Tagung in Chicago Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Wie sieht die Zukunft der EmK aus?

»Gebet ist nötig!«, sagt Bischof Harald Rückert und bittet um Begleitung für die bevorstehende Tagung des EmK-Bischofsrats.
»Gebet ist nötig!«, sagt Bischof Harald Rückert und bittet um Begleitung für die bevorstehende Tagung des EmK-Bischofsrats.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Der EmK-Bischofsrat steht vor einer großen Aufgabe: Zukunftsweisende Empfehlungen für die außerordentliche Generalkonferenz sind zu beschließen.
3 Minuten

Der internationale Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) trifft sich zu seiner Frühjahrstagung vom kommenden Sonntag an bis Freitag nächster Woche (29. April bis 4. Mai). Bei der in Chicago im US-Bundesstaat Illinois stattfindenden Tagung geht es vor allem um die Vorbereitung der im kommenden Jahr stattfindenden außerordentlichen Tagung der Generalkonferenz. Außerdem geht es um die Bestätigung von Verfassungsänderungen und die Entgegennahme von Berichten aus führenden Arbeitszweigen der weltweiten EmK. Zum Abschluss der Tagung findet turnusgemäß der Wechsel in der Ratspräsidentschaft statt.

Hoffnungsvolles Signal

Dem Bischofsrat liegt der Abschlussbericht der Kommission »Ein Weg in die Zukunft« vor, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie die weltweit verfasste Evangelisch-methodistische Kirche mit den strittigen Fragen zur menschlichen Sexualität umgehen soll. Im Besonderen geht es bei dieser jahrzehntelangen Auseinandersetzung innerhalb der EmK um die Ordination Homosexueller und die Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften. Nachdem der Bischofsrat im Nachgang zur Generalkonferenz 2016 diese Kommission eingesetzt hatte, tagten die 32 Kommissionsmitglieder seit Januar 2017 an verschiedenen Orten weltweit, unter anderem auch in Berlin.

Aus der Kommission wird Hoffnung signalisiert, dass mit dem vorgelegten Bericht »ein Weg in die Zukunft« gewiesen werden könne, oder, entsprechend der wörtlichen Übersetzung des Kommissionsnamens, »ein Weg aus der Sackgasse heraus«. Allerdings deutet die Kommission auch an, dass mit dem vorliegenden Abschlussbericht nicht alles erledigt ist. Es werde weiterhin eine »lebhafte Diskussion« (robust conversation) stattfinden. Wichtig dabei sei, den grundlegenden Auftrag der Kirche (public mission) im Blick zu behalten, Menschen in die Nachfolge Jesu Christi einzuladen und so die Welt zu verändern. Davon zu unterscheiden seien aus dem Grundauftrag der Kirche abgeleitete Überzeugungen und der persönliche Auftrag (private mission). 

Bischof Rückert: »Gebet ist nötig«

Kenneth H. Carter, einer der Moderatoren der Kommission, erklärte im Vorfeld der Frühjahrstagung, dass die Kommission dem Bischofsrat mit ihrer Zuarbeit einen Dienst erweisen wolle. »Wir haben führende Persönlichkeiten aus aller Welt angehört, die unsere Kirche lieben«, erklärte der für die Florida-Konferenz in den USA zuständige Bischof einen Aspekt der Kommissionsarbeit. Die Gebete und Unterstützung von vielen Menschen aus der EmK aus allen Teilen der Welt sei spürbar gewesen. »Wir setzen die Suche nach einem Weg in die Zukunft für unsere Kirche fort und vertrauen dabei zutiefst auf Gottes Treue.«

Die anstehende Aufgabe des Bischofsrats ist, aus der Vorlage der Kommission eine endgültige Arbeitsgrundlage für die außerordentliche Tagung der Generalkonferenz zu verfassen. Diese Sondertagung ist für 23. bis 26. Februar nächsten Jahres in St. Louis, im Bundesstaat Missouri im Mittleren Westen der USA angesetzt. Harald Rückert, Bischof der EmK in Deutschland, bittet darum, »dass unsere Beratungen im Gebet von vielen begleitet werden«. Die Herausforderung, wegweisende Empfehlungen für die außerordentliche Generalkonferenz festlegen zu müssen, sei spürbar. »Dafür ist Gebet nötig!«, sagte Rückert kurz vor seinem Abflug in die USA. Nach aus dem Bischofsrat vorliegenden Informationen soll die Zusammenfassung der Empfehlungen des Bischofsrats unmittelbar nach Abschluss der Bischofsratstagung bekanntgemacht werden.

Verfassungsänderungen

Die Generalkonferenz 2016 hatte fünf Verfassungsänderungen vorgenommen. Dem Bischofsrat wird das Ergebnis der notwendigen Ratifizierung dieser Änderungen durch die Mitglieder aller Jährlichen Konferenzen weltweit vorliegen. Wenn der Bischofsrat die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung feststellt, wird sie mit der Bekanntgabe sofort wirksam. Bei den Änderungen geht es um Geschlechtergerechtigkeit, den Schutz bestimmter Personengruppen vor Ausgrenzung, die Wahlen von Delegierten zur Generalkonferenz, die Präzisierung des Zeitpunkts von Bischofswahlen in Zentralkonferenzen sowie um die Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht einzelner Mitglieder des Bischofsrats.

Präsidium des Bischofsrats formiert sich neu

Mit einer offiziellen Zeremonie und der Übergabe des »Sitzungshammers« wird alle zwei Jahre bei der Frühjahrstagung des Bischofsrats der Wechsel in der Präsidentschaft vollzogen. Neuer Präsident wird Kenneth H. Carter, der für die Florida-Konferenz in den USA zuständige Bischof. Der jetzige Amtsinhaber, Bruce R. Ough, als Bischof für die Region der US-Bundesstaaten Nord- und Süd-Dakota sowie Minnesota zuständig, leitete den Bischofsrat seit 2016. Er wird dem Präsidium des Bischofsrats für weitere zwei Jahre angehören wie auch Cynthia Harvey, Bischöfin für die Region Louisiana im Süden der USA, die in zwei Jahren die Präsidentschaft übernehmen wird und bis dahin als Vize-Präsidentin agiert. Ebenfalls zum Präsidium gehören für die kommende zweijährige Amtsperiode Mande Muyombo, Bischof der Region Nord-Katanga in der Demokratischen Republik Kongo, als Sekretär sowie die beiden US-amerikanischen Ruhestandsbischöfe Marcus Matthews als Assistent und Michael B. Watson als Beauftragter für Ökumene.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Der Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche beaufsichtigt und fördert die Aufgaben der weltweit auf vier Kontinenten wirkenden Evangelisch-methodistischen Kirche und trifft sich in der Regel zweimal im Jahr. Außerdem sorgt er für die Durchführung der Beschlüsse, die von der Generalkonferenz gefasst wurden. Zum Bischofsrat gehören alle aktiven und im Ruhestand befindlichen Bischöfe und Bischöfinnen der weltweiten EmK. Zurzeit sind dies 46 aktive Bischöfe und Bischöfinnen in den USA und 20 in Afrika, Asien und Europa sowie weltweit 104 Ruhestandsbischöfe.

Zum Präsidenten des Bischofsrats wird ein Bischof oder eine Bischöfin aus dem Kollegium des Bischofsrats für zwei Jahre gewählt. Mit dieser Funktion ist keine zusätzliche Autorität über die anderen Mitglieder des Rates verbunden. Dem Präsidium des Bischofsrats gehören neben dem Präsidenten auch der designierte Präsident, der Schriftführer, der Assistent, der Beauftragte für Ökumene und der Präsident der letzten Amtszeit an. Als Assistent dient für eine vierjährige Amtszeit ein pensionierter Bischof. Das Büro des Rates befindet sich in einem EmK-Gebäude gegenüber dem Kapitol und dem Obersten Gerichtshof der USA in Washington DC.

Änderungen der weltweit gültigen Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche können nur von der alle vier Jahre tagenden Generalkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Nach einer solchen Beschlussfassung ist zwingend vorgeschrieben, dass bei den auf die Generalkonferenz folgenden Tagungen der Jährlichen Konferenzen diese Verfassungsänderungen zur Abstimmung vorgelegt werden. Für die Inkraftsetzung der Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit aller anwesenden und abstimmenden Mitglieder aller Jährlichen Konferenzen nötig. Es werden dafür weltweit die abgegebenen Stimmen aller anwesenden und abstimmenden Mitglieder der Jährlichen Konferenzen für die Feststellung des Ergebnisses zugrunde gelegt, wobei für das Endergebnis die Stimmenverhältnisse in den einzelnen Jährlichen Konferenzen unerheblich sind. Die Abstimmungsergebnisse aller Jährlichen Konferenzen werden vom Bischofsrat geprüft und bekanntgegeben. Mit der Bekanntgabe des Ergebnisses wird bei erreichter Zweidrittelmehrheit die Verfassungsänderung sofort in Kraft gesetzt.