Weitreichende Entscheidungen Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Wie aus vorläufig endgültig und aus vier acht wird

»Ernsthaft diskutieren können und doch die Gemeinschaft bewahren ist kennzeichnend für wertschätzende und respektvolle Begegnungen« – Bischof Harald Rückert im Vorfeld der in Chemnitz stattfindenden Zentralkonferenz-Tagung.
»Ernsthaft diskutieren können und doch die Gemeinschaft bewahren ist kennzeichnend für wertschätzende und respektvolle Begegnungen« – Bischof Harald Rückert im Vorfeld der in Chemnitz stattfindenden Zentralkonferenz-Tagung.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
In der kommenden Woche findet in Chemnitz die außerordentliche Tagung der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche statt.
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Von Donnerstag bis Samstag in der kommenden Woche, 24. bis 26. November, tagt die Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK). Im sächsischen Chemnitz kommen rund hundert Delegierte und Gäste zu einer außerordentlichen Tagung zusammen. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen zwei Themen. Die ausführlich diskutierte Umstrukturierung der Gremien- und Verwaltungsarbeit auf den verschiedenen Ebenen der EmK in Deutschland soll auf den Weg gebracht werden. Außerdem geht es um die vom Kirchenvorstand bis auf Weiteres in Kraft gesetzten Beschlüsse zur Gründung des Gemeinschaftsbunds und der Öffnung der Kirche in sexualethischen Fragen.

Vorläufige Regelungen endgültig beschließen

»Ernsthaft diskutieren können und doch die Gemeinschaft bewahren ist kennzeichnend für wertschätzende und respektvolle Begegnungen«, erklärt Harald Rückert im Vorfeld der Chemnitzer Zentralkonferenz-Tagung. Damit beschreibt der für Deutschland zuständige EmK-Bischof die Gesprächssituation in der deutschen EmK. Es sei gelungen, »in großer Offenheit und ohne mit der eigenen Meinung hinter dem Berg zu halten« eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei war es um die in der weltweiten EmK vieldiskutierte Frage gegangen, welchen Platz gleichgeschlechtlich lebende Menschen in der Kirche haben sollen.

Die in Deutschland an einem »Runden Tisch« moderierte Diskussion führte zu Vorschlägen, die vom deutschen Kirchenvorstand im November 2020 vorläufig in Kraft gesetzt wurden. Darin öffnet sich der deutsche Teil der Kirche für die Integration Homosexueller ins Leben der Kirche. Das bedeutet auch die Möglichkeit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sowie die Ordination homosexueller Menschen für den pastoralen Dienst.

Gleichzeitig wurde die für die Einheit der Kirche wichtige Beheimatung von Menschen, die in dieser Hinsicht ihre traditionelle Sicht bewahren wollen, ausdrücklich befürwortet. Die im Frühjahr 2021 erfolgte Gründung eines Gemeinschaftsbunds in der deutschen EmK sollte als Zeichen dienen, dass im deutschen Teil der EmK sowohl die Haltung der Öffnung als auch die Bewahrung traditioneller Überzeugung in einer respektvollen Gemeinschaft Heimat haben.

Die Zentralkonferenz Deutschland steht in der kommenden Woche vor der Aufgabe, die vom deutschen Kirchenvorstand vorläufig in Kraft gesetzten Regelungen zu beraten und endgültig zu beschließen. Bischof Rückert ist zuversichtlich, dass dies gelingt. »Die vom Runden Tisch erarbeitete Lösung als gemeinsames Ringen trotz unterschiedlicher Überzeugungen ist ein Zukunftsmodell für Kirche«, beschreibt Rückert das Ergebnis der zurückgelegten Wegstrecke. So habe sich in Deutschland die Diskussion nach Vorlage der Ergebnisse des Runden Tischs und den Beschlüssen des Kirchenvorstands deutlich beruhigt. Wenn die Delegierten bei der Zentralkonferenz diesen Weg weiter bestätigten, könne in Deutschland die Praxis des respektvollen Miteinanders trotz unterschiedlicher Überzeugungen weiterentwickelt werden.

Großes Antragspaket zur Neustrukturierung

»Das Kleid ist zu groß geworden«, war die bildhafte Aussage zum Auftakt für Überlegungen, die Mehrfachstrukturen der Gremienarbeit und die Entscheidungsflüsse innerhalb der Kirche in Deutschland zu verschlanken. Zur Tagung in Chemnitz liegen insgesamt 29 Anträge einer Planungsgruppe vor, um die innerkirchlichen Prozesse zielgerichteter für die Praxis auszugestalten.

Die Anträge sind gruppiert in 18 Vorschläge für die Bereiche Gemeinde, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Dazu gehören beispielsweise Möglichkeiten für die Zusammenlegung für Gremien in den Bezirken, die Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsstellen der Jährlichen Konferenzen oder die regionale Teambildung von Hauptamtlichen für mehrere Gemeinden oder Bezirke. Die weiteren Vorschläge befassen sich mit der Arbeitsweise auf der Ebene der Zentralkonferenz und des Kirchenvorstands. Dazu gehört die Beibehaltung der drei Jährlichen Konferenzen innerhalb der Zentralkonferenz Deutschland, die Verkleinerung des Kirchenvorstands sowie Empfehlungen für eine konkrete zeitliche Abfolge zur Umsetzung der Neustrukturierung.

Aus vier wird acht – die Folge der Konferenz-Verschiebungen

Üblicherweise tagen Zentralkonferenzen im Vierjahresrhythmus im Nachgang zur Tagung der ebenfalls alle vier Jahre stattfindenden Generalkonferenz, des höchsten kirchlichen Leitungsgremiums der EmK. Durch die pandemiebedingt mehrfache Verschiebung der ursprünglich für 2020 geplanten Generalkonferenz ins Jahr 2024 sind alle Beauftragungen und Funktionen auf den Ebenen der Generalkonferenz und der Zentralkonferenzen automatisch bis zur nächsten Generalkonferenz verlängert. Die ursprünglich auf vier Jahre angelegten Beauftragungen verlängern sich damit auf acht Jahre. Das betrifft auch bischöfliche Dienstzeiten, wenn nicht durch den Eintritt in den Ruhestand eine Wahl erforderlich ist. Für die Zentralkonferenz Deutschland ist damit die Dienstzeit von Bischof Harald Rückert bis zur nächsten ordentlichen Zentralkonferenz ebenfalls auf acht Jahre verlängert.

 

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Die außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Gebiete der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) sind in Zentralkonferenzen organisiert. In Europa sind dies die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa, die Zentralkonferenz Nordeuropa und Eurasien sowie die Zentralkonferenz Deutschland. Weitere Zentralkonferenz-Gebiete gibt es in Afrika und Asien.

Die Zentralkonferenzen sind der Generalkonferenz, dem höchsten Leitungsgremium der EmK, nachgeordnet und für die jeweilige Region zuständig. Sie tagen alle vier Jahre, um formale, finanzielle und die Ordnung der Kirche betreffende Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus werden in den Zentralkonferenzen die für diese Region verantwortlichen Bischöfe oder Bischöfinnen gewählt oder deren Amtszeit verlängert.

Zur Zentralkonferenz Deutschland gehören die Gebiete der Norddeutschen, Ostdeutschen und Süddeutschen Jährlichen Konferenzen. Harald Rückert ist seit 2017 der zuständige Bischof. Dienstsitz ist Frankfurt am Main.