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Generalkonferenz wird erneut verschoben

Fünf der sechs deutschen Delegierten bei der außerordentlichen Generalkonferenz 2019 in St. Louis: Markus Jung, Christine Flick (Süddeutsche Konferenz), Anne Detjen (Norddeutsche Konferenz), Steffen Landrock und Werner Philipp (Ostdeutsche Konferenz).
Eine Präsenztagung der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche findet nun erst 2022 statt. Die gewählten Delegierten müssen also noch warten. Hier fünf der sechs deutschen Delegierten bei der außerordentlichen Generalkonferenz 2019 in St. Louis: Markus Jung, Christine Flick (beide Süddeutsche Konferenz), Anne Detjen (Norddeutsche Konferenz), Steffen Landrock und Werner Philipp (beide Ostdeutsche Konferenz).
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Die Tagung der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche wird ein weiteres Mal verschoben. Neuer Termin ist im August und September 2022.
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Die Tagung der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) wird erneut verschoben. Um die dafür nötigen formalen Entscheidungen treffen zu können, beruft der Bischofsrat eine außerordentliche Sitzung der Generalkonferenz für den 8. Mai dieses Jahres ein. Diese Sondersitzung wird mit einer Videokonferenz über das Internet abgehalten. Die daraus folgenden Abstimmungen sollen auf schriftlichem Wege stattfinden. Der neue Termin für die Präsenztagung der Generalkonferenz ist jetzt auf den 29. August bis zum 6. September 2022 festgelegt. Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota bleibt wie schon zuvor geplant der Tagungsort.

Aussetzung der Geschäftsordnung, um handlungsfähig zu bleiben

Mit einem Schreiben von Cynthia Fierro Harvey, Bischöfin der Jährlichen Konferenz Louisiana im Süden der USA und Präsidentin des internationalen Bischofsrats der Evangelisch-methodistischen Kirche, wird eine Sondersitzung der Generalkonferenz einberufen. Einziger Zweck dieses außerordentlich einberufenen obersten Leitungsgremiums der EmK ist die formale Aussetzung der Geschäftsordnung. Damit könne die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kirche in der Zeit der jetzt zweimal verschobenen Generalkonferenz handlungsfähig bleibe, heißt es in der Presseerklärung aus dem Bischofsrat.

Die Ordnung rechnet nicht mit einer Pandemie 

Im Zusammenhang mit der Aussetzung der Geschäftsordnung sollen an diesem einen Tag zwölf Beschlussvorlagen vorgestellt werden. Die Abstimmung darüber erfolgt im Nachgang schriftlich. Das soll gewährleisten, dass die laut Ordnung vorgeschriebene Mitwirkung aller Generalkonferenz-Delegierten sichergestellt wird. 

»Die aktuell gültige Verfassung, Lehre und Ordnung unserer Kirche wurde nicht mit Blick auf eine weltweite Pandemie verfasst«, schreibt die Vorsitzende des Bischofsrats im Begleitschreiben zur erneuten Verschiebung. Im Zusammenhang mit der weiteren Verschiebung sei klar gewesen, dass einige Maßnahmen ergriffen werden müssten, »um die kirchliche Arbeit aufrechtzuerhalten und den kirchlichen Auftrag weiter zu erfüllen«. Die anstehenden schwerwiegenden Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Spaltung oder der vorgeschlagenen stärkeren Regionalisierung der Kirche sollten jedoch einer Präsenztagung vorbehalten bleiben. Dazu seien »Debatten nötig, für die eine persönliche Begegnung und uneingeschränkte Beteiligung« aller Delegierten unabdingbar sei.

Zentralkonferenzen nur zur Durchführung von Wahlen 

Zu dieser Sicht der Dinge seien der Bischofsrat und der Verwaltungsrat der Generalkonferenz gemeinsam gekommen. Darüber hinaus vereinbarten die beiden Gremien einen Zeitplan, der für die Zeit bis zum Herbst 2022 unaufschiebbare Entscheidungen regelt. Dazu gehören außerordentliche Sitzungen der Jurisdiktionalkonferenzen in den Vereinigten Staaten und der Zentralkonferenzen in den Gebieten außerhalb der Vereinigten Staaten. 

So sollen Zurruhesetzungen und Neuwahlen von Bischöfen oder Bischöfinnen und nötige Wahlen oder unaufschiebbare Entscheidungen durchgeführt werden können. Allerdings sind für diese Treffen keine inhaltlichen Diskussionen zu Fragen der Verfassung und Ordnung der Kirche oder zu anderen Themen kirchlicher Arbeit vorgesehen. Auf internationaler Ebene bleiben alle gewählten Delegierten und Stellvertretungen für die Generalkonferenz sowie der Generalkonferenz zugeordneten Behörden und Kommissionen bis Herbst 2022 im Amt.

Der Autor
Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de.