Dienstsiegel ausgehändigt Von Klaus Ulrich Ruof  | 

Stabübergabe in der Kirchenkanzlei

Links ein Mann mit offenem weißem Hemd und kariertem Jackett. Rechts ein Mann mit Brille in offenem dunklem Hemd und schwarzem Jackett. Beide, mit graumeliertem Haar und Bart sowie Bischofsnadel am Revers, lächeln in die Kamera.
Bischof Werner Philipp (links) ist in Deutschland jetzt der aufsichtsführende Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche. Als Zeichen dafür erhält er von seinem Amtsvorgänger Harald Rückert das Dienstsiegel überreicht.
Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof, EmK-Öffentlichkeitsarbeit
Werner Philipp ist jetzt der amtierende Bischof für die EmK in Deutschland. Mit Wirkung vom 8. April übernimmt er die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger.
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Mit der Aushändigung des personalisierten Dienstsiegels ist Werner Philipp jetzt der für den deutschen Teil der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) zuständige und aufsichtsführende Bischof. Bei einer kleinen Feier in der Kirchenkanzlei in Frankfurt am Main übergab der bisher für Deutschland zuständige Bischof Harald Rückert die Amtsgeschäfte an seinen Nachfolger.

»Jesus hat geleitet und Führung übernommen, ohne zu herrschen, und er hat uns einen Raum geschenkt, in dem wir alle wachsen können«, sagte der neue Bischof während der Übergabefeier. Dieses Beispiel gelte sowohl für die Arbeitsweise des Teams in der Frankfurter Kirchenkanzlei als auch für den Dienst in die Kirche hinein. Es gelte, am Vorbild Jesu orientiert eine Kultur zu gestalten, bei der nicht Größe zähle, sondern jede einzelne Person, die mitdenke, mithelfe und mittrage. »Jede Stimme zählt, jede Aufgabe ist wertvoll und soll im Geiste Christi umgesetzt werden«, betonte Philipp. Er freue sich auf die neue Aufgabe, auf die Zusammenarbeit im Team der Kirchenkanzlei und auf den gemeinsamen Dienst für die Kirche.

Philipps Vorgänger im Amt, Harald Rückert, überreichte Philipp das personalisierte Prägesiegel als Zeichen für die Übergabe der Amtsgeschäfte. Mit diesem Tag, so der scheidende Bischof, gehe die Leitung, die formale Verantwortung und bischöfliche Führung der EmK in Deutschland auf den Nachfolger Werner Philipp über. Für ihn selbst bedeute das nun, »einen Schritt zurückzutreten« und den Weg für den Nachfolger freizumachen. Nichtsdestotrotz werde er, wenn es nötig ist, in der Übergangszeit gerne seinen Erfahrungsschatz teilen.

Philipp ist in seinem neuen Amt als Bischof jetzt für rund 43.000 Methodisten in über vierhundert Gemeinden und für dreihundert Hauptamtliche im aktiven pastoralen Dienst in Deutschland zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Leitung der drei Jährlichen Konferenzen, den Kirchenparlamenten der EmK in Nord-, Ost- und Süddeutschland sowie die Vertretung der Kirche in nationalen und internationalen Gremien. Zudem obliegt ihm das Recht, Pastorinnen und Pastoren ihren jeweiligen Dienstort zuzuweisen. Zuletzt war Philipp als Superintendent für den Distrikt Zwickau in der Ostdeutschen Jährlichen Konferenz zuständig.

Philipps Vorgänger war im Frühjahr 2017 zum Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche gewählt worden. Im Ruhestand leitet Rückert weiterhin den »Ständigen Ausschuss für Belange der Zentralkonferenzen« (Standing Committee on Central Conference Matters). In diesem Ausschuss werden für die EmK auf Weltebene Themen und Fragen der Kirchenregionen außerhalb der Vereinigten Staaten beraten. Da die EmK sich stärker von ihrer bisherigen US-Zentrierung hin zu einer global ausgerichteten Kirche weiterentwickeln will, ist dieses Gremium für die weitere Ausrichtung der EmK von besonderer Bedeutung. Rückert wird dort mit seiner internationalen Erfahrung und mehrjährigen Mitarbeit in diesem Gremium einen wichtigen Beitrag zu einer stärker globalen Ausrichtung der Kirche beitragen können.

Der Autor

Klaus Ulrich Ruof ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Kontakt: oeffentlichkeitsarbeit(at)emk.de

Zur Information

Das Bischofsamt in der Evangelisch-methodistischen Kirche
In der Evangelisch-methodistischen Kirche bezieht das Bischofsamt seine Leitungsfunktion in erster Linie aus der Verkündigung und der moderierenden Leitung. Infolgedessen haben Bischöfe oder Bischöfinnen in keinem Gremium, in dem sie den Vorsitz innehaben, eine Stimme, mit der sie auf Entscheidungen einwirken könnten. Die Hauptaufgaben ihres bischöflichen Dienstes in der Evangelisch-methodistischen Kirche sind (1) die Tagungsleitung der Jährlichen Konferenzen, (Kirchenparlamente) im Bischofsgebiet, (2) die Mitarbeiterführung durch Dienstzuweisungen der Pastoren und Pastorinnen in Bezirke und Dienstaufgaben als Ausdruck der missionarisch angelegten Sendungsstruktur der Kirche, (3) die Verbindung der Bezirke und Jährlichen Konferenzen untereinander und zu den Teilen der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche außerhalb des eigenen Bischofsgebiets sowie die Mitwirkung im internationalen Bischofsrat der Evangelisch-methodistischen Kirche und die Gestaltung der ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und (4) vielfältige geistliche und repräsentative Aufgaben.

Die Wahl ins Bischofsamt gilt in der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche für zunächst vier Jahre. Eine Wiederwahl für weitere acht Jahre ist möglich. Die maximale Amtszeit beträgt zwölf Jahre.