Kirchenvorstand tagte Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Die EmK in Europa steht zusammen

In Eisenach traf sich der deutsche Kirchenvorstand der Evangelisch-methodistischen Kirche zu seiner Frühjahrssitzung.
Wer beruflich in interessante Städte kommt, hat häufig nicht die Zeit für die Besonderheiten einer Stadt. In Eisenach traf sich der deutsche EmK-Kirchenvorstand zu seiner Frühjahrssitzung. Für die Geburtsstadt Johann Sebastian Bachs und den Wirkungsort Martin Luthers blieb allerdings keine Zeit.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Wie können europäische EmK-Gemeinden angesichts des Ukraine-Kriegs helfen? Eine akute Frage, die der Kirchenvorstand in seiner jüngsten Sitzung aufgriff.
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Der für Deutschland zuständige Kirchenvorstand der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) traf sich Ende März in Eisenach zu seiner turnusmäßigen Frühjahrstagung. Einer der Schwerpunkte war die Frage, ob trotz verschobener Generalkonferenz eine außerordentliche Tagung der Zentralkonferenz Deutschland durchgeführt werden kann. Außerdem führte die per Video-Schalte erfolgte Teilnahme europäischer EmK-Bischöfe zu ausführlichen Gesprächen über die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und weitere europäische EmK-Themen.

Trotz verschobener Generalkonferenz – die Zentralkonferenz findet statt

Seit Anfang März ist es Fakt: Die Generalkonferenz, das weltweit höchste Leitungsgremium der EmK, wird pandemiebedingt erneut verschoben. Das warf nicht nur in Deutschland die Frage auf, was das für die zeitlich immer im Nachgang zur Generalkonferenz tagenden Zentralkonferenzen (außerhalb der Vereinigten Staaten) und der US-Jurisdiktionalkonferenzen bedeutet.

Für die Zentralkonferenz Deutschland hat der Kirchenvorstand nun beschlossen, im kommenden November eine außerordentliche Zentralkonferenz durchzuführen. Tagungsort für die vom 24. bis 26. November geplante Veranstaltung ist Chemnitz. Für eine außerordentliche Zentralkonferenz-Tagung gelten einschränkende Bestimmungen. Auf diesem Hintergrund beschloss der Kirchenvorstand, die Tagesordnung nur auf wesentliche und unaufschiebbare Punkte zu beschränken. Reguläre Berichte aus Ausschüssen, Werken und Fachkommissionen werden nicht behandelt.

Besonders die Beschlüsse des deutschen Kirchenvorstands vom November 2020 benötigten die Beratung und Verabschiedung durch eine Beschlussfassung der Zentralkonferenz. Seit dieser Zeit sind die Regelungen in sexualethischen Fragen und die Bildung des Gemeinschaftsbunds nur vorläufig in Kraft gesetzt. »Die Verschiebung der Generalkonferenz führt leider dazu, dass die weltweit dringend nötige Klärung weiter aufgeschoben ist«, erklärte Bischof Harald Rückert nach der Kirchenvorstandssitzung die weitreichenden Folgen der Generalkonferenz-Verschiebung. »In Deutschland haben wir einen versöhnenden Weg erarbeitet, der aber dringend von der Zentralkonferenz beraten und verabschiedet werden muss.«

Die Entscheidungen auf eine breitere Basis stellen

Zu den unaufschiebbaren Themen gehören die beiden jetzt vom Kirchenvorstand beschlossenen Tagesordnungspunkte. Zum einen geht es um die Öffnung des deutschen Teils der Kirche in sexualethischen Fragen und die gleichzeitig erfolgte Bildung eines Gemeinschaftsbunds der EmK, mit der Menschen mit traditioneller Überzeugung in sexualethischen Fragen weiterhin in der Kirche ihre Heimat haben können.

Zum anderen geht es um die von der letzten Zentralkonferenz beauftragte »zukünftige Arbeitsweise und Struktur der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland«. Die von einer Planungsgruppe erarbeiteten Vorschläge seien ein »starker Impuls zu einer neuen und zugleich unserer methodistischen Identität entsprechenden Balance zwischen Gemeinde und Kirche, sowie zwischen Haupt- und Ehrenamt«. Die jetzt fertiggestellte Vorlage sei entscheidungsreif, weshalb der Kirchenvorstand die Zentralkonferenz bittet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Ergebnisse für die Arbeitsweise der Kirche fruchtbar zu machen.

Klare Verurteilung des Ukraine-Kriegs

Im Rahmen der Kirchenvorstandssitzung erfolgte ein intensiver Austausch mit den europäischen Bischöfen Christian Alsted, zuständig für den Bischofssprengel Nordeuropa und Baltikum, und Patrick Streiff, zuständig für die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa. Die beiden waren per Videoübertragung in die Sitzung zugeschaltet. Es ist bereits die dritte »Begegnung« dieser Art, die von den Mitgliedern des Kirchenvorstands als sehr hilfreich beschrieben wird. »Das befördert ein wechselweises Verständnis für die Unterschiedlichkeit unserer europäischen Zentralkonferenzen«, beschreibt Rückert seinen Eindruck des Gesprächs. So könne eine »vertiefte Gemeinschaft wachsen« und das »Gebet füreinander wird konkreter und einfühlsamer, weil wir mehr voneinander wissen«.

Von den Mitgliedern des Kirchenvorstands galten die Fragen besonders auch dem Krieg in der Ukraine und wie die EmK damit umgehe. Zahlenmäßig ist die EmK in der Ukraine zwar klein, aber die dortigen Gemeinden bieten ihre Kirchen und Gemeindehäuser als Zufluchtsorte für Geflüchtete an. Seitens der EmK in den Ländern Osteuropas gebe es eine klare Verurteilung des Angriffskriegs, erklärten die beiden Bischöfe. Es gebe auch mutige Äußerungen zum Krieg aus Teilen der EmK in Russland. Besonders Eduard Khegay, der von Moskau aus für die Region Eurasien zuständige Bischof, habe sich trotz möglicher und erfolgter Anfeindungen eindeutig positioniert.

Schon über 300.000 Euro Ukraine-Spenden aus Deutschland

Die in den Anrainerstaaten zur Ukraine befindlichen wenigen und meist kleinen evangelisch-methodistischen Gemeinden leisten einen enormen Einsatz, um Menschen Unterkunft, Verpflegung, Seelsorge und Trost zu spenden. Europaweit stimmt die EmK ihre Hilfsangebote ab, um bestmöglich und nachhaltig Hilfe zu leisten. Auch in Deutschland haben inzwischen viele Gemeinden aus der Ukraine Geflüchtete aufgenommen, häufig in Kooperation mit ökumenischen Partnern vor Ort. Über die deutsche EmK-Weltmission wurden bereits Spenden von über 300.000 Euro an das Koordinationsbüro des für Mittel- und Südeuropa zuständigen Bischofs in Zürich weitergeleitet. Von dort aus werden für die EmK in Europa und auch andere in Europa aktive methodistische Kirchen die Hilfeleistungen im Rahmen der Folgen des Ukraine-Kriegs koordiniert.

Spannungen und Hoffnungen

Thema der Beratungen mit den europäischen Bischöfen waren auch die Auswirkungen der Ankündigung, dass sich Anfang des kommenden Monats eine weltweit organisierte neue, traditionalistisch orientierte methodistische Kirche bilden wird. Sie spaltet sich unter dem Namen Global Methodist Church (GMC; Globale methodistische Kirche) von der EmK ab. Grund dafür ist die in der weltweiten EmK zu erwartende Möglichkeit der Öffnung in sexualethischen Fragen, wo dies im jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld gewünscht werde. In den Zentralkonferenzen Nordeuropa und Eurasien sowie Mittel- und Südeuropa führe diese Neugründung in etlichen Regionen zu großen Spannungen. Teilweise werde die Frage gestellt, ob und wie ganze Jährliche Konferenzen die EmK geordnet verlassen könnten, um zu dieser neuen Kirche zu wechseln.

Die beiden Bischöfe Streiff und Alsted sehen in der versöhnenden Arbeit des deutschen Runden Tischs ein Zeichen der Hoffnung, »dass ein Zusammenbleiben trotz unterschiedlicher Überzeugungen möglich ist«. Aus der Arbeit eines für die EmK in Mittel- und Südeuropa gegründeten Runden Tischs erwachse die Hoffnung, dass sich mehr Jährliche Konferenzen als ursprünglich gedacht für einen versöhnenden Weg öffnen und Teil der weltweiten EmK bleiben wollen. Auch der für Nordeuropa und das Baltikum gebildete und zwischenzeitlich eingestellte Runde Tisch habe seine Arbeit wieder aufgenommen.

Sachgerechte Information – keine anpreisende Werbung

Neben den Planungen für die außerordentliche Zentralkonferenz lag dem Kirchenvorstand die Stellungnahme einer Arbeitsgruppe zur von der Bundesregierung geplanten Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor. In der zustimmend zur Kenntnis genommenen Erklärung wird anerkannt, dass »seriöse« und »sachgerechte« Information zulässig sein müsse, es allerdings keine »anpreisende Werbung« geben dürfe, in der Abtreibung eine erstrebenswerte »Dienstleistung« sei. Die Unterscheidung zwischen Information und Werbung hätten die Fachleute in Gesetzgebung und Rechtsprechung »möglichst genau zu treffen«.

In ihrer Stellungnahme betont die Arbeitsgruppe den umfassenden und wirksamen Lebensschutz als gesellschaftliches Ziel, um »Eltern und dem heranwachsenden, ungeborenen Leben gleicherweise Lebensmöglichkeiten in Würde zu eröffnen«. Die vom Gesetzgeber bisher verbotene »öffentliche Anpreisung der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs eines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« müsse so oder in ähnlicher Weise erhalten bleiben. »Die schlichte Streichung dieses Passus beinhaltet die Gefahr, dass die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches als gleichsam normale Dienstleistung betrachtet werden könnte.« Die »Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens« könne nicht preisgegeben werden und bedürfe weiterhin einer Regelung durch den Gesetzgeber.

Zum Hintergrund: Bischof Rückert hatte eine kleine Arbeitsgruppe einberufen, die vom Bundesjustizministerium vorgelegte ersatzlose Streichung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a zu bewerten. Gemäß den Wahlversprechen aller jetzt an der Bundesregierung beteiligten »Ampelparteien« hatte das Bundeskabinett am 9. März den Weg für die Streichung des Paragrafen 219a freigemacht. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundestag passieren.

 

Weiterführende Links

Stellungnahme zur Abschaffung von Paragraf 219a StGB

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das geschäftsführende Gremium der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) und leitet die Arbeit des deutschen Teils der weltweit strukturierten Kirche zwischen den alle vier Jahre stattfindenden Tagungen der Zentralkonferenz.

Generalkonferenz – Jurisdiktionalkonferenz – Zentralkonferenz
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit verfasste und strukturierte Kirche. Das höchste gesetzgebende und für alle Fragen der Verfassung, Lehre und Ordnung der EmK zuständige Gremium ist die alle vier Jahre tagende Generalkonferenz. Unterhalb dieser Ebene sind innerhalb der USA die Jurisdiktionalkonferenzen und außerhalb der USA die Zentralkonferenzen angesiedelt, in denen die Jährlichen Konferenzen der jeweiligen Region zusammengefasst sind. Sie tagen ebenfalls alle vier Jahre und wählen die Bischöfe ihres jeweiligen Gebiets. Die Zentralkonferenzen sind außerdem befugt, Änderungen und Anpassungen an Teilen der Kirchenordnung der Evangelisch-methodistischen Kirche vorzunehmen, wenn es die missionarischen Notwendigkeiten und unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den jeweiligen Kontexten erfordern.