Fürbitte statt Wettbewerb
Die rund 100 Delegierten und beratenden Mitglieder der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) bereiten sich in diesen Tagen auf die vom 14. bis 19. März in Hamburg stattfindende Tagung vor. Seit dieser Woche sind sie über die Wahlvorschläge informiert für die Nachfolge von Bischöfin Rosemarie Wenner, die mit dem Ende ihrer zwölfjährigen Dienstzeit in den Ruhestand tritt.
Seit über einem Jahr bereitet die Kommission für das Bischofsamt unter dem Vorsitz von Joachim Blechschmidt die anstehende Wahl ins Bischofsamt vor und benennt der Zentralkonferenz vier Personen als Wahlvorschläge. Das vom Kirchenvorstand beschlossene Wahlverfahren sieht vor, dass die Namen der vorgeschlagenen Personen zum jetzigen Zeitpunkt nur den Mitgliedern der Zentralkonferenz mitgeteilt werden. Weil die EmK-Kirchenordnung keine geschlossenen Nominationslisten vorsieht, ist die Wahlliste weiterhin offen. Bei der Tagung der Zentralkonferenz können daher weitere ordinierte Pastoren oder Pastorinnen aus einer der drei Jährlichen Konferenzen in Deutschland zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Vorsitzende der Kommission, Joachim Blechschmidt bittet darum, dass in den Gemeinden der EmK in Deutschland diese wichtige Wahl im Gebet begleitet wird.
»Unser Ziel war, der Zentralkonferenz eine Liste mit Wahlvorschlägen vorlegen zu können, um nicht mit einer Urwahl beginnen zu müssen, wie das 2005 der Fall war«, erklärt der Kommissionsvorsitzende. Dafür habe die Kommission einen arbeitsreichen, langen Prozess gestaltet und verantwortungsbewusst wahrgenommen. Blechschmidt, der als Konferenzlaienführer für die Ostdeutschen Konferenz auch Mitglied im Kirchenvorstand ist, betont, dass es bei der Wahl ins Bischofsamt »nicht um einen Wettbewerb zwischen Personen geht, die gegeneinander antreten«. Vielmehr gehe es um die Suche nach Personen, »die sich in der Lage sehen, dieses sehr wichtige Amt des Bischofs auszufüllen, aber sich im Klaren darüber sind, dass die Zentralkonferenz in von Gott erbetener Weisheit entscheidet«. Deshalb werde auch der Begriff »Kandidaten« vermieden, sondern von »Wahlvorschlägen« gesprochen.
Die in den Ruhestand tretende Bischöfin Rosemarie Wenner wurde im Jahr 2005 bei der in Wuppertal tagenden Zentralkonferenz ins Bischofsamt gewählt und 2008 bei der Zentralkonferenztagung in Dresden wiedergewählt. Mit dem Ende der maximalen Dienstzeit von zwölf Jahren tritt sie in den Ruhestand. Sie bleibt aber Mitglied im internationalen Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche und wird auch im Ruhestand kirchliche Aufgaben wahrnehmen. So wird sie zum Beispiel im Auftrag des Weltrats Methodistischer Kirchen die Aufgaben der »Genfer Sekretärin« übernehmen und die Verbindung zwischen dem methodistischen Weltrat und dem in Genf ansässigen Ökumenischen Rat der Kirchen sowie anderen kirchlichen Weltbünden halten.
Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.
Weiterführende Links
PDF mit Gebetsaufruf (Deutsch)
PDF mit Gebetsaufruf (Englisch)
Weitere Information
Bischofsamt
Die Hauptaufgaben des bischöflichen Dienstes in der Evangelisch-methodistischen Kirche sind (1) die Leitung der jährlich tagenden Konferenzen im Bischofsgebiet, (2) die Mitarbeiterführung durch Dienstzuweisungen der Hauptamtlichen in Gemeindebezirke und Dienstaufgaben als Ausdruck der missionarisch angelegten Sendungsstruktur der Kirche, (3) die Verbindung der Gemeindebezirke und Konferenzen untereinander und zu den Evangelisch-methodistischen Kirchen in den benachbarten Ländern sowie die Mitwirkung im internationalen Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche und die Gestaltung der ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und (4) vielfältige geistliche und repräsentative Aufgaben.
Zentralkonferenz
Die alle vier Jahre tagende Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche ist das für die Bundesrepublik Deutschland kirchenrechtlich zuständige Organ innerhalb der weltweit verfassten Gesamtkirche. Diese Konferenz hat die Aufgabe, die von der verfassunggebenden Generalkonferenz verabschiedeten und für das Gebiet der Zentralkonferenz relevanten Beschlüsse so umzusetzen, dass sie im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung stehen und in die für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland gültige »Verfassung, Lehre und Ordnung« integriert und rechtlich in Kraft gesetzt werden. Dafür entsenden die Norddeutsche Jährliche Konferenz, Ostdeutsche Jährliche Konferenz und Süddeutsche Jährliche Konferenz 82 gewählte Delegierte, je zur Hälfte Pastoren bzw. Pastorinnen und Laien. Darüber hinaus findet im Rahmen der Zentralkonferenz die Bischofswahl oder die Verlängerung der Amtszeit des Bischofs oder der Bischöfin statt. Die Wahl ins Bischofsamt gilt in der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre.