Außerordentliche Konferenztagung Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Die neue Umlage: einfacher und besser erklärbar

Hinter dem Rednerpult stehen drei Männer. Sie erklären mithilfe einer Präsentation Finanzdinge. Die Überschrift auf der Leinwand lautet: »Über die Konferenzkasse wird wiederum die Arbeit in den Gemeinden unterstützt und vor allem Personal finanziert«.
Julian Hofmann (am Mikrofon) und Stephen Wolf stellen die neue Umlageordnung der Süddeutschen Jährlichen Konferenz vor. Die grafische Darstellung an der Leinwand zeigt, dass die von den Bezirken an die Konferenzkasse gezahlte »Umlage« zu über 75 Prozent der Bezahlung pastoralen Personals dient. Insgesamt kommen über 90 Prozent der gezahlten Umlage den Bezirken und Gemeinden direkt oder indirekt wieder zugute. Nur knapp zehn Prozent sind Kosten für Konferenzbetrieb und Verpflichtungen gegenüber der übergeordneten Zentralkonferenz.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Die Süddeutsche Jährliche Konferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche ändert ihre Umlageordnung. Sie besteht künftig aus drei Berechnungsfaktoren.
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Die Süddeutsche Jährliche Konferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) ändert ihre Umlageordnung. Künftig setzt sich die Umlage aus drei Faktoren zusammen. Größter Posten ist eine gegenüber der bisherigen Berechnung erhöhte Personalkostenpauschale. Das ist das Ergebnis eines außerordentlichen Sitzungstags am vergangenen Samstag, dem 19. Oktober.

Anlass für diese Sondersitzung war die Tatsache, dass die Tagung der Süddeutschen Jährlichen Konferenz im Juni dieses Jahres nicht alle Aufgaben bewältigt hatte. Deshalb war ein doppeltes »Nachsitzen« vereinbart worden mit zwei Haupttagesordnungspunkten. Am vergangenen Samstag, dem 19. Oktober, ging es in einer Präsenzsitzung in Fellbach bei Stuttgart um die Weiterentwicklung der Finanzen. Im März nächsten Jahres geht es um die inhaltliche Weiterentwicklung unter dem Gesichtspunkt der Priorisierung der verschiedenen Arbeitsbereiche.

Kosten tragen, wo sie entstehen

Die Überlegungen zur Veränderung der Berechnungsgrundlagen für die sogenannte Umlage dauern in der Süddeutschen Jährlichen Konferenz schon länger. Der kirchliche Verwaltungsbegriff »Umlage« beschreibt den jeweiligen Finanzbedarf, mit dem sich die Gemeindebezirke im Gebiet der Süddeutschen Jährlichen Konferenz mit einem für jeden Bezirk errechneten Betrag an den Gesamtkosten der kirchlichen Arbeit beteiligen. Dieser per Umlage abzuführende Betrag wurde bisher nach einem komplizierten Verfahren von der in Stuttgart angesiedelten Konferenzgeschäftsstelle errechnet. Im Rahmen der schon angestoßenen Veränderungsprozesse hin zu größeren Bezirkseinheiten sollte die Festlegung der Umlage auf eine neue Basis gestellt werden. In erster Linie sollten bei dem neuen Verfahren die Kosten möglichst dort getragen werden, wo sie entstehen. Außerdem sollte der Berechnungsmodus einfacher und transparenter sowie in den Gemeinden besser erklärbar sein.

Neue Umlageordnung gilt ab Januar 2025

Die Konferenzmitglieder beschlossen das vorgelegte Maßnahmenpaket mit überwältigender Mehrheit. Es besteht aus drei Berechnungsfaktoren und enthält als größten Posten eine Personalkostenpauschale sowie einen jedes Jahr neu zu berechnenden Jahresbetrag je Kirchenglied. Der dritte Posten errechnet sich aus einer prozentual festgelegten Abgabe der in Bezirken erzielten Mieteinnahmen. Mit der Neuregelung wird die bisher zur Umlageberechnung herangezogene »Finanzkraft des Bezirks« gestrichen. Letztgenannte Regelung war immer wieder kritisiert und ideenreich umgangen worden. Ab Januar nächsten Jahres tritt die Neuregelung für die Bezirke der Süddeutschen Jährlichen Konferenz in Kraft.

Erklärbare Regelungen und Lastenausgleich

Von da an berechnet die Konferenzgeschäftsstelle für Personen mit einer pastoralen Dienstzuweisung eine Kostenpauschale mit 50 000 Euro je Jahr für eine volle Stelle. Für Personen in der pastoralen Ausbildung wird nur die Hälfte dieses Betrages angesetzt, um den Aufwand für »Ausbildungsbezirke« zu honorieren. Die neben den Personalkosten im jeweiligen Konferenzhaushalt noch aufzubringende Summe wird auf alle Kirchenglieder im Gebiet der Süddeutschen Jährlichen Konferenz umgerechnet. So ergibt sich der in den Bezirken aufzubringende Betrag pro Kirchenglied als zweiter Faktor zur Festlegung der Umlage. Für das Jahr 2025 ist dieser Betrag auf 567 Euro pro Jahr und Kirchenglied festgelegt.

Der dritte Posten betrifft nur Bezirke, in denen Mieteinnahmen erzielt werden. Sie bringen dreißig Prozent dieser Einnahmen als eine Art Solidarbeitrag und Lastenausgleich in den Konferenzhaushalt ein. Daraus werden zum einen die niedriger angesetzten Personalkosten für Personen in der pastoralen Ausbildung ausgeglichen. Außerdem werden damit Bezirke, die mit der Neuberechnung der Umlage besonders belastet werden, für eine Übergangszeit unterstützt.

Ein Hoffnungsfenster öffnen

Mit umfangreichen Statistiken, Hochrechnungen und grafischen Darstellungen stellte die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vor. Angesichts zurückgehender Gliederzahlen, weniger Personen im aktiven pastoralen Dienst und erwartbar geringerer Finanzmittel stellte die Gruppe dar, wie eine aktive und gemeinsam getragene Weiterentwicklung der Umlage aussehen kann. »Gegen die Fortschreibung eines negativen Trends wollen wir mit unseren Überlegungen ein Hoffnungsfenster öffnen«, sagte Stefan Kettner, Superintendent für den Distrikt Heidelberg, der vor seiner Ausbildung zum Pastor im Bankwesen arbeitete. Damit zeigte der Leiter der Arbeitsgruppe den positiven Ansatz für die geplanten und teilweise einschneidenden Maßnahmen auf.

Darüber hinaus beschlossen die Konferenzmitglieder an diesem Sitzungstag Ausgabenkürzungen für das Jahr 2025, um den Konferenzhaushalt weiter zu konsolidieren. Die ebenfalls beschlossenen Ziele für die künftige Haushaltspolitik werden im kommenden Jahr in Verbindung mit einer Prioritätendiskussion weiter präzisiert.

Neue Wege beginnen im Kopf

Harald Rückert, der für Deutschland und damit auch für die Süddeutsche Jährliche Konferenz zuständige Bischof, hatte die Mitglieder der Jährlichen Konferenz zum Beginn des Sitzungstags mit einem »herzlich willkommen zur ersten Halbzeit der Verlängerung« begrüßt. Mit dieser humorvollen Eröffnung und dem darin verklausulierten Hinweis auf den zweiten Sondersitzungstag im kommenden März hatte der Bischof die Lacher auf seiner Seite. Für die am ersten Zusatztag anstehenden Entscheidungen wies der Bischof in seinem Eröffnungsimpuls darauf hin, »dass Veränderungen im Kopf beginnen«. Neue Wege, so Rückert, könnten nur entdeckt werden, wenn der Horizont erweitert werde.

Diesen Gedanken unterstrich er mit einer Geschichte, die mit dem Durchzug Israels durchs Rote Meer zusammenhing. Das Volk Israel habe bei der Flucht aus Ägypten den Weg in die Freiheit nur gehen können, indem sie bereit waren, ihren Blick zu erheben. Sie hätten sich von dem hinter dem Roten Meer liegenden Land ermutigen lassen. Wer stattdessen in seinem Kopf unaufhörlich Probleme wälze und alte Vorstellungen pflege, sei genau dazu nicht in der Lage. Deshalb begännen Veränderungen »im Kopf«. Dann könnten neue Wege beschritten werden. Die Konferenzmitglieder, so schien es, hatten die Botschaft vernommen.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Die Süddeutsche Jährliche Konferenz ist ein Kirchenparlament der Evangelisch-methodistischen Kirche. Ihr Gebiet umfasst die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile Nordrhein-Westfalens und gliedert sich in die Distrikte Heidelberg, Nürnberg, Reutlingen und Stuttgart. Das Kirchenparlament hat rund 450 Mitglieder und ist zuständig für 219 Gemeinden in 107 Bezirken mit rund 24 400 Kirchengliedern und Kirchenangehörigen.
(Stand 31.12.2023)