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Die Auseinandersetzung über Homosexualität in der EmK

Methodisten könnten Streitvorbilder sein, sie sind es aber nicht. Der jahrzehntelange Streit eskaliert. Eine Lösung scheint unwirklich fern. Mediation lässt hoffen, aber »Corona« unterbricht alles.

Innerhalb der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche ist seit vielen Jahrzehnten eine Diskussion im Gange über sexualethische Fragen. Dabei geht es im Besonderen um Homosexualität, die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und die Ordination Homosexueller für den pastoralen Dienst. Der Ausgangspunkt für diese Auseinandersetzung liegt im Jahr 1972. Während der damaligen Generalkonferenztagung waren die Sozialen Grundsätze verabschiedet und in die Ordnung der Kirche integriert worden. Während der Beratungen über die Beschlussfassung zu den Sozialen Grundsätzen wurden Aussagen über die Ablehnung praktizierter Homosexualität in den Wortlaut der Vorlage aufgenommen. Später ergänzte die Generalkonferenz ihre Ordnung mit dem Verbot der Ordination Homosexueller und kirchlicher Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare. Die Auseinandersetzung über diese Frage ist seither regelmäßig Thema bei allen Tagungen der Generalkonferenz. Immer wieder setzte sich eine Mehrheit gegen eine große Minderheit durch und verschärfte das Kirchenrecht nach und nach.

Eine Lösung, die nicht zum Frieden führt

Im Februar 2019 tagte die außerordentliche Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche unter dem einzigen Tagesordnungspunkt, für die weltweite Kirche in der Frage der Bewertung menschlicher Sexualität eine Lösung zu finden. Entgegen der Hoffnung weiter Teile der Kirche in den Vereinigten Staaten und auch weltweit wurde dabei jedoch die traditionelle Sichtweise hinsichtlich Eheschließung und Ordination Homosexueller mit knapper Mehrheit (53 zu 47 Prozent) bestätigt. Zudem wurden verschärfende Disziplinarmaßnahmen bei Zuwiderhandlung beschlossen.

Nur zehn Tage nach Ende dieser Generalkonferenz hatte der Kirchenvorstand als geschäftsführendes Gremium der Zentralkonferenz Deutschland erklärt, »dass wir in der Bewertung von Homosexualität weder im Kirchenvorstand noch in der Gesamtkirche einig sind«. Es sei zu befürchten, »dass das auch auf absehbare Zeit so bleiben wird«. Für weitere Beratungen in diesen Fragen formulierte der Kirchenvorstand das Ziel, »als Kirche zusammen(zu)bleiben, in der Menschen unterschiedlicher Auffassungen miteinander leben können« und dass »Menschen unterschiedlicher Überzeugungen Geborgenheit und Heimat in der Kirche finden sollen«. Dazu sollte ein »Runder Tisch« gebildet werden, der für den deutschen Teil der EmK einen Vorschlag unterbreiten sollte.

Internationale Mediation

Fast zeitgleich mit dem Beginn der Arbeit des Runden Tischs der EmK in Deutschland formierte sich eine international besetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des in vielen hochkomplexen Rechtsverfahren bewährten US-amerikanischen Anwalts und Mediators Kenneth R. Feinberg. Diese Gruppe formulierte eine Vereinbarung unter dem Titel »Versöhnung und Gnade durch Trennung«. Mit dieser Vereinbarung sollte eine respektvolle Teilung der weltweiten Kirche bei der für Mai 2020 geplanten Generalkonferenz beraten und ermöglicht werden. Nach diesem Vorschlag sollte die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche weiterbestehen und wie bisher verschiedenen Frömmigkeitsausprägungen und Überzeugungen Heimat bieten.

Hinsichtlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller sollte sich die Kirche öffnen können, ohne dass diese Öffnung für alle Teile der bestehenden Kirche in gleicher Weise hätte umgesetzt werden müssen. Zugleich sah der Vorschlag die Bildung einer neuen, traditionell orientierten methodistischen Kirche (»new traditionalist Methodist denomination«) vor. Diese sollte sich von der Evangelisch-methodistischen Kirche ablösen und eigenständig strukturieren können.

Coronabedingt alles in der Schwebe

Wegen der weltweiten Corona-Pandemie musste die für diese Fragen allein zuständige Generalkonferenz als weltweit höchstes Leitungsgremium der Evangelisch-methodistischen Kirche verschoben werden. Deshalb sind bis dato alle Entscheidungen in dieser Sache ausgesetzt. Das führt zu schwierigen Situationen innerhalb der weltweit strukturierten EmK. So sind für den US-Teil der EmK die bestätigten und verschärften Beschlüsse der außerordentlichen Generalkonferenz von 2019 bereits in Kraft getreten. Für die außerhalb der Vereinigten Staaten als Zentralkonferenzen organisierten Gebiete der EmK gelten diese Beschlüsse noch nicht, weil diese erst in einer anderthalbjährigen Übergangsfrist zu beraten und zu bestätigen gewesen wären. Weltweit befinden sich alle diese Gesprächsprozesse und Auseinandersetzungen aufgrund der coronabedingten Verschiebungen der Generalkonferenz und der Zentralkonferenzen in der Schwebe. Dazu gehört auch die Unklarheit hinsichtlich der in der Mediation vorgeschlagenen Aussetzung aller Disziplinarmaßnahmen gegen ordinierte Geistliche der EmK bis zu einer endgültigen Entscheidung in dieser Thematik durch die Generalkonferenz.


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