Fassung: »Wie die Heilige Schrift offenbart, sind Männer und Frauen nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Deshalb sind Männer und Frauen in Gottes Augen gleichwertig. Die Evangelisch-methodistische Kirche weiß um die lange Geschichte der Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Die Evangelisch-methodistische Kirche soll der Diskriminierung von Frauen und Mädchen widerstehen und sich dafür einsetzen, dass sie beseitigt wird, und das in jedem Aspekt ihres Lebens und auch in der weiteren Gesellschaft, ganz gleich ob sie von Organisationen oder Einzelpersonen verübt wird. Die Evangelisch-methodistische Kirche soll mit anderen zusammenarbeiten und sich Problemen widmen, die Gleichheit und Wohlergehen von Frauen und Mädchen gefährden.«

Mit der Information über diese formale Panne sind nun weltweit die Mitglieder aller Jährlichen Konferenzen der EmK zur erneuten Abstimmung über diesen Antrag zur Verfassungsänderung aufgefordert. Konferenzen wie die Norddeutsche Konferenz, die schon vor Bekanntwerden dieses versehentlichen Textfehlers tagten, werden die Abstimmung im kommenden Jahr nachholen. In allen anderen Jährlichen Konferenzen wird die Abstimmung über die Verfassungsänderung in diesem Jahr erneut durchgeführt.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Weiterführende Links

Stellungnahme des Bischofsrats
Brief der Bischöfinnen im Bischofsrat (englisch)
Brief der Bischöfinnen im Bischofsrat (deutsch)

Zur Information

Die Generalkonferenz kann Änderungen von Artikeln der Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Delegierten beschließen. Für die Wirksamkeit solcher die Verfassung betreffenden Beschlüsse ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller anwesenden und abstimmenden Mitglieder aller Jährlichen Konferenzen weltweit erforderlich. Diese Abstimmung findet »konferenzweise« statt, wobei das Stimmenverhältnis der einzelnen Konferenz für die Feststellung des Gesamtergebnisses allerdings keine Bedeutung hat. Es gilt vielmehr die Summe aller abgegebenen Ja-Stimmen in allen Jährlichen Konferenzen weltweit. Ist die erforderliche Mehrheit erreicht, tritt die Änderung mit der Bekanntgabe durch den Bischofsrat in Kraft.