Absage an menschenfeindliches Gedankengut
Am Samstagvormittag, 6. Juni 2026, erörterte das Parlament der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) für den Süden Ostdeutschlands, wie sich die Kirche in ihrem Verantwortungsbereich angesichts der beobachteten Entwicklungen in der Gesellschaft verhalten solle. Das war eines der Schwerpunktthemen, mit denen sich die Ostdeutsche Jährliche Konferenz (OJK) während ihrer Tagung vom 4. bis 7. Juni 2026 im westsächsischen Plauen befasste.
Beschluss gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Nach einer intensiven Diskussion erteilte die Ostdeutsche Jährliche Konferenz per Beschluss »jeglichem extremen, ausgrenzenden sowie menschenfeindlichen Gedankengut eine klare Absage. Die Gemeinden der OJK werden nachdrücklich ermutigt, Schutzräume zu gestalten.« Damit seien »physische und soziale Orte« gemeint, »an denen Menschen unabhängig von Herkunft, Status oder Lebenslage bedingungslose Annahme, Schutz vor Diskriminierung und die heilende Gemeinschaft des Evangeliums erfahren.«
Der Wortlaut des Beschlusses enthält auch diesen Hinweis: »Wenn Menschen in Gemeinden der OJK ein Amt/Beauftragung bekleiden und gleichzeitig aktiv und öffentlich durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auffallen, ist dies unvereinbar mit den Sozialen Grundsätzen der EmK ...« Ist dies der Fall, sollen Vorstände und Bezirkskonferenzen in den Gemeinden der OJK entsprechend handeln. Die Konferenz sieht dafür »die Verfassung, Lehre und Ordnung (VLO) einschließlich der Sozialen Grundsätze der EmK als bindenden Kompass, um vor Ort aktiv für soziale Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenrechte und das friedliche Zusammenleben einzutreten«, heißt es im Beschluss.
Verfassung und Soziale Grundsätze sind in ihrer Aussage klar
Die Verfassung der EmK regelt in den Artikeln 4 bis 6, im deutschen Text vorerst nur in den Artikeln 4 und 5, dass die Kirche sich unterschiedslos allen Menschen widmet und Diskriminierung verurteilt. So heißt es in Artikel 4: »Die Evangelisch-methodistische Kirche erkennt an, dass alle Menschen vor Gott eine unantastbare Würde haben. Alle Menschen sind ohne Unterschied eingeladen, am kirchlichen Leben teilzunehmen, die Sakramente zu empfangen ...«.
Die Sozialen Grundsätze sind als Teil der Lehre kein Kirchenrecht, sondern ethische Leitlinien. Sie sind »ein Aufruf zu Treue und sozialem Engagement« und »ermutigen zu einer bewussten Zwiesprache von Glaube und Praxis«, wie es im Vorwort heißt. Im Kapitel »Andere soziale Themen« im Abschnitt L steht unter anderem: »Wir verurteilen Rassismus, Antisemitismus, ... sowie jegliche Ideologie oder gesellschaftliche Praxis, die von der falschen und irreführenden Annahme oder Idee ausgeht, dass eine Gruppe von Menschen allen anderen Gruppen von Menschen überlegen ist.« Ein ganzes Kapitel heißt »Grund- und Menschenrechte«. Durch den Beschluss der OJK bekommen die Sozialen Grundsätze für den Verantwortungsbereich dieses Kirchenparlaments eine stärkere Verbindlichkeit in Sachen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Gespräch über Polarisierung und Sorgen
Vor der Beschlussfassung nahm sich das Kirchenparlament Zeit, um über Erfahrungen in den Gemeinden angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung zu sprechen. Ein Positionspapier zur Haltung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit lag bereits dem Konferenzverwaltungsrat, dem Leitungsgremium der OJK, vor und war auch für die Konferenzmitglieder zugänglich.
Die Arbeitsgruppe Friedensarbeit lud ein, dieses Papier als Impuls für das Gespräch zu nutzen. Sie formulierte dazu eigene Fragen für das Gespräch. Thematisiert wurde die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung. Verschiedenste Themen und damit Menschengruppen seien der Polarisierung ausgesetzt, äußerten Konferenzmitglieder. Im Gespräch wurde gefragt, wie Sorgen ernst genommen werden könnten, ohne menschenfeindliche Deutungen zu übernehmen und wo Kirche in der Nachfolge Christi widersprechen müsse. Schließlich mündete die offene Diskussion in den Beschluss ein, der mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Weiterführende Links
Homepage der OJK 2026: www.emk-ojk.de/ojk2026/ojk2026-home
Programm, Zeiten und Orte der Konferenzveranstaltungen: www.emk-ojk.de/ojk2026/ojk2026-programmablauf
Recht und Lehre der EmK einschließlich der Sozialen Grundsätze: www.emk.de/kirche/kirchenordnung-der-emk
Die Autoren
Stephan Ringeis ist Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Rundfunkarbeit der Evangelisch-methodistischen Kirche für die Ostdeutsche Konferenz. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit.ojk(at)emk.de
Reinhold Parrinello ist ehrenamtlicher Mitarbeiter der deutschen Öffentlichkeitsarbeit der Evangelisch-methodistischen Kirche. Er lebt in Nürnberg. Kontakt: reinhold.parrinello(at)emk.de
Zur Information
Die Ostdeutsche Jährliche Konferenz ist ein Kirchenparlament der Evangelisch-methodistischen Kirche. Ihr Gebiet umfasst die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und gliedert sich in die Distrikte Zwickau und Dresden. Das Parlament hat rund 160 Mitglieder. Es ist zuständig für etwa 100 Gemeinden in rund 40 Bezirken mit etwas mehr als 10.000 Kirchengliedern und Kirchenangehörigen (Stand: 31.12.2025).
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder nur vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Dabei werden andere Gruppen abgewertet, um die eigene Gruppe und sich selbst aufzuwerten. Zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit gehören beispielsweise Rassismus, Antijudaismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung Wohnungsloser, Arbeitssuchender, Behinderter und von Frauen. Es zeigte sich, dass Menschen, die eine Gruppe von Menschen diskriminieren, häufig auch Menschen aus anderen Gruppen benachteiligen.
Ausführliche Info: www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/214192/gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit/






